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Frühe Neuzeit: Welche Entwicklung der Rechtsetzung?
13.11.2012, 10:15
Beitrag: #6
RE: Frühe Neuzeit: Welche Entwicklung der Rechtsetzung?
Welche Zeitspanne ist Dir denn wichtig? 1492 bis 1789?

Man muss da nämlich aufpassen. Die CCC ist zwar ein guter Hinweis, wurde aber dann im 18.Jh. vielerorts wieder ersetzt.
Oftmals war sie auch nur eine Art Richtschnur. In einem bestimmten Reichsstand gab es eine traditionelle Rechtsauffassung, die dann durch neue Verordnungen etc. der Obrigkeit immer wieder ergänzt wurde. Die CCC wurde nicht wörtlich übernommen, sondern oft nur zu Rate gezogen.

Man erkannte oftmals die Schwächen des Römischen Rechts darin, dass die Verfahren dadurch extrem lang wurden. Darum ging man zusehends zu einer Mischform aus Römischen Recht und älterem deutschen Recht über.

Wenn Interesse besteht, könnte ich diese Entwicklung für mehrere Reichsstände konkreter skizizieren.
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RE: Frühe Neuzeit: Welche Entwicklung der Rechtsetzung? - Roux - 13.11.2012 10:15

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