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Stadtrecht: Woher kommt die Redensart 'etwas Tor und Tür öffnen'?
14.07.2012, 08:01
Beitrag: #4
RE: Fachbegriff aus der Rechtsprechung
(27.06.2012 07:23)Gotthelf schrieb:  
(13.06.2012 16:47)Maxdorfer schrieb:  Es ist doch logisch, dass man jemandem, wenn man ihm Tür und Tor öffnet, irgendwo hineinlässt. Und bei einer Belagerung ist es nie sehr freundlich, die Belagerer hereinzulassen, zumindest für den, der auf der Seite der Belagerten steht.
Mehrmals waren Belagerungen deshalb erfolgreich, weil ein Verräter in der Stadt den Belagerern heimlich die Tür öffnete, während die Stadt schlief.

Danke, für deine Erklärung; das wusste ich nicht. Ich fragte aber nach der Verwendung als Fachbegriff aus der Rechtsprechung ...

Leider bin ich im Urlaub und habe keine verlässlichen historischen Quellen,

doch wenn man bei einer Belagerung dem Feind die Stadttore öffnete, galt das meist als Landesverrat und wurde mit dem Tode bestraft.

Wäre ich Antiquar, ich würde mich nur für altes Zeug interessieren. Ich aber bin Historiker, und daher liebe ich das Leben. (Marc Bloch)
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RE: Fachbegriff aus der Rechtsprechung - Maxdorfer - 14.07.2012 08:01

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