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Deutsche dürfen als Köterrasse bezeichnet werden
10.03.2017, 02:23
Beitrag: #36
RE: Deutsche dürfen als Köterrasse bezeichnet werden
Nee.so funktioniert das natürlich nicht- was für Erdogn gilt muss auch für Wilders,Strache ,LaPenne und Konsorten gelten ,

Und was die Entscheidung der STA Hamburg betrifft- mach Dich erst mal über die Voraussetzungen von 130 StGB und 185 StGB und die zugehörige Rechtsprechung kundig bevor Du hier mit laienhaften Parallelwertungen hausieren gehst.
Die Allgemeinheit der "Deutschen" ist de jure nun mal kein geeignetes Tatobjekt, da sie sich nicht als unterscheidbarer Teil der Gesamtbevölkerung abgrenzen lassen. Dazu verwies die Sprecherin der STA auf die gefestigte Rechtsprechung zu Kollektivbeleidigungen. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu zum Beispiel erst im vergangenen Jahr entschieden, dass das Zurschaustellen des Slogans "ACAB" (All Cops Are Bastards) bei einem Fußballbeispiel keine Beleidigung der dort anwesenden Bereitschaftspolizisten darstellt. Auch der Tatbestand der Volksverhetzung (§ 130 Strafgesetzbuch) stellt auf einen Teil der Bevölkerung, aber eben nicht auf die gesamte Bevölkerung ab.
Und wenn Du die Meinung von Juristen zum Thema nicht zur Kenntnis nehmen willst,dann frag mal Deine Kumpels aus dem rechtspopulistischen Lager,die sich fast täglich verbal auf dem schmalen Grad zwischen Beleidigung,Volksverhetzung und geschmacklosen aber gerade noch straflosen Statements bewegen- die können Dir das ganz genau erklären., worauf es da ankommt-
Folgt man übrigens Deiner Auffassung ,von wegen mehrjähriger Haft und so,dann müsste die halbe AFD und die ganze PERFIDA, äh Pegida mehrere Jahre einsitzen.
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RE: Deutsche dürfen als Köterrasse bezeichnet werden - zaphodB. - 10.03.2017 02:23

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