Staatsanwaltschaft hält Breivik für schuldunfähig
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22.06.2012, 11:18
Beitrag: #1
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Staatsanwaltschaft hält Breivik für schuldunfähig
Gestern hat die Staatsanwaltschaft in Oslo ihre Stellungnahme bezüglich der Straftat und der Strafe für diesen Massenmörder gehalten. Sie meinte, dass er psychisch gestört ist und in eine Psychiatrie eingewiesen gehört.
![]() Viele Angehörige der Opfer sind darüber entsetzt und wollen ihn lieber in einer Haftanstalt sehen. ![]() Was meint Ihr dazu? ![]() Was Du nicht willst, dass man Dir tu, das füg auch keinem Andern zu |
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22.06.2012, 15:39
Beitrag: #2
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RE: Staatsanwaltschaft hält Breivik für schuldunfähig
Wenn er in der Psychatrie auch bleibt, und zwar für immer, dann soll es mir recht sein.
Wäre ich Antiquar, ich würde mich nur für altes Zeug interessieren. Ich aber bin Historiker, und daher liebe ich das Leben. (Marc Bloch) |
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23.06.2012, 19:22
Beitrag: #3
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RE: Staatsanwaltschaft hält Breivik für schuldunfähig
(22.06.2012 11:18)dieter schrieb: Was meint Ihr dazu?Ich finde er sollte für immer in der Psychiatrie lande. Das würde ihn nämlich härter treffen, als das Gefängnis. "Auflehnung ist das heiligste aller Rechte und die notwendigste aller Pflichten."
Marquis de La Fayette
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24.06.2012, 00:33
Beitrag: #4
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Dass dies keine politische sondern eine juristische Frage ist.
(22.06.2012 11:18)dieter schrieb: Gestern hat die Staatsanwaltschaft in Oslo ihre Stellungnahme bezüglich der Straftat und der Strafe für diesen Massenmörder gehalten. Sie meinte, dass er psychisch gestört ist und in eine Psychiatrie eingewiesen gehört. Dass dies keine politische sondern eine juristische Frage ist. |
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24.06.2012, 08:30
Beitrag: #5
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RE: Dass dies keine politische sondern eine juristische Frage ist.
(24.06.2012 00:33)Gotthelf schrieb:(22.06.2012 11:18)dieter schrieb: Gestern hat die Staatsanwaltschaft in Oslo ihre Stellungnahme bezüglich der Straftat und der Strafe für diesen Massenmörder gehalten. Sie meinte, dass er psychisch gestört ist und in eine Psychiatrie eingewiesen gehört. Zwar besagt die Gewaltenteilung, dass die Justiz in der Tat völlig unabhängig sein soll, aber grade das wird u. A. im Grundgesetz festgeschrieben... Wäre ich Antiquar, ich würde mich nur für altes Zeug interessieren. Ich aber bin Historiker, und daher liebe ich das Leben. (Marc Bloch) |
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24.06.2012, 09:11
Beitrag: #6
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RE: Staatsanwaltschaft hält Breivik für schuldunfähig
(22.06.2012 15:39)Maxdorfer schrieb: Wenn er in der Psychatrie auch bleibt, und zwar für immer, dann soll es mir recht sein.Lieber Maxdorfer, mir auch. ![]() Was Du nicht willst, dass man Dir tu, das füg auch keinem Andern zu |
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24.06.2012, 09:12
Beitrag: #7
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RE: Staatsanwaltschaft hält Breivik für schuldunfähig
(23.06.2012 19:22)Annatar schrieb:Lieber Annatar,(22.06.2012 11:18)dieter schrieb: Was meint Ihr dazu?Ich finde er sollte für immer in der Psychiatrie lande. Das würde ihn nämlich härter treffen, als das Gefängnis. so isses. ![]() Was Du nicht willst, dass man Dir tu, das füg auch keinem Andern zu |
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24.06.2012, 09:14
Beitrag: #8
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RE: Dass dies keine politische sondern eine juristische Frage ist.
(24.06.2012 00:33)Gotthelf schrieb:Lieber Gotthelf,(22.06.2012 11:18)dieter schrieb: Gestern hat die Staatsanwaltschaft in Oslo ihre Stellungnahme bezüglich der Straftat und der Strafe für diesen Massenmörder gehalten. Sie meinte, dass er psychisch gestört ist und in eine Psychiatrie eingewiesen gehört.Dass dies keine politische sondern eine juristische Frage ist. es ist nicht nur eine juristische sondern auch eine mitmenschliche Frage gegenüber den Angehörigen der Opfer. ![]() Was Du nicht willst, dass man Dir tu, das füg auch keinem Andern zu |
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24.06.2012, 14:16
Beitrag: #9
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RE: Staatsanwaltschaft hält Breivik für schuldunfähig
M.E. ist die Geschlossene die einzige Alternative, da sonst die Gefahr bestünde, dass er eines Tages wieder auf freien Fuß käme. Schließlich beträgt die Maximalstrafe in NW 21 Jahre. Dass Breivik dagegen ist (u.a. weil er seine Opferrolle als "politisch Verfolgter" in der Anstalt nicht einnehmen kann) setzt dem Ganzen noch ein Sahnehäubchen auf.
MfG, Titus Feuerfuchs |
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24.06.2012, 18:12
Beitrag: #10
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RE: Staatsanwaltschaft hält Breivik für schuldunfähig
(24.06.2012 14:16)Titus Feuerfuchs schrieb: M.E. ist die Geschlossene die einzige Alternative, da sonst die Gefahr bestünde, dass er eines Tages wieder auf freien Fuß käme. Schließlich beträgt die Maximalstrafe in NW 21 Jahre. Dass Breivik dagegen ist (u.a. weil er seine Opferrolle als "politisch Verfolgter" in der Anstalt nicht einnehmen kann) setzt dem Ganzen noch ein Sahnehäubchen auf. Find ich auch. Außerdem IST der Typ hochgradig gestört, da kann er sagen, was er will. VG Christian |
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24.06.2012, 19:19
Beitrag: #11
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RE: Staatsanwaltschaft hält Breivik für schuldunfähig
(24.06.2012 14:16)Titus Feuerfuchs schrieb: M.E. ist die Geschlossene die einzige Alternative, da sonst die Gefahr bestünde, dass er eines Tages wieder auf freien Fuß käme. Schließlich beträgt die Maximalstrafe in NW 21 Jahre. Dass Breivik dagegen ist (u.a. weil er seine Opferrolle als "politisch Verfolgter" in der Anstalt nicht einnehmen kann) setzt dem Ganzen noch ein Sahnehäubchen auf.Dann erst recht... Wäre ich Antiquar, ich würde mich nur für altes Zeug interessieren. Ich aber bin Historiker, und daher liebe ich das Leben. (Marc Bloch) |
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24.06.2012, 19:58
Beitrag: #12
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RE: Staatsanwaltschaft hält Breivik für schuldunfähig
(24.06.2012 14:16)Titus Feuerfuchs schrieb: M.E. ist die Geschlossene die einzige Alternative, da sonst die Gefahr bestünde, dass er eines Tages wieder auf freien Fuß käme. Schließlich beträgt die Maximalstrafe in NW 21 Jahre. Dass Breivik dagegen ist (u.a. weil er seine Opferrolle als "politisch Verfolgter" in der Anstalt nicht einnehmen kann) setzt dem Ganzen noch ein Sahnehäubchen auf.Also ich bin mir immer noch ziemlich sicher, dass in Norwegen das Strafmaß immer wieder um einige Jahre verlängert werden kann, bei der Höchststrafe. Aber Psychatrie ist viel besser und trift ihn auch härter. "Auflehnung ist das heiligste aller Rechte und die notwendigste aller Pflichten."
Marquis de La Fayette
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