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Kriegsentschädigungen für Zivilpersonen
12.07.2012, 16:01
Beitrag: #12
RE: Kriegsentschädigungen für Zivilpersonen
(12.07.2012 09:54)krasnaja schrieb:  Zurück zum eigentlichen Thema der Kriegsentschädigung für Zivilpersonen, denn die Beiträge über Beutekunst haben nun überhaupt mit diesem eigentlichen Thema nichts zutun:

Ob es in den Kriegen bis zum WK 1 überhaupt Kriegsentschädigungen für Zivilisten gegeben hat, ist mir nicht bekannt
Nicht vorstellbar, dass das Reich nach dem Krieg 1870 geschädigten Zivilisten in Frankreich eine Entschädigung für den Krieg gezahlt hat, wo doch Frankreich an das Reich Reparationen zahlen musste.

Auch für den 1. WK hätte es dann, streng nach dem Thema beurteilt, dass das Reich an französiche Zivilisten für die Kriegsgräuel hätte Zahlungen
machen müssen. Nichts davon passierte, Ob Frankreich seinerseits an Franzosen Zahlungen machte, weiß ich nicht.

Bleibt also nur noch der WK II übrig, Und da sind, in der Tat, durch die Bundesregierung Zahlungen an Geschädigte - meines Wissens nur in Polen, Russland und der Ukraine - erfolgt.
Geschädigte waren z.B. zur Zwangsarbeit im Reich Gepresste

Zahlungen, leider oft zu spät und leider oft auch durch bürokratische Hürden verschleppt, oder die Empfänger von diesen Zahlungen nichts wussten, oder auch bereits gestorben waren.

Einzig und allein DAS sehe ich als Kriegsentschädigung für Zivilpersonen an, nichts anderes und keinesfalls die Beutekunst.


Also, jetzt mal von vorn.
Beispiel Napoleonische Kriege.

Die Beschlagnahmen, Requisitionen, die hat der betroffene Bürger anhand seiner Quittungen bei seiner eigenen Regierung geltend machen können.
Die, so sie den Krieg gewonnen hat, dies je nach Friedensbedingungen (siehe 1. und 2. Pariser Vertrag mit den in dieser Beziehung völlig anderen Bestimmungen) beim Verlierer geltend machen konnte.

Direkte Kriegsschäden, Beispiel: bei Kampfhandlungen abgefackelte Häuser
konnte der Staat summarisch beim Kriegsverlierer Frankreich geltend machen. Mit der Verpflichtung die Geschädigten anschließend zu entschädigen.
Auch schon nach den Bestimmungen des 1. Pariser Friedens.

Aber ich habe dazu in diesem 3nd schon viel detailliertes geschrieben. Dies bitte ich dich zu lesen.

"Die Inflation muss als das hingestellt werden, was sie wirklich ist, nämlich als Betrug am Staatsbürger, der um einen Teil seines Einkommens, aber noch mehr um seine Ersparnisse gebracht wird.!" (Ludwig Erhard, Bundeskalnzler 1963 bis 1966)
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RE: Kriegsentschädigungen für Zivilpersonen - Suebe - 12.07.2012 16:01

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