Im Rätsel-Strang hat Teresa hat ein Rätsel gestellt, in dem die Verpfändung eines Territoriums eine Rolle spielt.
Nun ist die "Verpfändung" im Spätmittelalter und der frühen Neuzeit insbesondere in der Regionalgeschichte ein Riesen-Thema.
Es hört aber im 16. Jahrhundert dann "urplötzlich" auf.
Gibt es soweit ich das sehe, keine neuen Verpfändungen.
"Alte" dagegen hatten vielfach Bestand bis zum Reichsdeputations-Hauptschluss.
Habsburg hat bis dahin fast im gesamten Südwestdeutschland irgendwelche Rechte und Verpfändungen innegehabt. Der vielschichtige Aufbau des Reiches wird nirgends so deutlich.
Aber wie geschrieben, neue Verpfändungen gab es kaum mehr, gab es da eine reichsrechtliche Vorschrift?
Oder warum hat dies fast ganz aufgehört?
Auf Anhieb würde ich sagen, dass sicher der Ausbau der Territorialstaaten und die damit verbundenen Finanzierungen durch Steuern usw. eine Ursache sein kann. Außerdem ist sicher die Übertragung von Territorium an bürgerliche Kreditgeber, wie z.B. die Fugger in diesem Zusammenhang zu sehen.
Ich habe nicht den Eindruck, dass die Verpfändung im 16. Jahrhundert plötzlich aufhörte, sondern nur, dass die Verpfändungen eine landesinterne Angelegenheit geworden waren, während sie sich außerhalb von "Ländergrenzen" im Reich und zwischen den Reichsfürsten nur mehr sporadisch und offensichtlich nur mehr als vorübergehende Maßnahme finden.
Ein Beispiel wäre eine Verpfändung unter Kaiser Ferdinand II. an den Herzog von Bayern. Gebiete im heutigen Bundesland Oberösterreich wurden verpfändet und nach einiger Zeit wieder ausgelöst. (Wäre es nicht als Folge dieser Verpfändung zu einem Bauernaufstand gekommen, an den sich zumindest in Oberösterreich die Erinnerung gehalten hat, zumindest in meiner Schulzeit war das noch so, wäre dieses Verpfändung aus dem 17. Jahrhundert völlig vergessen.) Aber, obwohl Ferdinand II. damals der Kaiser war, handelte es sich dabei eben um ein Geschäft zwischen zwei Landesfürsten und nicht um eine "reichspolitische" Angelegenheit, wie das bei einem Geschäft zwischen Kaiser und Landesfürst der Fall war.
Die ersten Verpfändungen finden sich im 13. Jahrhundert, wobei auffällt, dass sie offensichtlich nur kurzfristiger Dauer waren. Hier ging es offensichtlich gewöhnlich um einen momentanen Kritik, für dessen Sicherheit etwas verpfändet wurde und nach Rückzahlung ausgelöst war.
In dieser Zeit findet sich noch häufig die Variante, dass das Pfand sich selbst wieder ablöste, also für eine Geldleihe wird ein Gebiet verpfändet, dessen Einkünfte dem Pfandnehmer so lange zur Verfügung stehen, bis mit ihnen die Summe und die Zinsen abgegolten sind. Dann fällt es an den Pfandgeber zurück.
In der Folge allerdings entwickelte sich die Verpfändung zu weiteren Variante von Lehensherrschaft, die gegenüber einer Belehnung den Vorteil besaß, dass die Einziehung des Lehens gewöhnlich an die Rückzahlung der Pfandsumme gebunden und damit für den Pfandhaber wesentlich schwieriger war. (Bei meinen privaten Forschungen habe ich oft genug die unlösbare Schwierigkeit, wenn es um das Spätmittelalter geht, zu erkennen, welche Art von Besitz gemeint ist, wenn es in der Literatur wieder einmal heißt: … war im Besitz von …, … in Besitz durch … etc. Selbst bei Erbschaft und Heirat handelt es sich meistens um Pfandherrschaften oder Lehen, die halt nur schon über einige Generationen im "Besitz" einer Familie waren.)
Ende des 14. und besonders im 15. Jahrhundert finden sich dann eine ganze Reihe von Fällen um Pfandherrschaften, die aus heutiger objektiver Sicht als kriminell einzustufen wären. Wenn sich das im 16. Jahrhundert dann zu ändern begann, so dürfte es dafür drei wesentliche Ursachen gegeben haben.
1.)
Es gab kaum noch Reichsgut, das ein Kaiser so einfach noch hätte verpfänden können. (Ebenso wie die Zugehörigkeit der einzelnen Herrschaftsgebiete im Reich im Wesentlichen geklärt waren, weswegen der Aufstieg in den Reichsadel und Ähnliches keine politisch Angelegenheit von wesentlicher Relevanz mehr war, sondern nur mehr Geld und die Zugehörigkeit zum katholischen Glauben erforderte)
2.)
Mit dem protestantischen Glauben und anderen Entwicklungen ergaben sich für die Reichsfürsten zudem neue und wesentlich ergiebigere Möglichkeiten, ihre Besitz zu vergrößern und ihre Landesherrschaft auszubauen.
3.)
Die Politik wurde nun nicht mehr vom Reich, sondern im wesentlichen von den mitteleuropäischen Staaten bestimmt. Der Machtausbau erfolgte nun nicht mehr im Reich, sondern durch Gebietsbesitznahme außerhalb des Reiches. Für die damalige Zeit dürfte er sozusagen zu einer internationalen Angelegenheit geworden sein.
Das sind oft fast unlösbare Rätsel.
Da wird der und der Ort an das Kloster Sowieso verkauft, vom Kloster als Lehen genommen, und eine oder zwei Generationen später an den Ritter Hans vom Wald verkauft...... demnach war in Lehen auch zu verkaufen...
Der vielschichtige Aufbau des Reiches halt.
Meinen relativ oberflächlichen Ermittlungen nach habt ihr Recht.
Nachdem im 16. Jahrhundert eingeführt (Bayern und Württ. schon im 15.!) die größeren Territorien im Erbfall nicht mehr geteilt wurden (werden durften..) sah man die Territorien nicht mehr als persönliches Eigentum, das beliebig verliehen usw. werden konnte.
Jedoch innerhalb dieser Territorien ist das weiterhin laufend geschehen.
Mir liegt ein Fall vor, der Herzog v. Württ. hat ein Dorf im 17. Jahrhundert einem Herrn von "Sowieso" verpfändet, (natürlich nur die Dorfherrschaft, die Landesherrschaft blieb beim Herzog) im Januar ein paar Jahre später hat dem Herzog einer ein Paar Kröten mehr bezahlt, musste der Herrn von "Sowieso" (mit Frau und drei Monate altem Nachwuchs) innerhalb eines Tages gegen Übergabe der Pfandsumme Herrenhaus und Dorf räumen..... anscheinend ohne Vorwarnung.
Der neue Herr zog ein, die Familie blieb bis Mitte des 19. Jahrhundert im Besitz der Dorfherrschaft
ob dann noch Pfand oder nicht - müsste ich nachlesen