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Die Friedelehe
20.02.2016, 12:25
Beitrag: #8
RE: Die Friedelehe
Die Friedelehe gab es, wenn auch nicht unbedingt in der Form, wie sie Meyer definierte. Der große Unterschied zur kirchlich akzeptierten Muntehe bestand darin, dass es eine Eheform war, die von der Kirche nicht abgesegnet werden musste - was der Kirche natürlich nicht passte. Ebenso, wie die Kirche ab 1022 die Ehelosigkeit der Priester durchsetzte (letzten Endes um zu verhindern, dass Kirchenbesitz durch Erbe vermindert werden konnte) und dabei auf viel ältere Ansätze zurückgriff, die von Priestern Enthaltsamkeit (aber nicht immer auch Ehelosigkeit!) verlangten (auf der Synode von Elvira wurde schon 306 von Priestern Enthaltsamkeit gefordert, Papst Leo der Große forderte dann in der ersten Hälfte des 5.Jhs. Ehelosigkeit), ging die Kirche schon einige Jahrhunderte früher auch dazu über, die Friedelehe zu einer illegitimen Eheform zu machen. So konnte die Kirche nämlich auch bei den dynastischen Eheprojekten der Fürsten ein Wörtchen mitreden und bekam damit mehr Macht über die weltlichen Fürsten...Wink
Wie gut die Kirche darin war, ihren Anspruch durchzusetzen, dass nur Ehen (und damit die Nachkommen aus diesen Ehen) legitim waren, die von der Kirche abgesegnet waren, sieht man daran, dass sowohl Kaiser Arnulf von Kärnten als auch sein Sohn Zwentibold in der Literatur als "illegitm" bezeichnet werden - beide waren Sprößlinge aus Friedelehen und hatten trotzdem keinerlei rechtliche (!) Probleme, ihre Herrschaft anzutreten. Arnulfs Sohn Ludwig das Kind hatte wie sein Vater einen althergebrachten karolinigischen Namen, wenn sie auch nicht "Karl" hießen, wie viele "legitime" Karolinger (die also aus Muntehen stammten), aber immerhin...Zwentibold hatte nur das Pech, dass sein Vater Arnulf noch einen Sohn aus einer Muntehe bekam, ansonsten wäre Zwentibold wohl Arnulfs Nachfolger geworden. Und dass er eine Liudolfingerin heiraten konnte, spricht auch nicht unbedingt dafür, dass er als "Bankert" gesehen wurde...Wink
Jedenfalls führten die Liudolfinger/Ottonen ihre teilweise karolingische Herkunft u.a. auf Zwentibold zurück...was einer Anerkennung Zwentibolds als "richtiger" Karolinger gleichkommt...und zwar noch Jahrhunderte später.

Allzu leicht hatte es also die Kirche bis ins hohe Mittelalter nicht, den Anspruch, die Muntehe sei die einzig legitime Art, Nachkommen zu zeugen, durchzusetzen. Die Friedelehe stand, soweit die jeweiligen Gatten/Väter es durchzusetzen vermochten, noch bis um das Jahr 1000 relativ gleichberechtigt neben der kirchlichen Muntehe....war der einzige Nachkomme aus einer Friedelehe, stand der Nachfolge als Herrscher nichts im Wege. Dass ein Nachkomme aus einer Muntehe dem Nachkommen aus einer Friedelehe voraus hatte, von der Kirche anerkannt zu werden, war aber schon im 10.Jh. ein offensichtlich gravierender Nachteil, was den Erbschaftsantritt anbetraf, siehe das Beispiel Zwentibold/Ludwig das Kind...
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