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Normale Version: Die Ahnenprobe
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Die Ahnen oder Adelsprobe.

Wiki weiß dazu dies:
Zitat:Der erste wesentliche Ahnenbeweis war vom 12. Jahrhundert an die Turnierfähigkeit, die vom Nachweis der Abstammung von vier ritterbürtigen Ahnen und der Legung einer Wappenprobe abhängig gemacht wurde.

Später wurden bestimmte Funktionen nur dem Adel vorbehalten, so die Mitgliedschaften in Ritterorden, Domkapiteln und Stiften (Stiftfähigkeit) sowie in Ordensgemeinschaften, Frauenstiften und das Tragen der Hofwürde (z. B. Kämmererwürde, Hofzutritt). So durften nur „Vierschildrige“, d. h. von vier adligen Großeltern Abstammende der adligen Privilegien einer Stiftung oder eines Ritterordens teilhaftig werden. Der Kandidat musste die Wappenschilde seiner Vorfahren vorweisen, die von den Angehörigen der betreffenden Geschlechter beschworen werden mussten. Bei den Stiften geschah es nicht selten, dass man durch Kapitelbeschlüsse die erforderliche Anzahl adliger Ahnen (von vier Großeltern auf acht Urgroßeltern oder gar sechzehn Ururgroßeltern) erhöhte, um die Aufnahme zu erschweren. Auch die Landtagsfähigkeit in der Klasse der Ritterschaft war von der Adelsprobe abhängig.

von da
https://de.wikipedia.org/wiki/Adelsprobe

nun gibt es eine neue Publikation hierzu

https://www.academia.edu/8599386/_Hg_zus...view-paper

ich könnte mir vorstellen, dass dies ein interessantes Thema wäre.
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