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Frühe Neuzeit: Welche Entwicklung der Rechtsetzung?
19.11.2012, 13:53
Beitrag: #9
RE: Frühe Neuzeit: Welche Entwicklung der Rechtsetzung?
Als ein Beispiel mag erstmal Freiburg dienen. Hier gab es das sogenannte "Nüwe Stadtrecht ..." des Ulrich Zasius von 1520. Dieses blieb generell bis 1810 in Kraft. Noch älter war wahrscheinlich die Malefizordnung, deren älteste Handschrift zwar von um 1550 war, aber wohl aus dem 15.Jh. stammte und nachweislich bis ins 18.Jh. hinein wirkte. Man muss dabei bedenken, dass die Carolina neben sich andere örtliche Bestimmungen zuließ, wenn diese nicht der Carolina zuwider liefen. Offiziell wurde das besagte Stadtrecht des 16.Jh. nicht abgeschafft, aber doch gewissermaßen von der Carolina und der "Practica nova imperialis Saxonica rerum criminalium." (1635) von Carpzov (1595-1666) verdrängt. Ab 1769 wurde dann die "Constitutio Criminalis Theresiana" eingeführt.*

Im Grunde hatte jeder Reichsstand seine eigene Entwicklung der Straf- und Zivilprozessordnungen. Mancherlei Änderungen wurden dann durch den 30-jährigen Krieg angestoßen. Die Gerichte waren durch die Überforderung der Oberigkeit mit den vielen Vergehen im Zuge des Krieges reichlich bis restlos überfordert. So kam es 1651 in Schwäbisch Hall zu einer neuen Zivilprozessordnung.
Mochte auch offiziell in Schwäbisch Hall die Carolina zur Richtschnur genommen worden sein, so versuchte man zusehends Strafen zu den für den Staat einträglicheren Geldstrafen abzuwandeln oder Leibesstrafen mit Geldstrafen zu kombinien. **

Das aus dem römisch-kanonischen Recht aufgegriffene Positionalverfahren im Zivilverfahren wurde rasch als zeitraubend und zu aufwändig begriffen. Daher wurde schon mit dem Reichsabschied von 1570 verlangt, die Prozesshandlung zu kumulieren. Der JRA von 1654 schaffte dann das Positionalverfahren ab. Vorbild wurde wohl der sächsische Prozess mit zusammenhängender Sachverhaltsschilderung. Der JRA gebot dann weitesgehend die Normen der Reichskammergerichtsordnung zu übernehmen.

Ein wesentlicher Wandel trat allgemein im 18.Jh. mit der Zunahme von Freiheitsstrafen im Strafrecht und ähnlichem ein, die von der Carolina nur kaum vorgesehen waren. Ein wichtige Rolle spielte dabei der Einfluss der Aufklärung und das Werk des Italieners Ceasare Beccaria.

* siehe auch: Rolf Süß: "Hochgericht und Lasterstein - Rechtsleben im alten Freiburg" Rombach, Freiburg, 1980.
** siehe auch: Beate Iländer: "Verfassung und Verwaltung der Reichsstadt Schwäbisch Hall - ... (1648-1806)" F. Steinmeier, Nördlingen, 2001.
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RE: Frühe Neuzeit: Welche Entwicklung der Rechtsetzung? - Roux - 19.11.2012 13:53

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