Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 2 Bewertungen - 1 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Deutsche dürfen als Köterrasse bezeichnet werden
12.03.2017, 05:42
Beitrag: #54
RE: Deutsche dürfen als Köterrasse bezeichnet werden
(10.03.2017 02:23)zaphodB. schrieb:  Nee.so funktioniert das natürlich nicht- was für Erdogn gilt muss auch für Wilders,Strache ,LaPenne und Konsorten gelten ,

Und was die Entscheidung der STA Hamburg betrifft- mach Dich erst mal über die Voraussetzungen von 130 StGB und 185 StGB und die zugehörige Rechtsprechung kundig bevor Du hier mit laienhaften Parallelwertungen hausieren gehst.
[....]


Hier z.B. mal die "laienhafte Parallelwertung" des Bundesverfassungsgerichts:

Zitat:Bundesverfassungsgericht: Kein Auftrittsrecht für türkische Politiker

Im Streit um das Verbot von Wahlkampf-Auftritten türkischer Regierungsmitglieder lässt das Bundesverfassungsgericht der Bundesregierung ausdrücklich freie Hand. Das ergibt sich aus der Begründung einer abgewiesenen Verfassungsbeschwerde. Weder aus dem Grundgesetz noch dem Völkerrecht ergebe sich für ausländische Staatsoberhäupter und Regierungsmitglieder ein Anspruch, nach Deutschland einzureisen, um amtliche Funktionen auszuüben, heißt es in dem Beschluss.

http://www.zeit.de/news/2017-03/10/urtei...r-10140402

Ob das Bundesverfassungsgericht der Rechtsmeinung von unserem Spezialisten zaphod folgt, und der Regierung freistellt, einheimischen rechten Politikern den Mund zu verbieten, darf mit Fug und Recht bezweifelt werden...Cool

MfG, Titus Feuerfuchs
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
RE: Deutsche dürfen als Köterrasse bezeichnet werden - Titus Feuerfuchs - 12.03.2017 05:42

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt    |     Startseite    |     Nach oben    |     Zum Inhalt    |     SiteMap    |     RSS-Feeds