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"Länderkauf" im Deutschen Bund
21.01.2021, 20:09
Beitrag: #1
"Länderkauf" im Deutschen Bund
Im Nirwana wird über den Kauf der beiden Hohenzollerischen Fürstentümer 1848/49 durch Preußen spekuliert.

wie die Fürstentümer sich über die Mediatisierung wegretten konnten habe ich schon mal da beschrieben:
http://www.forum-geschichte.at/Forum/sho...p?tid=1442

1849 haben sie aus aber auch überhaupt keinen respektablen Gründen an Preußen verkauft.
Die beiden Fürsten in Hechingen und in Sigmaringen haben sich bei den "Zugewinnen" die aus Säkularisationen etcetera pp 1799 bis 1810 gezogen wurden, privat bedient.
Diese Zugewinne ijjjjjjjjjjjjjjjjjjj5uin ihr Privatvermögen überführt!
Süddeutscher Duodez halt....Thumbs_down
Was geltendem Recht einschl. Bundesakte absolut nicht entsprach.
Und während der Revolution 1848 dann ganz erheblich Thema war.

Friedrich Wilhelm IV. König von Preußen sicherte den Fürsten zu, dass sie bei Verkauf an Preußen diesen widerrechtlichen Besitz ungeschmälert behalten durften.
Der entscheidende Grund für den Verkauf an Preußen.
Württemberg, das ebenfalls am Kauf interessiert war, wollte dies nämlich nicht zusichern.

mW letztmals kam dies 1923 auf die politische Tagesordnung, auch da ergebnislos.
maW es blieb beim Hause Hzl-Sig.

Edit: Hohenzollern-Hechingen ist "Dynastisch" ausgestorben und wurde von Hzl-Sigmaringen beerbt

"Die Inflation muss als das hingestellt werden, was sie wirklich ist, nämlich als Betrug am Staatsbürger, der um einen Teil seines Einkommens, aber noch mehr um seine Ersparnisse gebracht wird.!" (Ludwig Erhard, Bundeskalnzler 1963 bis 1966)
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22.01.2021, 10:54
Beitrag: #2
RE: "Länderkauf" im Deutschen Bund
(21.01.2021 20:09)Suebe schrieb:  Im Nirwana wird über den Kauf der beiden Hohenzollerischen Fürstentümer 1848/49 durch Preußen spekuliert.

wie die Fürstentümer sich über die Mediatisierung wegretten konnten habe ich schon mal da beschrieben:
http://www.forum-geschichte.at/Forum/sho...p?tid=1442

1849 haben sie aus aber auch überhaupt keinen respektablen Gründen an Preußen verkauft.
Die beiden Fürsten in Hechingen und in Sigmaringen haben sich bei den "Zugewinnen" die aus Säkularisationen etcetera pp 1799 bis 1810 gezogen wurden, privat bedient.
Diese Zugewinne ijjjjjjjjjjjjjjjjjjj5uin ihr Privatvermögen überführt!
Süddeutscher Duodez halt....Thumbs_down
Was geltendem Recht einschl. Bundesakte absolut nicht entsprach.
Und während der Revolution 1848 dann ganz erheblich Thema war.

Friedrich Wilhelm IV. König von Preußen sicherte den Fürsten zu, dass sie bei Verkauf an Preußen diesen widerrechtlichen Besitz ungeschmälert behalten durften.
Der entscheidende Grund für den Verkauf an Preußen.
Württemberg, das ebenfalls am Kauf interessiert war, wollte dies nämlich nicht zusichern.

mW letztmals kam dies 1923 auf die politische Tagesordnung, auch da ergebnislos.
maW es blieb beim Hause Hzl-Sig.

Edit: Hohenzollern-Hechingen ist "Dynastisch" ausgestorben und wurde von Hzl-Sigmaringen beerbt


Ich habe dies gestern mit der "heißen Nadel" verfasst....Blush

Deshalb noch ein Disclaimer:
Der Zugewinn aus den Säkularisationen, Reichsdeputationshauptschluss etc. haben die damaligen hohenzollerischen Fürsten widerrechtlich ihrem Privatvermögen einverleibt. Das dadurch ganz erheblich anstieg.
Und das Angesichts der Tatsache, dass die beiden Fürstentümer sehr arm waren, keine Geld für die dringendsten Strukturmaßnahmen vorhanden war.
Bei der Revolution 1848 war das speziell in Sigmaringen ein ganz großes Thema. Und es ist im Fürstenhaus die Gewissheit entstanden, dass dieser umfangreiche Teil des Vermögens wohl entzogen werden würde.
Man hat dann in Berlin entsprechend und erfolgreich verhandelt.
In einem ersten Schritt hat Preußen unmittelbar nach dem Niederschlagen der Badischen Revolution die beiden Fürstentümer militärisch besetzt.

Dieser Illegale Zugewinn wurde aber nicht vergessen, und ist zuletzt 1923 nochmals auf der regionalpolitischen Tagesordnung erschienen, ohne dass sich noch das geringste geändert hätte.

"Die Inflation muss als das hingestellt werden, was sie wirklich ist, nämlich als Betrug am Staatsbürger, der um einen Teil seines Einkommens, aber noch mehr um seine Ersparnisse gebracht wird.!" (Ludwig Erhard, Bundeskalnzler 1963 bis 1966)
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