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Normale Version: SS-Mann im Lüneburger Aussschwitz-Prozess
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Hallo Ihr Lieben,

neulich habe ich mit einer Freundin etwas über das oben genannte Thema (SS-Mann im Ausschwitz-Lager- Oskar Gröning) gesprochen und dabei hat sie mich gefragt, was ich davon halte. Er sei ja mittlerweile so alt und jetzt erst ihn vor Gericht zu stellen etc.

Ich konnte mich nicht recht entscheiden (Mitleid aber auch die Tatsache, wie er damals gehandelt hat. kalt etc.).
Jetzt würde mich interessieren, was Ihr dazu denkt!
Was sind Eure Meinungen hierzu.

MfG

RegenbogenWink
Dir Rechtslage ist doch klar, Mord und Beihilfe verjähren nicht, auch wenn der Mann schon vor 60 Jahren vor Gericht gehört hätte. Sitzen wird er nicht einen Tag mehr, aber ein Urteil muss sein
Genau so ist es-
Mitleid ist hier fehl am Platz-das hatte die Mörderbande der SS damals auch nicht , auch nicht mit Alten oder Kindern.
Wenn also im Rahmen unseres Rechtsstaats Verhandlungsfähigkeit gegeben isr hat der Prozess stattzufinden und wenn nach einer mögllchen Verurteilung Haftfähigkeit gegeben sein sollte , gehört der Mann auch in den Knast.
Nur weil der Mann 93 Jahre alt ist, heißt das nicht, dass er sich nicht mehr für seine Taten während der NS-Zeit zu verantworten hat. Auch wenn eine inzwischen hochbetagte, ehemalige KZ-Insassin diesem Mann verziehen hat, ist das ihre persönliche Angelegenheit. Niemand kann verlangen, dass andere Opfer ihm ebenfalls verzeihen können. Der Mann muss sich für sein damaliges Handeln vor einem Gericht verantworten. Es ist richtig, dass der Prozess gegen ihn eröffnet wurde und es ist richtig, dass der Mann eine entsprechende Verurteilung erhalten wird, auch wenn dies recht spät geschieht. Auf alle Falle wäre es unverantwortlich, diesen Mann nicht für seine Taten rechtlich zu verurteilen, nur weil er inzwischen alt und gebrechlich geworden ist.
Verhandlungsfähig sollte er schon sein.
Ansonsten sehe ich auch wenig Grund, warum nicht verhandelt werden sollte. Es hat ja seine berechtigten Gründe, warum solche Verbrechen auch noch so viele Jahre später nicht verjährt sind.
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