06.02.2013, 16:11
So lange ist es gar nicht her, die 50er Jahre, aber sehr vieles ist inzwischen vergessen.
Als unsere Aufgabe als Nirwana sehe ich es, vergessenes wieder ins Bewusstsein zu bringen.
Und da sind die 50er Jahre ein dankbares, da bisher erstaunlich wenig bearbeitetes Feld.
Erster Punkt: Der Lastenausgleich.
Es war einst ein sehr heißes Thema. Und ich denke mal, wir alle haben davon "gehört".
Grundsätzlich muss man da wohl von der "Zahler" und "Empfänger"-Seite her differenzieren.
Ich, der Suebe gehöre natürlich auf die "Zahler-Seite" und kenne die Aussagen dazu der Spur nach.
Hier als Einstimmung mal ein paar Gedanken von mir:
Ich habe eigentlich nur vage Vorstellungen davon.
Steuerordner mit Extra-Fach für den Lastenausgleich,
Mehr ist mir eigentlich nie untergekommen.
Mir scheint aber, dass da bei den Nachkommen der Geber- und Nehmer-Seite recht unterschiedliche Vorstellungen bis heute vorhanden sind.
Ich kenne die damaligen Vorurteile der "Zahler-Seite" natürlich zum Teil schon.
Liste ich mal ein paar auf:
Der "Banat" wäre dem Lastenausgleichsamt mindestens 2mal "verkauft" worden. Von den beantragten Flächen her. Wollte der Volksmund wissen.
"A Wirtschoft hoamer ghoabt" wäre ein ständig zu hörender Ausspruch gewesen.
"In der alten Heimat haben wir schon eine Waschmaschine gehabt" dito
Es hätte genügt, dass ein Antragsteller 2 Zeugen für sein verlorenes Eigentum gestellt hätte. Um den Anspruch zu begründen. So hätten sich regelrechte Zeugen-Seilschaften gebildet.
Wichtig: Dies stellt keineswegs meine Meinung dar. Ich hoffe lediglich, die Diskussion so etwas anzuregen.
Als Ergänzung noch aus einer regionalen Publikation des Jahres 1960
Die Integration der Flüchtlinge und Vertriebenen sah man nach Kriegsende angesichts der wenigen vorhanden Mittel als kaum zu bewältigende Aufgabe. Man kümmerte sich deshalb anfangs lediglich um die schlimmsten Notfälle.
Eine Verbesserung ergab sich 1949 durch das Soforthilfegesetz.
und dann durch das Lastenausgleichsgesetz des Jahres 1952.
Hierdurch bekamen die Vertriebenen, Flüchtlinge, politisch Verfolgten, Kriegsbeschädigten und Spätheimkehrer einen Rechtsanspruch auf Ausgleichsleistungen.
Für das Jahr 1957 wurden in diesem Landkreis an Leistungen
1100 Personen Kriegsschadenrente DM 1.105.000
164 Personen Ausbildungshilfe DM 77.000
250 P Aufbaudarlehen für Wohnbau DM 1.000.000
30 P Aufbaudarlehn für Gewerbe DM 250.00
2.500 P Hausratshilfe DM 1.200.000
350 P Altsparer- und Währungsausgleichs-Entschädigung DM 90.000
ausgegeben.
Dann gibt es eine Wiki-Seite zum Lastenausgleichsgesetz:
http://de.wikipedia.org/wiki/Lastenausgleichsgesetz
dann einen Beitrag aus der FAZ:
http://www.studienstelleog.de/bestaende/Lasten1a.htm
da kann man zB dies lesen:
dann habe ich noch dies gefunden:
Quelle: http://www.badv.bund.de/003_menue_links/...index.html
Dann ist mir neulich der Begriff: "Heimatortkataster" untergekommen, der mir im übrigen völlig neu ist, es wurde wohl an verschiedenen Orten der BRD ein solcher angelegt, und ein zentraler in München.
Vielleicht weiß einer der Mitstreiter/innen hier mehr.
Als unsere Aufgabe als Nirwana sehe ich es, vergessenes wieder ins Bewusstsein zu bringen.
Und da sind die 50er Jahre ein dankbares, da bisher erstaunlich wenig bearbeitetes Feld.
Erster Punkt: Der Lastenausgleich.
Es war einst ein sehr heißes Thema. Und ich denke mal, wir alle haben davon "gehört".
Grundsätzlich muss man da wohl von der "Zahler" und "Empfänger"-Seite her differenzieren.
Ich, der Suebe gehöre natürlich auf die "Zahler-Seite" und kenne die Aussagen dazu der Spur nach.
Hier als Einstimmung mal ein paar Gedanken von mir:
Ich habe eigentlich nur vage Vorstellungen davon.
Steuerordner mit Extra-Fach für den Lastenausgleich,
Mehr ist mir eigentlich nie untergekommen.
Mir scheint aber, dass da bei den Nachkommen der Geber- und Nehmer-Seite recht unterschiedliche Vorstellungen bis heute vorhanden sind.
Ich kenne die damaligen Vorurteile der "Zahler-Seite" natürlich zum Teil schon.
Liste ich mal ein paar auf:
Der "Banat" wäre dem Lastenausgleichsamt mindestens 2mal "verkauft" worden. Von den beantragten Flächen her. Wollte der Volksmund wissen.
"A Wirtschoft hoamer ghoabt" wäre ein ständig zu hörender Ausspruch gewesen.
"In der alten Heimat haben wir schon eine Waschmaschine gehabt" dito
Es hätte genügt, dass ein Antragsteller 2 Zeugen für sein verlorenes Eigentum gestellt hätte. Um den Anspruch zu begründen. So hätten sich regelrechte Zeugen-Seilschaften gebildet.
Wichtig: Dies stellt keineswegs meine Meinung dar. Ich hoffe lediglich, die Diskussion so etwas anzuregen.
Als Ergänzung noch aus einer regionalen Publikation des Jahres 1960
Die Integration der Flüchtlinge und Vertriebenen sah man nach Kriegsende angesichts der wenigen vorhanden Mittel als kaum zu bewältigende Aufgabe. Man kümmerte sich deshalb anfangs lediglich um die schlimmsten Notfälle.
Eine Verbesserung ergab sich 1949 durch das Soforthilfegesetz.
und dann durch das Lastenausgleichsgesetz des Jahres 1952.
Hierdurch bekamen die Vertriebenen, Flüchtlinge, politisch Verfolgten, Kriegsbeschädigten und Spätheimkehrer einen Rechtsanspruch auf Ausgleichsleistungen.
Für das Jahr 1957 wurden in diesem Landkreis an Leistungen
1100 Personen Kriegsschadenrente DM 1.105.000
164 Personen Ausbildungshilfe DM 77.000
250 P Aufbaudarlehen für Wohnbau DM 1.000.000
30 P Aufbaudarlehn für Gewerbe DM 250.00
2.500 P Hausratshilfe DM 1.200.000
350 P Altsparer- und Währungsausgleichs-Entschädigung DM 90.000
ausgegeben.
Dann gibt es eine Wiki-Seite zum Lastenausgleichsgesetz:
http://de.wikipedia.org/wiki/Lastenausgleichsgesetz
dann einen Beitrag aus der FAZ:
http://www.studienstelleog.de/bestaende/Lasten1a.htm
da kann man zB dies lesen:
Zitat:Allerdings erhielten die Geschädigten nur für den Verlust kleiner Vermögen vollen Ersatz, nämlich dann, wenn der nach dem Gesetz berechnete Vermögenswert unter 5000 Reichsmark oder Ostmark lag. Betrug er 10.000 Mark, gab es nur rund 80 Prozent davon, bei 60.000 Mark nur 33, bei 100.000 Mark nur 25, bei 1 Million Mark nur 8 bis 9 Prozent, darüber nur bis 6,5 Prozent. Insgesamt enthält das Gesetz dreißig solcher degressiver Entschädigungsstufen. Grundlage der Berechnung war bei Haus-, Betriebs-, Landwirtschafts-, Forst- und sonstigem Grundvermögen der Einheitswert von 1935. Üppig also ist diese Entschädigung nicht ausgefallen.
dann habe ich noch dies gefunden:
Zitat:Das Lastenausgleichsgesetz (LAG) ist das Kerngesetz des Lastenausgleichs, der sich im Laufe der Jahre nach Inkrafttreten zahlreicher weiterer ergänzender gesetzlicher Regelungen zu einem umfassenden Eingliederungs- und Entschädigungsprogramm entwickelte. Für Millionen von Menschen, die im Zusammenhang mit den Ereignissen des Zweiten Weltkrieges und dessen Folgen aus ihrer Heimat flüchten mussten oder vertrieben wurden, die ausgebombt wurden oder sonstige Vermögensschäden erlitten haben, war das Lastenausgleichsgesetz eine wirksame Hilfe zur Existenzsicherung und zur wirtschaftlichen Wiedereingliederung. Damit wurde ein umfassender und solidarischer Beitrag zur Linderung der Folgen eines Krieges geleistet, der von Deutschland ausgegangen ist und auch das eigene Land in Not und Elend gestürzt hat.
Quelle: http://www.badv.bund.de/003_menue_links/...index.html
Dann ist mir neulich der Begriff: "Heimatortkataster" untergekommen, der mir im übrigen völlig neu ist, es wurde wohl an verschiedenen Orten der BRD ein solcher angelegt, und ein zentraler in München.
Vielleicht weiß einer der Mitstreiter/innen hier mehr.