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Recht kurioses Rechts im Mittelalter
16.06.2016, 09:04
Beitrag: #21
RE: Recht kurioses Rechts im Mittelalter
(15.06.2016 21:02)zaphodB. schrieb:  ./.
Suebe,bei Deiner Geschichte da fällt mir doch ein Gerichtsbrauch aus einem mir bekannten Städtchen/Dorf ein , den ich fast vergessen hätte - Im Heimatmuseum meiner Vaterstadt befindet sich eine grosse Kanne, die ca. 7 Liter fasst- die Gerichtskanne
Und die hatten die beiden Prozessparteien vor Beginn eines Prozesses vor dem Ortsgericht mit Wein zu füllen, den der Dorfrichter und die Schöffen während der Verhandlung trinken durften .Wenn die Kanne leer war ,musste sie auf Kosten der Streitparteien (die nicht mittrinken sondern nur zuschauen durften) wieder gefüllt werden-so lange bis es zum Urteil oder Vergleich kam
das hat so manchem Prozess- und Streithansel das Prozessieren nachhaltig vergällt und die Vergleichsbereitschaft mit steigender Verfahrensdauer ungemein erhöht Big Grin
Leider wurde der schöne Brauch 1803 mit der Besetzung durch die Hessen abgeschafft Sad

der Oberamtsrichter Dodel hat bei Zivilprozessen nicht vergleichsbereite Parteien auf ein Ofenbänkle sitzen lassen, wobei der Ofen zuvor schon kräftig eingeheizt war.
nach mehr oder weniger langer Zeit soll es meist "gewirkt" haben.

spätes 19. JKahrhundert.

"Die Inflation muss als das hingestellt werden, was sie wirklich ist, nämlich als Betrug am Staatsbürger, der um einen Teil seines Einkommens, aber noch mehr um seine Ersparnisse gebracht wird.!" (Ludwig Erhard, Bundeskalnzler 1963 bis 1966)
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