Kriegsentschädigungen für Zivilpersonen
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12.07.2012, 16:01
Beitrag: #12
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RE: Kriegsentschädigungen für Zivilpersonen
(12.07.2012 09:54)krasnaja schrieb: Zurück zum eigentlichen Thema der Kriegsentschädigung für Zivilpersonen, denn die Beiträge über Beutekunst haben nun überhaupt mit diesem eigentlichen Thema nichts zutun: Also, jetzt mal von vorn. Beispiel Napoleonische Kriege. Die Beschlagnahmen, Requisitionen, die hat der betroffene Bürger anhand seiner Quittungen bei seiner eigenen Regierung geltend machen können. Die, so sie den Krieg gewonnen hat, dies je nach Friedensbedingungen (siehe 1. und 2. Pariser Vertrag mit den in dieser Beziehung völlig anderen Bestimmungen) beim Verlierer geltend machen konnte. Direkte Kriegsschäden, Beispiel: bei Kampfhandlungen abgefackelte Häuser konnte der Staat summarisch beim Kriegsverlierer Frankreich geltend machen. Mit der Verpflichtung die Geschädigten anschließend zu entschädigen. Auch schon nach den Bestimmungen des 1. Pariser Friedens. Aber ich habe dazu in diesem 3nd schon viel detailliertes geschrieben. Dies bitte ich dich zu lesen. "Die Inflation muss als das hingestellt werden, was sie wirklich ist, nämlich als Betrug am Staatsbürger, der um einen Teil seines Einkommens, aber noch mehr um seine Ersparnisse gebracht wird.!" (Ludwig Erhard, Bundeskalnzler 1963 bis 1966) |
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