Zitat: 31.01.2013 · Seit Jahren wird kritisiert, dass in deutschen Museen noch immer Raubkunst lagere, zusammen mit den angehäuften Reichtümern von Hitler bis Himmler. Warum ändert sich das nicht? Wer verhindert die Aufarbeitung?
Von Julia Voss
Zitat: ./.
Es gibt eine Mitarbeiterin der Staatlichen Graphischen Sammlung, Meike Hopp, die über die sogenannte Rudolf-von-Alt-Aktion von 1938 forscht und geschrieben hat - in ihrer 2012 veröffentlichten Doktorarbeit „Kunsthandel im Nationalsozialismus. Adolf Weinmüller in München und Wien“. Im Falle des Aquarells „Atelier des Künstlers“ kann inzwischen fast lückenlos rekonstruiert werden, wem das Bild gehörte: einem jüdischen Großindustriellen aus Wien, selbst auch Maler, der 1944 zusammen mit seiner Frau in einem unbekannten Lager ermordet wurde, ihre Kinder konnten fliehen. Und trotzdem liegt es noch immer in Bayern, wie auch zahllose weitere Gemälde, Skulpturen, Möbel, Teppiche oder Schmuckstücke, die von den Nationalsozialisten geraubt worden waren und über die das Nachrichtenmagazin „Spiegel“ in seiner aktuellen Ausgabe berichtet.
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Die einzig vernünftige Frage, die sich anschließt, lautet: Wie kann das sein? 1998 unterzeichnete die Bundesrepublik neben dreiundvierzig weiteren Staaten die Washingtoner Erklärung. Die Erklärung besagt, dass „NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut zu suchen“ und „eine gerechte und faire Lösung zu finden“ sei. Kurzum: Die Deutschen Museen, die Bibliotheken und die Archive sollen ihre Bestände prüfen und zurückgeben, was zurückgegeben werden muss.
Also noch mal: Wie kann das sein? Wer bewacht diesen Schatz, wer sitzt darauf, wer verhindert die Herausgabe?
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zum weiterlesen
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/ku...46262.html
Das Ganze sind Scheingefechte. Wenn Juden gezwungenermaßen auswanderten mußten sie Reichsfluchtsteuer Zahlen und ihr zurückgelassenes Vermögen wurde akribisch erfaßt. Diese Unterlagen waren nach Kriegsende vollständig erhalten und müssen es heute noch sein, denn sie dürfen nicht vernichtet werden. Nach dem Krieg stellten die Ausgewanderten oder ihre Erben ihre Rückerstattungsansprüche und erhielten vorhandene Vermögensgegenständ zurück. Für die nicht mehr vorhandenen Vermögensgegenstände wurde das Bundesrückerstattungsgesetz (BRüG) geschaffen, nach dem sie entschädigt wurden. Für die Ansprüche von Juden ohne Erben wurde die JRSO ( ich glaube mit Sitz in USA) gegründet, die die Entschädigungen hierfür erhielt. Es ist also praktisch unmöglich, daß ein einziges in der alten Bundesrepublik entzogenes Kunstwerk nicht zurückgegeben oder entschädigt wurde. In vielen Fällen schlossen die Erben oder die JRSO mit den Nachkriegsbesitzern - z.B. Museen - Vergleiche, nach denen gegen eine Geldzahlung die Kunstwerke in deren Besitz verblieben.
Das Ganze geschah in den 50er oder Anfang 60er-Jahre. Heutige Museumsangestellte wissen das höchstwahrscheinlich nicht mehr. Nur so kann ich mir solche reißerischen Zeitungsberichte erklären.
Wie Gegenstände behandelt wurden, die im Gebiet der ehem. DDR oder im übrigen Europa entzogen wurden, ist mir nicht bekannt. Es ist jedoch völlig ausgeschlossen, daß die Rechtslage für die Geschädigten schlechter ist.
Nachlesen macht klüger: Jewish Restitution Successor Organisation (JRSO) mit Sitz in New York, siehe Wicki, für die amerikanische Zone. Gleiche Organisationen gab es für die britische und französische Zone und West-Berlin. Heute Jewish Claim Conference.
Frag mich nicht, warum Deutschland heute nochmals über die Rückgabe dieser aller Wahrscheinlickeit nach bereits entschädigten Kunstwerke verhandelt.
(03.02.2013 15:05)Harald1 schrieb: [ -> ]In vielen Fällen schlossen die Erben oder die JRSO mit den Nachkriegsbesitzern - z.B. Museen - Vergleiche, nach denen gegen eine Geldzahlung die Kunstwerke in deren Besitz verblieben.
Das Ganze geschah in den 50er oder Anfang 60er-Jahre. Heutige Museumsangestellte wissen das höchstwahrscheinlich nicht mehr. Nur so kann ich mir solche reißerischen Zeitungsberichte erklären.
Der Bericht ist aus der FAZ, was ich zu beachten bitte.
Auch ich habe zuerst mal Probleme mit diesem Bericht. Wie kann das sein? Wir leben doch zweifelsfrei in einem Rechtsstaat.
Mein Erklärungsszenario: Stell dir mal vor, dein Vater sammelt Gemälde, in aller Regel wird es doch so sein, dass du, Vater Sohn-Konflikt, absolut kein Interesse an Malerei hast. Du weißt also gar nicht, was dein Vater alles an solchen "Schinken" besitzt. Vielleicht hat er auch gar nicht so viel geredet, über das Geld das er in seine Sammlung gesteckt hat. (Welcher Sammler kennt dies nicht)
Und jetzt? Papa ist tot, "Schinken" sind weg.
Wie sollen die Erben zu ihrem Recht kommen, das sie gar nicht kennen???
2. Szenario: In den Museen haben sie in aller Regel nicht den Schimmer einer Ahnung, wie sie zu ihren Beständen kamen. Das interessiert die überhaupt nicht.
Wir Deutsche sind in Sachen Bürokratie kaum zu überbieten. Es wurde alles schriftlich aufgezeichnet und diese Unterlagen haben das Kriegsende überstanden. Die Erben haben ihre Rückerstattungsansprüche angemeldet und wenn Erben nicht aufzutreiben waren tat es die JRSO oder die entsprechenden anderen Organisationen, die sehr aktiv waren und über ausgezeichnete Juristen deutsch-jüdischer Herkunft verfügten (so wurde der Aufbau Israels finanziert).
Es ist nahezu auszuschließen, daß denen etwas durch die Lappen ging.
Zu Szenario 2.: Da stimme ich dir zu. Wenn die Museen die Kunstgegenstände von ihrem Bundesland erhielten, gibt es darüber natürlich auch Nachweise. Es ist aber
denkbar, daß diese aus Faulheit der Behörde keine Angaben über die Herkunft und rechtmäßige Beschaffung der Gegenstände enthalten.
Den FAZ-Artikel habe ich übersehen muß ich zu meiner Schande gestehen.
(04.02.2013 13:19)Harald1 schrieb: [ -> ]Wir Deutsche sind in Sachen Bürokratie kaum zu überbieten. Es wurde alles schriftlich aufgezeichnet und diese Unterlagen haben das Kriegsende überstanden. Die Erben haben ihre Rückerstattungsansprüche angemeldet und wenn Erben nicht aufzutreiben waren tat es die JRSO oder die entsprechenden anderen Organisationen, die sehr aktiv waren und über ausgezeichnete Juristen deutsch-jüdischer Herkunft verfügten (so wurde der Aufbau Israels finanziert).
Es ist nahezu auszuschließen, daß denen etwas durch die Lappen ging.
Zu Szenario 2.: Da stimme ich dir zu. Wenn die Museen die Kunstgegenstände von ihrem Bundesland erhielten, gibt es darüber natürlich auch Nachweise. Es ist aber
denkbar, daß diese aus Faulheit der Behörde keine Angaben über die Herkunft und rechtmäßige Beschaffung der Gegenstände enthalten.
Den FAZ-Artikel habe ich übersehen muß ich zu meiner Schande gestehen.
Ich gebe dir recht.
Wenn der Artikel in dem Hamburger Blatt mit den 4 Buchstaben gestanden hätte, hätte ich keinen Gedanken drauf verschwendet, aber FAZ!
Ich habe eine weitläufige Bekannte die aus einer recht gut betuchten Familie stammt, wobei der Reichtum sich die letzten 30-40 Jahre ziemlich verflüchtigt hat,
auf alle Fälle die Dame ist Eigentümerin eines Gemäldes eines recht bedeudenten deutschen Impressionisten. Dieses Gemälde hat sie einem nicht unbedeutenten staatlichen Kunstmuseum zu Ausstellungszwecken als Dauerleihgabe überlassen. Als sie nach Jahren mal hinkam, war kein Hinweis auf sie als Leihgeberin am Bild angebracht. Was sie zu einem Protest veranlasste.
Den genauen Ablauf kenne ich jetzt nicht, jedenfalls wurde ihr Eigentum an dem Kunstwerk von leitenden Damen und Herren des Museums bestritten, so dass sie wenige Tage später mit ihrem Rechtstitel und ihrem Anwalt aufmarschiert ist, um ihr Gemälde wieder mitzunehmen.
Nur um die Zustände da etwas aufzuhellen
Also das alles bürokratisch aufgezeichnet wurde mag stimmen, wie sich die Eigentumsverhältnisse darstellen , steht auf einem anderen Blatt .
Ein Berliner Museum hatte vor nicht allzulanger Zeit einen Anwalt zu Gast der Restitutionsansprüche seines US Klienten geltend machte auf ein Bild in einem Berliner Museum. Dieses Bild war eben nicht unter den Karteien, sondern wurde ordungsgemäß verkauft, von Privat zu Privat 1934. Nachweis wurde erbracht. Das Bild ging als Schenkung an das Museum.
Findige Anwälte haben den soundsovielten Sproß der Familie ausfindig gemacht (der hatte noch nicht mal familären Bezug zu Deutschland, da seine Familie seit Generationen schon in den USA lebten) der dann Restituierung beanspruchte. Das Gericht folgte, weil nicht nachgewiesen werden konnte, das die Familie die 1935 ausreiste alles Geld (vom Bild), mit ins Ausland nehmen konnte.
Das wiederum kann hier heute in Deutschland keiner mehr.
Einen Vergleich gab es nicht mit dem Museum, da in den USA schon ein Sammler wartete der mehr als das Doppelte bezahlte. Hat große Wellen geschlagen damals in Berlin. Das jedes Kunstwerk erst auf jüdischen Besitz (oder anderen) überprüft werden sollte, halte ich nicht für durchführbar, denn sichtbar (in Ausstellungen) ist noch nicht mal 1 Zehntel der Stücke. Wer weiß wie Museen heute personell ausgestattet sind, sollte sich mit Worten wie "Faulheit" sehr zurückhalten. Die Erben, meistens ohne Bezug zum Erbe, bekommen auch völlig unentgeltlich , gut gepflegte Werke zurück.
solon
(05.02.2013 18:57)solon schrieb: [ -> ]Also das alles bürokratisch aufgezeichnet wurde mag stimmen, wie sich die Eigentumsverhältnisse darstellen , steht auf einem anderen Blatt .
Ein Berliner Museum hatte vor nicht allzulanger Zeit einen Anwalt zu Gast der Restitutionsansprüche seines US Klienten geltend machte auf ein Bild in einem Berliner Museum. Dieses Bild war eben nicht unter den Karteien, sondern wurde ordungsgemäß verkauft, von Privat zu Privat 1934. Nachweis wurde erbracht. Das Bild ging als Schenkung an das Museum.
Findige Anwälte haben den soundsovielten Sproß der Familie ausfindig gemacht (der hatte noch nicht mal familären Bezug zu Deutschland, da seine Familie seit Generationen schon in den USA lebten) der dann Restituierung beanspruchte. Das Gericht folgte, weil nicht nachgewiesen werden konnte, das die Familie die 1935 ausreiste alles Geld (vom Bild), mit ins Ausland nehmen konnte.
Das wiederum kann hier heute in Deutschland keiner mehr.
Einen Vergleich gab es nicht mit dem Museum, da in den USA schon ein Sammler wartete der mehr als das Doppelte bezahlte. Hat große Wellen geschlagen damals in Berlin. Das jedes Kunstwerk erst auf jüdischen Besitz (oder anderen) überprüft werden sollte, halte ich nicht für durchführbar, denn sichtbar (in Ausstellungen) ist noch nicht mal 1 Zehntel der Stücke. Wer weiß wie Museen heute personell ausgestattet sind, sollte sich mit Worten wie "Faulheit" sehr zurückhalten. Die Erben, meistens ohne Bezug zum Erbe, bekommen auch völlig unentgeltlich , gut gepflegte Werke zurück.
solon
Das ist eine sehr merkwürdige Geschichte. Wenn das Bild 1934 zum vollen Wert verkauft wurde gibt es keinen Rückerstattungsanspruch, das Urteil somit völlig unverständlich. Wenn es unter Wert verkauft werden mußte gibt es einen Rückerstattungsanspruch, für den irgendwelche Fristen einzuhalten waren.
Wenn den Verkäufern bei ihrer Flucht das Geld abgenommen wurde, haben sie oder ihre Erben einen Rückerstattungsanspruch, für den usw. Mit dem Bild hat das dann überhaupt nichts mehr zu tun. Wie gesagt, das Urteil ist unverständlich. Auch ein Gerichtmuß sich an die Gesetze halten. Oder der Sachverhalt ist anders.
Wenn dir der Ausdruck Faulheit nicht gefällt kann ich auch nichts daran ändern.
Zitat:Foto: Getty Images
US-Soldaten beschlagnahmen in einer österreichischen Burg Kunst, die Hitler Jahre zuvor für sein geplantes Museum in Linz hat rauben lassen.
also mir scheint dies aber sehr nach Neuschwanstein auszusehen
Zitat:Seit sich in der Geschichtswissenschaft der Begriff des "Narrativs", der "großen Erzählung" eingenistet hat – eigentlich aufs Neue eingenistet -, ist es beinahe zur Selbstverständlichkeit geworden, Geschichte in Romanform darzustellen. Eben zu erzählen. Warum auch nicht; die rankesche Forderung nach dem, "wie es eigentlich gewesen" ist, lässt sich nicht allein mit Aktenabschriften erfüllen.
Man darf also gespannt sein auf das Buch des Autors und früheren Unternehmers Robert M. Edsel, "Monuments Men", das laut Untertitel der Originalausgabe von 2009 von "alliierten Helden, Nazi-Dieben und der größten Schatzsuche der Geschichte" handelt. Die "Monuments Men" sind die Mitarbeiter der Abteilung "Monuments, Fine Arts and Archives" (MFAA) innerhalb der US-Militärregierung.
Ein deutscher Titel des Buches wurde offenbar weder gefunden noch für appetitanregend gehalten. Einerlei. Das Thema selbst ist spannend genug und allemal wert, aufgeschrieben zu werden: nämlich die Aufspürung und Rettung der von den Nazis gegen Ende des Krieges versteckten, vielfach gestohlenen und abgepressten Kunstgüter. Sie sollten dem Feind nicht in die Hände fallen, womöglich gar in der Götterdämmerung des Dritten Reiches mit untergehen, und manch hochrangige Nazi-Hasardeure spekulierten darauf, mit der Preisgabe der Schätze ihr Leben oder gar ihre Freiheit zu retten.
Nur elf Soldaten, aber gute Männer
Edsels "Monuments Men", die er auf eine Gruppe von elf Mann verknappt – "nur elf Männer, leider, aber gute Männer" -, zogen anfangs mit den US-Truppen mit, angefangen mit der Landung in der Normandie am "D-Day". Zum Hauptereignis des Buches gerät die detektivische Suche nach den in Frankreich beschlagnahmten Schätzen aus dem Louvre und aus jüdischem Privatbesitz.
Edsels Quelle ist Rose Valland, die damalige Mitarbeiterin des Museums Jeu de Paume, der Heimstatt der französischen Moderne – und unter der Besatzung Sitz des in Frankreich wütenden "Einsatzstabes Reichsleiter Rosenberg" (ERR). Sie hatte die Informationen, die sie in der Besatzungszeit von Wehrmachtsoffizieren über Beschlagnahmungen und Verlagerungen gesammelt hatte, bei Kriegsende zur Sicherstellung dieses Raubguts nutzen können. Ihre eigene Darstellung aus dem Jahr 1961 entspricht allerdings nicht mehr dem Stand der Forschung.
zum weiterlesen
http://www.welt.de/kultur/literarischewe...anden.html