18.02.2020, 20:52
Es war im Jahr 1966, die erste ernsthafte Regierungskrise der BRD.
Die FDP hatte wegen Löchern im Staatshaushalt (es fehlten 3 Milliarden DM)
die Regierung Erhard platzen lassen.
Nach umfangreichen Verhandlungen bildete sich die "Große Koalition" aus CDU und SPD.
Bundeskanzler wurde Kurt-Georg Kiesinger (CDU) Außenminister Willy Brandt (SPD)
In der Regierungserklärung Kiesingers nannte er die Pläne der neuen Regierung
unter anderem sagte er dies
https://www.kas.de/c/document_library/ge...pId=252038
man war beleidigt mit der FDP und wollte denen zeigen, wo der Hammer hängt. 10%-Prozentklausel zum Einzug von Abgeordneten in den Bundestag war angedacht.
Ein Zweiparteiensystem sollte eingeführt werden. Nix mehr mit Koalitionen...
Womit Kiesinger, ohne es zu Schnallen, das Ausscheiden der CDU aus der Bundesregierung für die nächsten anderthalb Jahrzehnte festgelegt hatte.
Denn den Strategen der SPD, Wehner, Brandt und Co. war klar, dass die SPD nur zusammen mit einem Koalitionspartner die Regierung stellen könnte.
Die demzufolge "Wahlrechtsreform" und Co. verhinderte.
Und 1969 entstand dann die 1. rot-gelbe Koalition.
OT:
Der damals 17jährige Suebe, und noch etliche andere waren wild entschlossen zukünftig auf gar keinen Fall eine der beiden großen Parteien zu wählen!
Eine dritte Kraft erschien uns unumgänglich
Die FDP hatte wegen Löchern im Staatshaushalt (es fehlten 3 Milliarden DM)
die Regierung Erhard platzen lassen.
Nach umfangreichen Verhandlungen bildete sich die "Große Koalition" aus CDU und SPD.
Bundeskanzler wurde Kurt-Georg Kiesinger (CDU) Außenminister Willy Brandt (SPD)
In der Regierungserklärung Kiesingers nannte er die Pläne der neuen Regierung
unter anderem sagte er dies
Zitat:Die stärkste Absicherung gegen einen möglichen Missbrauch der Macht ist der feste Wille der Partner der Großen Koalition, diese nur auf Zeit, also bis zum Ende dieser Legislaturperiode fortzuführen. Während die-ser Zusammenarbeit soll nach Auffassung der Bundesregierung ein neues Wahlrecht grundgesetzlich verankert werden, das für künftige Wahlen zum Deutschen Bundestag nach 1969 klare Mehrheiten ermöglicht. Dadurch wird ein institutioneller Zwang zur Beendigung der Großen Koalition und eine institutionelle Abwehr der Notwendigkeit zur Bildung von Koalitionen überhaupt geschaffen. Die Möglichkeit für ein Übergangswahlrecht für die Bundestagswahl 1969 wird von der Regierung geprüft.von da
https://www.kas.de/c/document_library/ge...pId=252038
man war beleidigt mit der FDP und wollte denen zeigen, wo der Hammer hängt. 10%-Prozentklausel zum Einzug von Abgeordneten in den Bundestag war angedacht.
Ein Zweiparteiensystem sollte eingeführt werden. Nix mehr mit Koalitionen...
Womit Kiesinger, ohne es zu Schnallen, das Ausscheiden der CDU aus der Bundesregierung für die nächsten anderthalb Jahrzehnte festgelegt hatte.
Denn den Strategen der SPD, Wehner, Brandt und Co. war klar, dass die SPD nur zusammen mit einem Koalitionspartner die Regierung stellen könnte.
Die demzufolge "Wahlrechtsreform" und Co. verhinderte.
Und 1969 entstand dann die 1. rot-gelbe Koalition.
OT:
Der damals 17jährige Suebe, und noch etliche andere waren wild entschlossen zukünftig auf gar keinen Fall eine der beiden großen Parteien zu wählen!
Eine dritte Kraft erschien uns unumgänglich