23.07.2013, 16:47
Bemerkenswertes über die geltende Deutsche Verfassung
Die Verfassung Deutschlands trägt den Namen Grundgesetz.
Und, wenn man dem "Urtext" des Jahres 1949 folgt,
der heiß ersehnten Wiedervereinigung nicht im Wege stehen.
Weiter gibt es im "Urtext" den "Vereinigungsartikel"
Weiter gibt es im "Urtext" den Artikel 24, und speziell der hat mich veranlasst diesen 3nd zu eröffnen.
Wie die Westalliierten nacheinander Hoheitsrechte aufgaben, die sie sich zunächst vorbehalten hatten, wurde ein ganzer Teil dieser in Zwischenstaatliche Vereinbarungen eingebracht.
Und hier muss man auch klar sagen, eine realistische Chance zu einem deutschen Weg zwischen dem Ost- und West-Pakt gab es zu keinem Zeitpunkt.
Die Grundgesetz-Artikel sind von hier:
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (23.05.1949), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/brd/1949/grundgesetz.html
Die Verfassung Deutschlands trägt den Namen Grundgesetz.
Und, wenn man dem "Urtext" des Jahres 1949 folgt,
Zitat:A r t i k e l 146kann man gleich den Grund dafür nachlesen. Es sollte ein Provisorium sein,
Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
der heiß ersehnten Wiedervereinigung nicht im Wege stehen.
Weiter gibt es im "Urtext" den "Vereinigungsartikel"
Zitat:A r t i k e l 23erstmals anläßlich des Beitritts des Saarlands zur Anwendung gekommen, und wieder 1990 bei der Wiedervereinigung. Um dann gleich gestrichen zu werden, denn die Oder-Neiße-Grenze ist endgültig.
Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.
Weiter gibt es im "Urtext" den Artikel 24, und speziell der hat mich veranlasst diesen 3nd zu eröffnen.
Zitat:A r t i k e l 24
(1) Der Bund kann durch Gesetz Hoheitsrechte auf zwischenstaatliche Einrichtungen übertragen.
(2) Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen; er wird hierbei in die Beschränkungen seiner Hoheitsrechte einwilligen, die eine friedliche und dauerhafte Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der Welt herbeiführen und sichern.
(3) Zur Regelung zwischenstaatlicher Streitigkeiten wird der Bund Vereinbarungen über eine allgemeine, umfassende, obligatorische, internationale Schiedsgerichtsbarkeit beitreten.
Wie die Westalliierten nacheinander Hoheitsrechte aufgaben, die sie sich zunächst vorbehalten hatten, wurde ein ganzer Teil dieser in Zwischenstaatliche Vereinbarungen eingebracht.
Und hier muss man auch klar sagen, eine realistische Chance zu einem deutschen Weg zwischen dem Ost- und West-Pakt gab es zu keinem Zeitpunkt.
Die Grundgesetz-Artikel sind von hier:
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (23.05.1949), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/brd/1949/grundgesetz.html