Titel "erheiratet"
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21.08.2017, 14:46
Beitrag: #17
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RE: Titel "erheiratet"
(21.08.2017 13:40)Dietrich schrieb:(16.08.2017 17:39)Suebe schrieb: Jedoch ist die "Kaiserin" mMn im HRR in der Verfassung nicht vorgesehen. Diese Zeilen aus deinem Link: Zitat:Peter Leopold erbte nach dem Tod seines kinderlos gebliebenen Bruders Joseph II. (1741–1790) die habsburgischen Länder in Mitteleuropa. Er wurde kurz danach zum römisch-deutschen Kaiser Leopold II. gewählt und verlegte seinen Wohnsitz nach Wien, wo Maria Ludovica die Pflichten einer kaiserlichen Gemahlin wahrnahm. ....die Pflichten einer kaiserlichen Gemahlin.... stellen doch die tatsächlichen Gegenbenheiten klar. Und in deinem anderen Link: "in keinem Werk wid außer Maria Theresia überhaupt eine neuzeitliche Kaiserin erwähnt..." "Die Inflation muss als das hingestellt werden, was sie wirklich ist, nämlich als Betrug am Staatsbürger, der um einen Teil seines Einkommens, aber noch mehr um seine Ersparnisse gebracht wird.!" (Ludwig Erhard, Bundeskalnzler 1963 bis 1966) |
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