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5% Klausel bei Wahlen - Suebe - 24.02.2025 11:44 Die 5-Prozent-Klausel wurde in der BRD 1949 eingeführt. Grund war die Parteienvielfalt in der Weimarer-Republik, 60.000 Stimmen in dem ganzen Deutschen Reich reichte für 1 Sitz im Reichstag. Dies wurde nicht zuletzt dafür verantwortlich gemacht, dass nur äußerst schwierig politisch handlungsfähige Regierungen gebildet werden konnten. https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/163866/60-jahre-fuenf-prozent-huerde/ RE: 5% Klausel bei Wahlen - Ich - 24.02.2025 19:48 4% ist die Klausel übrigens in Österreich. RE: 5% Klausel bei Wahlen - Suebe - 25.02.2025 15:28 2023 hat die Ampel eine Wahlrechtsänderung beschlossen. Die Zahl der Abgeordneten im Bundestag wird auf 630 beschränkt. Insbesondere sollen so Kosten gespart werden. Zitat:Eine relative Mehrheit der Erststimmen in einem Wahlkreis garantiert also für sich genommen noch keinen Sitz im Bundestag. Der Wahlkreis würde in diesem Fall der fehlenden Zweitstimmendeckung vakant bleiben. Dieses sogenannte Verfahren der Zweitstimmendeckung ist eine der wesentlichsten Änderungen des neuen Wahlrechts. Eine Ausnahme hiervon gilt für parteiunabhängige Wahlkreisbewerber: Diese erringen einen Sitz unmittelbar aufgrund einer relativen Mehrheit der Erststimmen im Wahlkreis. Das Ergebnis ist, dass eine Nennenswerte Zahl von "Wahlgewinnern" (23 insgesamt, 1 SPD, 4AFD 18CDU/CSU) es trotzdem nicht in den Bundestag schafft. Der Wahlkreis im Bundestag nicht vertreten ist. Prominentes Beispiel aus meiner Umgebung, der Wahlkreis Tübingen. In der Vergangenheit kamen aus dem Wahlkreis bis zu 4 Abgeordnete! (Überhangmandate!) jetzt keiner! |