Unklarheiten zur Res Gestae
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14.11.2014, 12:08
Beitrag: #2
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RE: Unklarheiten zur Res Gestae
(09.11.2014 20:24)Waterpolo schrieb: Im Res Gestae von Kaiser Augustus heißt es: Nein, Augustus hat seine Feinde aus Italien vertrieben. Für einen echten Römer ist das ein "Exil". Marc Anton war sogar in ein anderes Reich gegangen, nach Ägypten. Dies zwar mow freiwillig, um seinen Kampf gegen Augustus umso erfolgreicher führen zu können, aber in einer "res gestae" sagt man sowas anders...da war es natürlich Augustus, der Marc Anton gezwungen hat. (09.11.2014 20:24)Waterpolo schrieb:Zitat:"Kriege zu Wasser und Lande, gegen innere und äußere Feinde, habe ich oft auf dem ganzen Erdkreis geführt und als Sieger alle römischen Bürger, die um Gnade baten, geschont. Auswärtige Völker, denen unbesorgt verziehen werden konnte, habe ich lieber als vernichten wollen." Seine politischen Erfolge beruhten auf gewonnenen Kriegen. Da hatte er zwar immer Feldherrn, aber der "Kriegsherr" bzw. Oberbefehlshaber war Augustus. Er stellte ja auch seine Armeen zumindest anfangs auf eigene Kosten auf (also eigentlich mit dem Geld, das er von Caesar geerbt hatte...und das ihm genau aus diesem Grund Marc Anton erst nicht aushändigen wollte...) (09.11.2014 20:24)Waterpolo schrieb:Zitat:"Die Diktatur, die mir in meiner Abwesenheit und in meinem Beisein sowohl vom Volk als auch vom Senat unter den Konsuln Marcus Maceellus und Lucius Arruntius [22 v. Chr.] angetragen wurde, habe ich zurückgewiesen. Nicht abgelehnt habe ich aber, als größter Mangel an Getreide herrschte, die Aufsicht über die Getreidebeschaffung, die ich so betrieb, daß ich innerhalb von wenigen Tagen die gesamte Bürgerschaft von Furcht und lastender Gefahr dank meiner Aufwendungen und meiner Fürsorge befreien konnte. Das mir damals angetragene jährliche Konsulat auf Lebenszeit habe ich ebenfalls nicht angenommen." Der Einmarsch in Rom war 20 Jahre vorher gewesen und in einer ganz anderen Situation. 22 v.Chr. war Augustus längst fest im Sattel. Er hatte das alljährliche "Anrecht" auf ein Konsulat aufgegeben, sich dafür diverse Befugnisse zuerteilen lassen, die den Machtschwund, der mit der Aufgabe von seinen Ämtern verbunden war, ausgeglichen. Er hatte z.B. die tribunizische Amtsgewalt, ohne Tribun zu sein, er durfte sich, ohne Konsul zu sein, mit den Machtabzeichen eines Konsuls schmücken (Toga, Liktoren...), kurz: Er hatte die ganze Macht in seinen Händen, ohne aber die dazugehörigen Ämter zu haben. Schon den Königstitel hatte er abgelehnt, 22v.Chr. wollten die Speichellecker im Senat ihn - wie Caesar - zum Diktator (vermutlich auf Lebenszeit) ernennen, um dieses Hin und Her von wegen "hat die Amtsgewalt, ohne das Amt zu haben" zu beenden. Augustus hatte das aber schon lange nicht mehr nötig, scheute wohl auch, dass die Parallelen zu Caesar zu offensichtlich wurden, schmückte sich lieber mit seinem Status als "ämterloser Privatmann, der all seine Kraft für den Staat einsetzt". Daher die Ablehnung der an sich völlig überflüssigen Diktatur. (09.11.2014 20:24)Waterpolo schrieb: Letztendlich verherrlicht er eher seine Herrschaft als diese wahrheitsgerecht wiederzugeben, das ist klar. Das ist der Sinn der "Res gestae": Selbstbeweihräucherung und Umschreiben der Geschichte in Augustus´ Sinn. VG Christian |
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Unklarheiten zur Res Gestae - Waterpolo - 09.11.2014, 20:24
RE: Unklarheiten zur Res Gestae - 913Chris - 14.11.2014 12:08
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