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Normale Version: Stadtrecht: Woher kommt die Redensart 'etwas Tor und Tür öffnen'?
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Woher kommt die Redensart 'etwas Tor und Tür öffnen' (= etwas Bedrohlichem zum Durchbruch verhelfen)?

Es muss ein Rechtsbegriff aus den Satzungen der mittelalterlichen Städte sein, wo es offenbar nicht ratsam war, dem Feind 'Tor und Tür' zu öffnen. Welche Strafen wurden angedroht?

Kennt jemand eine verlässliche Quelle, bitte?

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Es ist doch logisch, dass man jemandem, wenn man ihm Tür und Tor öffnet, irgendwo hineinlässt. Und bei einer Belagerung ist es nie sehr freundlich, die Belagerer hereinzulassen, zumindest für den, der auf der Seite der Belagerten steht.
Mehrmals waren Belagerungen deshalb erfolgreich, weil ein Verräter in der Stadt den Belagerern heimlich die Tür öffnete, während die Stadt schlief.
(13.06.2012 16:47)Maxdorfer schrieb: [ -> ]Es ist doch logisch, dass man jemandem, wenn man ihm Tür und Tor öffnet, irgendwo hineinlässt. Und bei einer Belagerung ist es nie sehr freundlich, die Belagerer hereinzulassen, zumindest für den, der auf der Seite der Belagerten steht.
Mehrmals waren Belagerungen deshalb erfolgreich, weil ein Verräter in der Stadt den Belagerern heimlich die Tür öffnete, während die Stadt schlief.

Danke, für deine Erklärung; das wusste ich nicht. Ich fragte aber nach der Verwendung als Fachbegriff aus der Rechtsprechung ...
(27.06.2012 07:23)Gotthelf schrieb: [ -> ]
(13.06.2012 16:47)Maxdorfer schrieb: [ -> ]Es ist doch logisch, dass man jemandem, wenn man ihm Tür und Tor öffnet, irgendwo hineinlässt. Und bei einer Belagerung ist es nie sehr freundlich, die Belagerer hereinzulassen, zumindest für den, der auf der Seite der Belagerten steht.
Mehrmals waren Belagerungen deshalb erfolgreich, weil ein Verräter in der Stadt den Belagerern heimlich die Tür öffnete, während die Stadt schlief.

Danke, für deine Erklärung; das wusste ich nicht. Ich fragte aber nach der Verwendung als Fachbegriff aus der Rechtsprechung ...

Leider bin ich im Urlaub und habe keine verlässlichen historischen Quellen,

doch wenn man bei einer Belagerung dem Feind die Stadttore öffnete, galt das meist als Landesverrat und wurde mit dem Tode bestraft.
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