Umfrage: Versailler-Vertrag zu hart oder zu milde? Diese Umfrage ist geschlossen. |
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zu hart | 2 | 40.00% | |
zu milde | 1 | 20.00% | |
mit Augenmaß - gerade richtig | 0 | 0% | |
zu hart + zu milde | 2 | 40.00% | |
Gesamt | 5 Stimmen | 100% |
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Versailler Vertrag zu hart oder zu milde?
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18.01.2020, 11:31
Beitrag: #8
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RE: Versailler Vertrag zu hart oder zu milde?
So richtig kennen tun wir die Verträge ja eigentlich gar nicht. Das was man so allgemein zu lesen kriegt sind die globalen Bestimmungen, die so verwunderlich und auch so besonders hart (außer den finanziellen) nicht sind.
Aber mal ein kleines Beispiel, was im VV im Kleingedruckten alles so steht. Im Deutschen Reich wurden von Amts wegen bis 1920 nur Waagen mit Gewichten geeicht und zugelassen. Nun steht im VV, dass im Deutschen Reich ab Gültigkeit des VV auch Waagen ohne Gewichte geeicht und zugelassen werden müssen. Eine äußerst wichtige Bestimmung, die das Völkerrecht entscheidend voranbringt???????? Dort wo man im Deutschen Reich Waagen baute, mit einer gewissen Häufigkeit im heutigen Zollernalbkreis, sah man dies als das was es war, den Versuch unliebsame Konkurrenz auszuschalten. Was hat so eine Bestimmung in einem Vertrag zu suchen, der eine umfassende Welt-Friedensordnung installieren soll?? Was bitte? Und das ist beileibe nicht die einzige, solche Bestimmungen ziehen sich über ein paar hundert Seiten! Genau diese Bestimmungen aber deklassieren den Vertrag als Versuch (oft genug erfolgreichen) unliebsame Konkurrenz auszuschalten. Das hat doch den kleinen Mann, den vielberufenen Otto Normalverbraucher ergrimmt, der bis heute dauernd "herangezogene" Kriegsschuld§ auf dem ständig herumgelutscht wird, hat den doch kalt gelassen. Für die Einschätzung des VV durch die deutsche Bevölkerung sind diese, heute total vergessenen (unter 33-45 zugedeckten) Bestimmungen ENTSCHEIDEND GEWESEN. Sooo Flora, bitte eine neue Benotung! und natürlich weitermachen, weitermachen.... immer neue gute Beiträge schreiben "Die Inflation muss als das hingestellt werden, was sie wirklich ist, nämlich als Betrug am Staatsbürger, der um einen Teil seines Einkommens, aber noch mehr um seine Ersparnisse gebracht wird.!" (Ludwig Erhard, Bundeskalnzler 1963 bis 1966) |
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