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Friendly Fire - Belgien August 1914
11.10.2018, 13:16
Beitrag: #81
RE: Friendly Fire - Belgien August 1914
(10.10.2018 17:58)Turgot schrieb:  Wir drehen uns hier im Kreis!

Nochmals für dich, da du es partout nicht einsehen willst. Die Haager Landkriegsordnung griff für den Fall des Krieges. Es gab immer ein Angreifer. Das interessiert die Landordnung aber nicht. Sie regelt, wie sich im und während des Krieges verhalten wird. Alles klar. Wahrscheinlich nicht, da du das Recht einfach außer Kraft setzt.

Man muss dazu aber auch bemerken, dass nach der Haager Landkriegsordnung und auch der Genfer Konvention (bis in die 70er Jahre) die meisten Partisanen nicht als reguläre Kämpfer eingestuft werden konnten und schon aus diesem Grund "völkerrechtlich" veruteiltwerden konnten. Das gilt also nicht nur für die Belgier sondern beispielsweise im 2. Weltkrieg auch für Griechen, Tito-Partisanen, spanische Anarcho-Syndicalisten (gegen Franco), italienische Garibaldiner und genaugenommen auch für die Résistance. Es ist nicht zu übersehen, dass die Landkriegsordnung für die ohnehin stärkere Position von regulären Armeen massgeschneidert wurde. Partisanen konnten auf diese Weise ganz allgemein auf die Stufe von Terroristen herabgestuft werden, womit man dann bei der Beurteilung dieser Fälle auch nicht mehr völkerrechltlich gebunden war. (Durften sie auc gefoltert werden ?)

Erst in den 70er Jahren - ich weiss jetzt nicht mehr wann genau - wurden die Genfer Konventionen derart erweitert, dass nur noch das offene Tragen von Waffen zur Zeit des Angriffs nötig ist, um als "Kämpfer" (Kombattant) anerkannt zu werden.

PS: habe nachgeschaut - die diesbezügliche Änderung der Genfer Konvention geschah am 8.6.1977.
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11.10.2018, 14:32
Beitrag: #82
RE: Friendly Fire - Belgien August 1914
(11.10.2018 13:16)Aguyar schrieb:  
(10.10.2018 17:58)Turgot schrieb:  Wir drehen uns hier im Kreis!

Nochmals für dich, da du es partout nicht einsehen willst. Die Haager Landkriegsordnung griff für den Fall des Krieges. Es gab immer ein Angreifer. Das interessiert die Landordnung aber nicht. Sie regelt, wie sich im und während des Krieges verhalten wird. Alles klar. Wahrscheinlich nicht, da du das Recht einfach außer Kraft setzt.

Man muss dazu aber auch bemerken, dass nach der Haager Landkriegsordnung und auch der Genfer Konvention (bis in die 70er Jahre) die meisten Partisanen nicht als reguläre Kämpfer eingestuft werden konnten und schon aus diesem Grund "völkerrechtlich" veruteiltwerden konnten. Das gilt also nicht nur für die Belgier sondern beispielsweise im 2. Weltkrieg auch für Griechen, Tito-Partisanen, spanische Anarcho-Syndicalisten (gegen Franco), italienische Garibaldiner und genaugenommen auch für die Résistance. Es ist nicht zu übersehen, dass die Landkriegsordnung für die ohnehin stärkere Position von regulären Armeen massgeschneidert wurde. Partisanen konnten auf diese Weise ganz allgemein auf die Stufe von Terroristen herabgestuft werden, womit man dann bei der Beurteilung dieser Fälle auch nicht mehr völkerrechltlich gebunden war. (Durften sie auc gefoltert werden ?)

Erst in den 70er Jahren - ich weiss jetzt nicht mehr wann genau - wurden die Genfer Konventionen derart erweitert, dass nur noch das offene Tragen von Waffen zur Zeit des Angriffs nötig ist, um als "Kämpfer" (Kombattant) anerkannt zu werden.

In der Haager Landkriegsordnung von 1907 ist zum Begriff der Kriegführenden auch für die Stellung der bewaffneten Bevölkerung definiert

Artikel 2 schrieb:Die Bevölkerung eines nicht besetzten Gebiets, die beim Herannahen des Feindes aus eigenem Antriebe zu den Waffen greift, um die eindringenden Truppen zu bekämpfen, ohne Zeit gehabt zu haben, sich nach Artikel 1 zu organisieren, wird als kriegführend betrachtet, wenn sie die Waffen offen führt und die Gesetze und Gebräuche des Krieges beobachtet.

Und weiter heißt es, was wohl entscheiden für die Frage nach Folter sein sollte.

Artikel 3 schrieb:Die bewaffnete Macht der Kriegsparteien kann sich zusammensetzen aus Kombattanten und Nichtkombattanten. Im Falle der Gefangennahme durch den Feind haben die einen wie die anderen Anspruch auf Behandlung als Kriegsgefangene.

Nie darf man so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken....
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11.10.2018, 15:04
Beitrag: #83
RE: Friendly Fire - Belgien August 1914
Der Artikel 1 aus dem Jahre 1907

Die Gesetze, die Rechte und die Pflichten des Krieges gelten nicht nur für das Heern, sondern auch für die Milizen und Freiwilligen-Korps, wenn sie folgende Bedingungen in sich vereinen: 1.das jemand an ihrer Spitze steht, der für seine Untergebenen verantwortlich ist. 2. dass sie in bestimmtes aus der Ferne erkennbares Abzeichen tragen. 3.dass sie die Waffen offen führen und 4. dass sie bei ihren Unternehmungen die Gesetze und Gebräuche des Krieges beoachten. [...]

Alle genannten Bedingungen wurden von den belgischen Partisanen nicht erfüllt.

Artikel 2 aus dem Jahre 1907

Die Bevölkerung eines nicht besetzten Gebietes, die beim Herannahen des Feindes aus eigenen Antrieb zu den Waffen greift, um die eindrigenden Truppen zu bekämpfen, ohne Zeit gehabt zu haben sich nach Artikel 1 zu organisieren, wird als kriegführend betrachtet, wenn sie ihre Waffen offen führt und die Gesetze und Gebräuche des Krieges beobachtet."

Auf diese Grundlage folgen weitere Vorschriften über die Behandlung von Gefangenen, Ärzten und Kranken. Darunter sind auch die Verbote meuchlerische Tötung oder Verwundung de Feindes und der Gebrauch von Waffen, die geeigent sind unnötige Leiden zu verursachen (Schrot).

Auch diese Bestimmungen wurden von den Belgiern nicht beachtet.

Nur die Lüge braucht die Stütze der Staatsgewalt, die Wahrheit steht von alleine aufrecht.
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11.10.2018, 16:35
Beitrag: #84
RE: Friendly Fire - Belgien August 1914
(11.10.2018 13:16)Aguyar schrieb:  Man muss dazu aber auch bemerken, dass nach der Haager Landkriegsordnung und auch der Genfer Konvention (bis in die 70er Jahre) die meisten Partisanen nicht als reguläre Kämpfer eingestuft werden konnten und schon aus diesem Grund "völkerrechtlich" veruteiltwerden konnten. Das gilt also nicht nur für die Belgier sondern beispielsweise im 2. Weltkrieg auch für Griechen, Tito-Partisanen, spanische Anarcho-Syndicalisten (gegen Franco), italienische Garibaldiner und genaugenommen auch für die Résistance.

Die Problematik habe ich auch schon angesprochen. Wenn der belgische Widerstand Ende 1914 Mittel nutzte, die sich angeblich nicht mit der Haager Landkriegsordnung gedeckt haben sollen, dann trifft das auch z.B. auf die Résistance zu, die im 2.WK noch wesentlich brutaler gegen die Wehrmacht vorgegangen ist.
Wenn jetzt also eine Vergeltungsmaßnahme der deutschen Armee im 1.WK begründet wird, mit einem Partisanenkampf bzw. Widerstand nicht nach Landkriegsordnung, sind dann die Vergeltungsmaßnahmen der Wehrmacht oder SS dann auch damit begründet und ein legitimes Mittel?

Die Erkenntnis von Spraul und Keller wären damit insgesamt im historischen Zusammenhang extrem gefährlich, da somit für ähnliche oder gleiche Handlungsweisen von Partisanenkrieg seine rechtliche Legitimation verliert und somit ebenfalls mit allen Mittel zu bestrafen sei.

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11.10.2018, 18:19
Beitrag: #85
RE: Friendly Fire - Belgien August 1914
In Belgien gab es zweierlei Milizen. Die eine, bewaffnet, unter militärischer Führung uniformiert analog dem deutschen Landsturm, stellte in der Beziehung "Franctireur" kein Problem dar.

Die zweite, deren Aufstellung und das dafür vorgesehene Mobilisierungsgesetz wurde niemals erlassen, alarmiert wurde durch lokale Behörden. Die Waffen wurden teilweise selbst mitgebracht, teilweise vom Staat gestellt. In den ersten Augusttagen wurde diese zweite Miliz soweit sie alarmiert war, von den deutschen Truppen entwaffnet, und zur Verkehrsregelung eingesetzt. Überhaupt gab es bis ca. 10.-12. August zwischen den deutschen Truppen und der belgischen Bevölkerung überhaupt kein Problem.
Jedes deutsche Bataillon führte 10.000 Mark in Gold mit, damit der Bedarf der Truppe in Belgien problemlos bezahlt werden konnte. Und es deshalb keine Probleme mit der Zivilbevölkerung ergeben sollte.

Erst etwa ab Mitte August entwickelten sich die schlimmen Ereignisse.
Und Keller vermutet stark, dass sich dies auf Mobilisierungsbefehle der belgischen Regierung zurückführen lässt.

"Die Inflation muss als das hingestellt werden, was sie wirklich ist, nämlich als Betrug am Staatsbürger, der um einen Teil seines Einkommens, aber noch mehr um seine Ersparnisse gebracht wird.!" (Ludwig Erhard, Bundeskalnzler 1963 bis 1966)
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11.10.2018, 18:27
Beitrag: #86
RE: Friendly Fire - Belgien August 1914
(11.10.2018 16:35)Flora_Sommerfeld schrieb:  
(11.10.2018 13:16)Aguyar schrieb:  Man muss dazu aber auch bemerken, dass nach der Haager Landkriegsordnung und auch der Genfer Konvention (bis in die 70er Jahre) die meisten Partisanen nicht als reguläre Kämpfer eingestuft werden konnten und schon aus diesem Grund "völkerrechtlich" veruteiltwerden konnten. Das gilt also nicht nur für die Belgier sondern beispielsweise im 2. Weltkrieg auch für Griechen, Tito-Partisanen, spanische Anarcho-Syndicalisten (gegen Franco), italienische Garibaldiner und genaugenommen auch für die Résistance.

Die Problematik habe ich auch schon angesprochen. Wenn der belgische Widerstand Ende 1914 Mittel nutzte, die sich angeblich nicht mit der Haager Landkriegsordnung gedeckt haben sollen, dann trifft das auch z.B. auf die Résistance zu, die im 2.WK noch wesentlich brutaler gegen die Wehrmacht vorgegangen ist.
Wenn jetzt also eine Vergeltungsmaßnahme der deutschen Armee im 1.WK begründet wird, mit einem Partisanenkampf bzw. Widerstand nicht nach Landkriegsordnung, sind dann die Vergeltungsmaßnahmen der Wehrmacht oder SS dann auch damit begründet und ein legitimes Mittel?

Die Erkenntnis von Spraul und Keller wären damit insgesamt im historischen Zusammenhang extrem gefährlich, da somit für ähnliche oder gleiche Handlungsweisen von Partisanenkrieg seine rechtliche Legitimation verliert und somit ebenfalls mit allen Mittel zu bestrafen sei.

Da gibt es keine "gefährlichen Erkenntnisse".
Die Handlungsweise der deutschen Truppen in Belgien sind zu einem erheblichen Teil mit dem damaligen Kriegsrecht in Einklang.
Wenn - und das ist der Punkt - es die belgischen Zivilkrieger gab!
Belgien und Entente sagt nein. Vollkommen unprovoziert.

Keller und Spraul widersprechen dem, mit guten Argumenten und wasserdichten Belegen.

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11.10.2018, 18:34
Beitrag: #87
RE: Friendly Fire - Belgien August 1914
Die Regelungen in der Haager Landkriegsordnung wurden explizit erlassen, um im Kriegsfall die Zivilbevölkerung zu schützen.

Wenn sich nun Zivilisten in die Kämpfe einmischen, muss dies schlimme Folgen für die Zivilbevölkerung haben.
Militär neigt in solchen Fällen zu drastischen Reaktionen. D, gefühlt, plötzlich nur noch zu bekämpfende Feinde um ihn lauern.

"Die Inflation muss als das hingestellt werden, was sie wirklich ist, nämlich als Betrug am Staatsbürger, der um einen Teil seines Einkommens, aber noch mehr um seine Ersparnisse gebracht wird.!" (Ludwig Erhard, Bundeskalnzler 1963 bis 1966)
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11.10.2018, 18:37
Beitrag: #88
RE: Friendly Fire - Belgien August 1914
Könnte man Völkerrecht und Kriegsrecht hier nicht ausblenden, einen neuen Thread dafür aufmachen?

Denn darum geht es hier nun wirklich nicht.

"Die Inflation muss als das hingestellt werden, was sie wirklich ist, nämlich als Betrug am Staatsbürger, der um einen Teil seines Einkommens, aber noch mehr um seine Ersparnisse gebracht wird.!" (Ludwig Erhard, Bundeskalnzler 1963 bis 1966)
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11.10.2018, 18:43
Beitrag: #89
RE: Friendly Fire - Belgien August 1914
(11.10.2018 18:27)Suebe schrieb:  Da gibt es keine "gefährlichen Erkenntnisse".

Das ist richtig, da habe ich mich falsch ausgedrückt.
Entscheidend ist aber, was man mit den neuen Erkenntnissen zur historischen Korrektheit politisch erreicht und wie man es einsetzt, gerade bei so einem sensiblen Thema. Daher reichen auch nicht neue Erkenntnisse aus, die auf eine neuen Suche nach Quellen basieren, die bisher wohl zur Recht garnicht oder nur bedingt genutzt wurden.
Damit ziele ich auf dei Quellen von deutschen Soldaten und vor allem dem sogenannten Weißbuch, was wohl genauso subjektiv zu werden ist, wie die von Keller angemahnten "einseitigen" Nachweise aus Belgien.

Wenn dann die Provokation durch angebliche kämpfende Zivilisten gegen die deutschen Armee als Begründung herangezogen wird, daß das brutale Nachspiel der deutschen Armee an der Zivilbevölkerung durch die Belgiern selbst verschuldet wurde, dann handelt man hier nicht politisch korrekt und impliziert auch für spätere Handlungsweisen des gleichen Musters diese Hanebüchene Begründung.

Nie darf man so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken....
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12.10.2018, 08:53
Beitrag: #90
RE: Friendly Fire - Belgien August 1914
Warum schreibst du angeblich kämpfende Zivilisten?

Nur die Lüge braucht die Stütze der Staatsgewalt, die Wahrheit steht von alleine aufrecht.
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12.10.2018, 09:02
Beitrag: #91
RE: Friendly Fire - Belgien August 1914
(12.10.2018 08:53)Turgot schrieb:  Warum schreibst du angeblich kämpfende Zivilisten?

Wurden die neuen Erkenntnisse zweifelsfrei von allen Historikern als die richtigen Erkenntnisse anerkannt?

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12.10.2018, 11:21
Beitrag: #92
RE: Friendly Fire - Belgien August 1914
Okay. Berge von Quellen, Belegen, übrigens u.a. im Bundearchiv nachzulesen, sind also Erfindungen der deutschen Soldaten. Wenn dem so ist, dann gilt das gleiche selbstredend auch für die betreffenden Teile der belgischen Zivilbevölkerung.

Nur die Lüge braucht die Stütze der Staatsgewalt, die Wahrheit steht von alleine aufrecht.
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12.10.2018, 11:23
Beitrag: #93
RE: Friendly Fire - Belgien August 1914
(12.10.2018 09:02)Flora_Sommerfeld schrieb:  
(12.10.2018 08:53)Turgot schrieb:  Warum schreibst du angeblich kämpfende Zivilisten?

Wurden die neuen Erkenntnisse zweifelsfrei von allen Historikern als die richtigen Erkenntnisse anerkannt?

von allen wohl nicht. Ist ja in allen Fällen und immer ausgeschlossen.
Aber von etlichen Schwergewichten schon.


https://www.hsozkult.de/conferencereport...ichte-7409

tja .... muss man scheints auf englisch veröffentlichen.....
aber der Spiegel, Gott sei gelobt, schreibt auch dazu.

http://www.spiegel.de/plus/belgien-massa...012a3f6200

auf deutsch

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12.10.2018, 13:41
Beitrag: #94
RE: Friendly Fire - Belgien August 1914
(12.10.2018 11:23)Suebe schrieb:  http://www.spiegel.de/plus/belgien-massa...012a3f6200

auf deutsch

Was bedeutet:
Spiegel schrieb:Eine Studie wirft einen neuen Blick auf Massaker in Belgien 1914 - und entlastet die Deutschen teilweise.

Für was entlasten die neuen Dokumente die deutsche Armee. Das sie provoziert wurden und deshalb ein Massaker verübt haben? Das wäre dann aber die einfältigste Begründung, die man hier darstellen möchte.

Die deutsche Armee hätte keine Massaker an der belgischen Zivilbevölkerung durchführen müssen, fakt!

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12.10.2018, 14:37
Beitrag: #95
RE: Friendly Fire - Belgien August 1914
(12.10.2018 13:41)Flora_Sommerfeld schrieb:  
(12.10.2018 11:23)Suebe schrieb:  http://www.spiegel.de/plus/belgien-massa...012a3f6200

auf deutsch

Was bedeutet:
Spiegel schrieb:Eine Studie wirft einen neuen Blick auf Massaker in Belgien 1914 - und entlastet die Deutschen teilweise.

Für was entlasten die neuen Dokumente die deutsche Armee. Das sie provoziert wurden und deshalb ein Massaker verübt haben? Das wäre dann aber die einfältigste Begründung, die man hier darstellen möchte.

Die deutsche Armee hätte keine Massaker an der belgischen Zivilbevölkerung durchführen müssen, fakt!

Flora,
mal ehrlich,
jetzt befass Dich so ein bißchen mit dem Kriegsrecht, bevor Du den anderen Diskutanten hier die Zeit stiehlst.

MaW, es ist doch sinnlos auf der Basis völliger Unwissenheit in einer Diskussion mitmischen zu wollen.

"Die Inflation muss als das hingestellt werden, was sie wirklich ist, nämlich als Betrug am Staatsbürger, der um einen Teil seines Einkommens, aber noch mehr um seine Ersparnisse gebracht wird.!" (Ludwig Erhard, Bundeskalnzler 1963 bis 1966)
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12.10.2018, 15:00
Beitrag: #96
RE: Friendly Fire - Belgien August 1914
(12.10.2018 14:37)Suebe schrieb:  
(12.10.2018 13:41)Flora_Sommerfeld schrieb:  Was bedeutet:

Für was entlasten die neuen Dokumente die deutsche Armee. Das sie provoziert wurden und deshalb ein Massaker verübt haben? Das wäre dann aber die einfältigste Begründung, die man hier darstellen möchte.

Die deutsche Armee hätte keine Massaker an der belgischen Zivilbevölkerung durchführen müssen, fakt!

Flora,
mal ehrlich,
jetzt befass Dich so ein bißchen mit dem Kriegsrecht, bevor Du den anderen Diskutanten hier die Zeit stiehlst.

MaW, es ist doch sinnlos auf der Basis völliger Unwissenheit in einer Diskussion mitmischen zu wollen.

Und du meints, das Kriegsrecht gibt Racheaktionen an der Bevölkerung her?
Zeig mir bitte wo das steht und das es geltendes Recht war und ich bin ruhig hier!

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12.10.2018, 15:32
Beitrag: #97
RE: Friendly Fire - Belgien August 1914
@Flora

Es ist nicht relevant, was du für richtig oder falsch hälst. Ausschaggebend ist die rechtlich Lage des Jahres 1914.

Nur Rezensionen lesen hilft da nicht weiter.

Nur die Lüge braucht die Stütze der Staatsgewalt, die Wahrheit steht von alleine aufrecht.
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12.10.2018, 15:34
Beitrag: #98
RE: Friendly Fire - Belgien August 1914
(12.10.2018 15:32)Turgot schrieb:  @Flora

Es ist nicht relevant, was du für richtig oder falsch hälst. Ausschaggebend ist die rechtlich Lage des Jahres 1914.

Nur Rezensionen lesen hilft da nicht weiter.

Und die Rechtliche Lage gemäß Haager Landkriegsordnung regelt die Vergeltung an der Zivilbevölkerung?

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12.10.2018, 15:43
Beitrag: #99
RE: Friendly Fire - Belgien August 1914
Wenn du den Thread entspannt durchliest, wirst du feststellen, das die deutschen Verbrechen gar nicht in Abrede gestellt werden.
Nur, hier geht es um die der belgischen Partisanen.

Nur die Lüge braucht die Stütze der Staatsgewalt, die Wahrheit steht von alleine aufrecht.
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12.10.2018, 16:21
Beitrag: #100
RE: Friendly Fire - Belgien August 1914
(12.10.2018 15:43)Turgot schrieb:  Wenn du den Thread entspannt durchliest, wirst du feststellen, das die deutschen Verbrechen gar nicht in Abrede gestellt werden.
Nur, hier geht es um die der belgischen Partisanen.

Das ist mir nicht entfallen, es wurde aber die unrechtmäßigen Handlungsweisen der deutschen Armee gegen die Zivilbevölkerung gerechtfertigt, nachdem die neuen Erkenntnisse eine womögliche Provokation durch Freischärler, die auch noch angeblich durch die Belgische Regierung gesteuert wurden.
Aber nach der Haager Landkriegsordnung ist es auch der deutschen Armee, selbst wenn diese unangemessen angegriffen wird, nicht erlaubt oder mit der Haager Landkriegsordnung gedeckt, Vergeltung dafür an der Zivilbevölkerung zu üben.

Dieser Völkerrechtsbruch und Bruch gegen die Haager Landkriegsordnung wiegt schwerer, als die Verteidigung eines Landes auch wenn die Mittel unlauterer gewesen sein könnten.

Eine Relativierung der Verbrechen der deutschen Armee helfen dabei auch nicht weiter.

Hier nochmal Texte wie hier die Schuld den Belgiern selbst zugeschoben wird oder gar keine Verbrechen der deutschen Armee stattgefunden haben, wie im Schlußpost zu lesen:

Turgot schrieb:Die Belgier haben sich souverän über diese Regeln hinweggesetzt. Und Gewalt ruft in der Regel Gegengewalt hervor. Ich stelle gar nicht in Abrede, das die deutschen Reaktionen, nicht Aktionen, zum Teil wirklich schockierend waren. Aber die Belgier haben keinen fairen Kampf , sondern einen irregulären, sondern zum Teil eben einen hinterhältigen und keimtückischen geführt.

(09.10.2018 13:06)Turgot schrieb:  Wenn aber Zivilisten von Dächern, aus Kellern etc. auf Rote Kreuz Ambulanzen, auf Ärzte etc. schießen, kann diese Zivilbevölkerung dann die eigentliche selbstverständliche Rücksichtnahme des gegnerischen Militärs erwarten bzw. verlangen? Ist es nicht klar, das dann eine entsprechende Gegenreaktion erfolgen wird?

(09.10.2018 13:39)Turgot schrieb:  Du bist offenkundig der Meinung, das die Belgier, aufgrund des deutschen Einmarsches, das Recht hatten, sich mit jedem Mittel, auch den hinterhältigsten, übelsten und heimtückischen, anzugreifen. Und in Umkehrschluss soll sich die deutsche Armee dann selbstverständlich einwandfrei und korrekt verhalten?
Ich kann dieser Argumentation nicht folgen.

(09.10.2018 14:14)Turgot schrieb:  Ein adäquates Vorgehen gegen die Partisanen ist absolut gerechtfertigt. Sollten sich die deutschen Soldaten wie die Karnickel abschießen lassen?

(09.10.2018 14:59)Turgot schrieb:  Und du meinst, die deutschen Soldaten sollten sich von den Partisanen, die sich aus der Bevölkerung rekrutierten, abschiessen lassen und nicht reagieren. Hatb es so etwas schon einmal in der Geschichte überhaupt gegeben? Ich glaube nicht.

(09.10.2018 16:03)Turgot schrieb:  Zum xte Male. Es gab Regeln. Wenn man als Zivilbevölkerung schonend vom gegnerischen Militär behandelt werden möchte, wie es im Völkerrecht verankert war und auch eigentlich selbstverständlich sein sollte, dann muss man auch diesem Recht mit Achtung begegnen und entsprechend handeln. Das ist doch wohl auch eine Selbstverständlichkeit.

Sicherlich sollte ausschließlich gegen die schuldigen Partisanen vorgegangen werden. Nur das war naturgmäß mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, denn diese schossen aus Fenstern, Kellerluken, aus Dächern, aus denen ein paar Ziegel entfernt worden waren, Hecken, Büsche etc.etc. Darüberhinaus haben reguläre belgische Militärs sich als Zivilist verkleidet oder Priester von Kanzel den Mord an deutschen Soldaten das Wort geredet. Entschuldige bitte, aber das kann man nicht gutheissen.

Diese Partisanen waren sich sicher auch darüber im Klaren, in welcher Gefahr sie ihre Landsleute bringen und wie sich das Auftreten der deutschen Truppen ändern würde.


(10.10.2018 10:03)Turgot schrieb:  Da die belgische Regierung und die belgische Armee in diesem völkerrchtswidrigen Agieren involviert waren, die die Rechtslage ganz sicher kannten, ist das problematisch. Regierung und Armee haben bewusst gegen das Recht verstossen, in dem sie die Zivilbevölkerung mit eingebunden haben.

blog Republik schrieb:Keller versucht, die Zeugenaussagen der deutschen Soldaten zu rehabilitieren, die sich vor allem im Weißbuch vom Mai 1915, aber auch in späteren Quellen finden und von der Forschung weitestgehend für nicht zuverlässig gehalten wurden. Sein Ergebnis ist eindeutig, für ihn liefern die Augenzeugenberichte „eine definitive Antwort auf die Frage der Franktireur-Überfälle. Diese haben stattgefunden.“ Keller will damit das „Klischee“ vom „blindwütigen feldgrauen Mordbrenner“ revidieren, ja er postuliert sogar, dass die belgischen Angriffe von Einwohnern, Bürgerwehr und Soldaten in Zivilkleidung nach der Haager Landkriegsordnung von 1907 illegal und die deutschen Vergeltungsmaßnahmen deshalb völkerrechtlich legal gewesen seien. Er scheut sich auch nicht, die offizielle belgische Seite massiv zu attackieren, indem er die Frage aufwirft, „wie verantwortlich die belgische Regierungs- und Armeeführung handelt, wenn sie zivil getarnte Truppen in Abstimmung mit militanten Zivilisten zu verbotenen, Repressalien herausfordernden Widerstandsaktionen in den Wohngebieten einsetzte.“

(10.10.2018 16:28)Suebe schrieb:  Die deutschen Soldaten haben sich, das darf man inzwischen für nachgewiesen betrachten, im großen und ganzen in Belgien August 1914, an das damalige Völkerrecht gehalten.
Darum geht es.

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