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Eberhard im Bart als Produkt einer Übermutter?
16.03.2021, 23:33
Beitrag: #16
RE: Eberhard im Bart als Produkt einer Übermutter?
Das mit den erotischen Ausrutschern - kam vielleicht darauf an, wer ihn begeht und in welcher Form?
War die Ehefrau schwanger, soll im Mittelalter dem Ehemann sogar der außereheliche Geschlechtsverkehr nahegelegt worden sein, da es die Vorstellung gab, dass Sex der Schwangerschaft schaden könne.

Wenn bei einem Reichstag, wo gewöhnlich viel los war und viele "Ausländer" vor Ort waren, sollen die Reichstädte auf die in ihren städtischen Frauenhäusern (damaliger Ausdruck für Freudenhäuser) "angestellten" Huren zurückgegriffen haben, sozusagen, um so die "braven" Ehefrauen und Töchter ihrer Stadtbürger und "ehrbaren" Einwohner zu schützen.

Wenn Männer fremdgingen, dürfte es auch bei der Beurteilung eine Rolle gespielt haben, wie diskret dabei vorgegangen wurde und inwieweit die Öffentlichkeit dabei informiert wurde. Offensichtlich machte es sehr wohl einen Unterschied, ob das Bordell am helllichten Tag und ganz öffentlich besucht wurde oder am Abend und unter Wahrung von Diskretion. Offensichtlich spielte es auch eine Rolle bei der Beurteilung, ob sich ein verheirateter Mann seine Hure ins Haus holte oder ob er zumindest insofern Rücksicht auf die Ehefrau nahm, indem er ihr die Möglichkeit gab, alles ignorieren zu können oder darauf achtete, dass sie nichts mitbekommen musste. Bei jungen Männern dürfte auch eine gewisse Toleranz gegeben gewesen sein, denn immerhin mussten sie später imstande sein, eine Ehe zu vollziehen.

Bei Frauen dürfte die Sache kritischer gewesen sein, zudem es nicht nur um Ehelichkeit der Kinder ging, sondern auch darum, dass der Ehemann gewöhnlich auch der Herr des Hauses war und er für den Ehebruch seiner Frau belangt werden konnte. (Eine Ehefrau dagegen unterstand dem Ehemann, also konnte sie zumindest rechtlich nicht belangt werden, wenn er Ehebruch beging.)

Solange der Ehebruch einer Frau nicht publik wurde, wäre es für Mann gegebenenfalls noch möglich gewesen, ihn zu tolerieren, aber spätestens, wenn der Ehebruch publik wurde, musste der Ehemann etwas unternehmen, damit er eben nicht am Ende noch als Zuhälter oder Mitschuldiger seiner Frau verurteilt wurde.

Sicher dürfte auch der Status der betroffenen Personen eine Rolle gespielt haben, die rechtliche Lage für den Stand oder den geographischen Bereich sowie die tatsächlichen Machtverhältnisse in Bezug auf die davon Betroffenen, und bei der Oberschicht auch die politischen Verhältnisse.

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Nur die Geschichtenschreiber erzählen uns, was die Leute dachten.
Wissenschaftliche Forscher halten sich streng an das, was sie taten.

Josephine Tey, Alibi für einen König
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RE: Eberhard im Bart als Produkt einer Übermutter? - Teresa C. - 16.03.2021 23:33

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