Vertrag von Saint Germain
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13.08.2012, 16:43
Beitrag: #7
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RE: Vertrag von Saint German
(13.08.2012 16:20)dieter schrieb: Es wurde eben das Selbstbestimmungsrecht der Völker nur angewandt, wenn es zum Nachteil der deutschsprachigen Gebiete war. Sonst hätte Südtirol weiter zu Östereich gehört und Österreich hätte sich Deutschland anschließen dürfen. Nach dem Selbstbestimmungsrecht der Völker hätten z.B. die Gebiete der Sudetendeutschen an Deutschland fallen müssen. Das wurde allerdings durch die Überlegung der Alliierten verhindert, man müsse einen lebensfähigen tschechischen Staat schaffen, was eine "Rumpf-Tschechei" kaum gewährleistet hätte. Das Selbstbestimmungsrecht der Völker wurde somit in Fällen, wo dies aus strategischen oder machtpolitischen Gründen geboten schien, nicht oder lediglich teilweise verwirklicht. Immerhin muss man zugeben, dass viele Völker ihre Selbstständigkeit nach dem Ersten weltkrieg verwirklichen konnten und somit der berühmte "cordon sanitaire" entstand, also der Gürtel neuer souveräner Staaten vom Baltikum bis zum Balkan. Auch dieser "cordin sanitaire" hatte natürlich einen machtpolitischen Zweck: Er sollte als Pufferzone West- und Mitteleuropa vor dem kommunistischen Russland schützen |
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