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Hochzeitserlaubnis
28.06.2012, 14:00
Beitrag: #2
RE: Hochzeitserlaubnis
Vergleichbar mit der Hochzeitserlaubnis ist das mittlerweile von Historikern angezweifelte sog. "Recht der ersten Nacht", indem der Gutsherr, der Prinzipal in der ersten Nacht nach der Hochzeit der Braut beiwohnen darf.

Eine Binsenweisheit zwar, dass so etwas nach heutiger Ethik untragbar war. Hätte es dieses Recht wirklich gegeben und wäre es praktiziert worden. was ja fraglich ist, so hätte es aber Rückwirkungen auf die Verantwortung des Gutsherren auf die später geborenen Kinder, die Kegel gehabt, die ja durchaus auch seine gewesen sein könnten.
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Hochzeitserlaubnis - Suebe - 10.06.2012, 12:35
RE: Hochzeitserlaubnis - krasnaja - 28.06.2012 14:00
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