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Frühe Neuzeit: Welche Entwicklung der Rechtsetzung?
26.11.2012, 14:43
Beitrag: #11
RE: Frühe Neuzeit: Welche Entwicklung der Rechtsetzung?
(23.11.2012 12:37)Suebe schrieb:  
(19.11.2012 13:53)Roux schrieb:  Mochte auch offiziell in Schwäbisch Hall die Carolina zur Richtschnur genommen worden sein, so versuchte man zusehends Strafen zu den für den Staat einträglicheren Geldstrafen abzuwandeln oder Leibesstrafen mit Geldstrafen zu kombinien. **

Die beiden hohenzollerischen Fürstentümer Hzl-Hechingen und Hzl-Sigmaringen haben "ihre" Verbrecher die zu Freiheitsstrafen verurteilt wurden, bis ins 19. Jahrhunderts ins Zuchthaus nach Ravensburg gebracht. Und mussten die Kosten für die Unterbringung natürlich bezahlen.
Was einen ganz erheblichen Kosten-Faktor im Jahreshaushalt darstellte. Hzl-Sigmaringen hat deshalb das Schloss Hornstein ab 1815 zum "eigenen" Zuchthaus umgebaut. Hechingen verbrachte die Sträflinge bis 1849 weiter nach Ravensburg.

Die Haller entsendeten ihre Strafgefangenen ins Gefängnis nach Neuenstein. Das dortige Schloss diente nicht mehr als Residenz der gleichnamigen Hohenloher Linie. Ich habe aber den Eindruck, dass das nur selten vorkam.
Zur kurzzeitigen Aufbewahrung von Arrestanten diente ein Turm, der immer wieder in der Polizeiordnung von 1709 auftaucht. Das sogenannte Narrenhäusle, das in dieser Verordnung noch erwähnt wurde und z.B. zur Verwahrung bei grobem Unfug durch Kinder diente, verschwand mit dem Brand des Rathauses in der ersten Hälfte des 18.Jh.. Untersuchungshäftlinge wurden offenbar im Spitalgewölbe inhaftiert.

Bis zum Ende von Heilbronns Rolle als Festung wurden Verurteilte auch gern zur Zwangsarbeit auf die Baustelle allda verschickt.

Eine Gefängnisstrafe war sicher lieber von der Obrigkeit gesehen, wenn der Insasse das Geld für seine Haft selber aufbringen konnte. Ich frage mich gerade, ob der Verurteilte nicht dem Strafenden bei dem Willkommen und Abschied ein Trinkgeld zahlte. Huh
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RE: Frühe Neuzeit: Welche Entwicklung der Rechtsetzung? - Roux - 26.11.2012 14:43

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