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Jugendliche Herrscher in Antike und Mittelalter
08.11.2012, 22:19
Beitrag: #17
RE: Jugendliche Herrscher in Antike und Mittelalter
(08.11.2012 10:39)Renegat schrieb:  Vorgeburtliche Kind-Könige und andere Auswüchse von Erbfolgeregelungen müssen doch oft völlig ungeeignete Herrscher auf den Thron gehievt haben.
Trotzdem gab es phasenweise in vielen Weltgegenden diese strikte Nachfolge nach Geburt. Der Wunsch nach einem friedlichen Herrscherwechsel scheint also größer gewesen zu sein als die Angst vor einer Fehlbesetzung. Oder war das gar nicht schlimm, wenn der Kindkönig sich als ungeeignet erwies, weil man sich darauf verlassen konnte, dass sich schon ein vernünftiger Regent durchsetzen würde.
Dann hätte man den Regenten doch offiziell installieren können. Beim Übergang von der Merowingern zu den Karolinger erfolgte das im nachhinein.
Die Römer lösten das Dilemma hin und wieder durch die Adoption von geeigneten Kandidaten.
Wenn Maxdorfer von der römischen Kaisern erzählt, wird der Schritt dahin evtl. klarer.

Du sprichst interessante Punkte an. Vielleicht schreibt unsere Bunbury einen Artikel zu der Problematik der "kleinen Prinzen" und den für sie vorgesehenen Regenten Richard III.

Ich denke auch, der Wunsch nach einem friedlichen Herrscherwechsel scheint größer gewesen zu sein, als etwa die Angst vor einer Fehlbesetzung, vor Bruderkämpfen oder vor Erbteilungen. Die Brudermorde unter den Osmanen des 15. und 16. Jahrhundert waren ja auch keine Alternative zur Thronfolgeregelung.

In monarchischen Systemen setzten sich nur zwei Thronfolgeprinzipien durch. Das sind das Prinzip der Primogenitur, nachdem nur der älteste Sohn oder die älteste Tochter dem Vater oder der Mutter folgen kann und das Senioriatsprinzip, in dem nur der älteste männliche Verwandte seinem Vorgänger folgt. Das erste Prinzip setzte sich in sämtlichen europäischen Erbmonarchien durch, das zweite Prinzip wird zum Beispiel bei den Königen von Saudi-Arabien praktiziert.

Die Sekundogenitur (also die Erbfolge des Zweitgeborenen) setzte sich für Nebenländer der Erbmonarchien durch, die dadurch eine scheinbare Unabhängigkeit erhielten, tatsächlich aber in Abhängigkeit des Hauptlandes bzw. der Hauptlinie blieben. Bspl. sind z.B. Habsburg-Toskana, Bourbon-Parma oder Bourbon-Neapel.

Als Ultimogenitiur bezeichnet man die Erbfolge zugunsten des Letztgeborenen. Diese Erbregelung fand oft bei Bauern Anwendung.

"Geschichte erleuchtet den Verstand, veredelt das Herz, spornt den Willen und lenkt ihn auf höhere Ziele." Cicero
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RE: Jugendliche Herrscher in Antike und Mittelalter - Sansavoir - 08.11.2012 22:19
Ergänzung zu Gordian III - WDPG - 01.12.2012, 14:12

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