Köln an Sylvester
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13.03.2016, 17:01
Beitrag: #222
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RE: Köln an Sylvester
(13.03.2016 10:12)zaphodB. schrieb: Unterschiedliche Behandlung von Personengruppen ist nur dort zulässig ,wo es dafür objektive sachliche Gründe gibt [...] Eben. Genau das trifft im Fall von schwer kriminellen Ausländern zu. Gesetze sind außerdem nicht gottgegeben, sondern von Menschen gemacht. Dahr können sie auch jederzeit geändert werden. MfG, Titus Feuerfuchs |
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