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Kriegsentschädigungen für Zivilpersonen
11.07.2012, 11:08
Beitrag: #2
RE: Kriegsentschädigungen für Zivilpersonen
Beim 1. Pariser Frieden 1814 wurden Forderungen der geschädigten Bevölkerung grundsätzlich anerkannt.
Und den Franzosen als Verbindlichkeiten angelastet, die der Höhe nach bis 1818 spezifiziert werden sollten.

Forderungen von Staaten wurden ausgeschlossen. Vorausgesetzt, die Bourbonen als die angestammten Herrscher Frankreichs würden sich des in sie gesetzten Vertrauens würdig erweisen.
Dies war insbesondere dem Zaren Alexander zuzuschreiben. Preußen, das zweifellos sehr unter der franz. Besatzung gelitten hatte, konnte dies nur sehr schwer akzeptieren.

Nach Napoleons Wiederkehr und den 100 Tagen, war dies bei dem 2. Pariser Frieden ganz anders. Allein an den Staat Preußen musste Frankreich 800 Millionen Francs Kriegsentschädigung bezahlen. Wobei die Preußen 1,2 Milliarden gefordert hatten.
Insofern war Napoleons 100 Tage Abenteuer für Frankreich ein fürchterliches Verlustgeschäft.

Die privaten Entschädigungen wurden geprüft, anerkannt, gekürzt oder verworfen. Leiter der preußischen Entschädigungskommision war Wilhelm von Humboldt. Insgesamt anerkannte Preußen allein in der Rheinprovinz Schäden in Höhe von knapp 65 mill. Francs. Preußen erhielt aber insgesamt für die private Entschädigung von Frankreich lediglich 52 Mill. Francs, so dass in die Rheinprovinz schließlich lediglich 19 mill. Francs für die private Entschädigung flossen.

Quelle: Wilhelm Treue "Wirtschafts und Technik-Geschichte Preussens, Berlin 1984.

"Die Inflation muss als das hingestellt werden, was sie wirklich ist, nämlich als Betrug am Staatsbürger, der um einen Teil seines Einkommens, aber noch mehr um seine Ersparnisse gebracht wird.!" (Ludwig Erhard, Bundeskalnzler 1963 bis 1966)
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RE: Kriegsentschädigungen für Zivilpersonen - Suebe - 11.07.2012 11:08

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