Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Der Kampf der CDU für die Verjährung von Naziverbrechen.
18.09.2012, 19:16
Beitrag: #41
RE: Der Kampf der CDU für die Verjährung von Naziverbrechen.
(18.09.2012 18:46)Maxdorfer schrieb:  
(18.09.2012 16:58)krasnaja schrieb:  Der Tenor Eugens war: die bösen Alliierten, die Völkermord begangen hätten.

sie verletzt haben.

Wenn sie das getan haben, ist es auch völlig legitim, sich darüber aufzuregen - natürlich nur, wenn man dabei die deutschen Kriegsgesetzverletzungen nicht verschweigt.

Richtig, genau und Eugen war genau derjenige , der die deutschen Kriegsgesetzverletzungen NICHT, ÜBERHAUPT NICHT verschwiegen hat, und er sich darum über die Kriegsgesetzverletzungen der Alliierten echaufieren konnte.,
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
18.09.2012, 23:34
Beitrag: #42
RE: Der Kampf der CDU für die Verjährung von Naziverbrechen.
Die Diskussion läuft hier momentan in ein sehr trübes Fahrwasser und ich warte immer noch auf die Quellen und Belege Eugens für die von ihm aufgestellten Behauptungen. Sollten die nicht erbracht werden und stichaltig sein,liegt der Verdacht nahe , aus welcher Ecke der Wind da weht.

Davon abgesehen gehen die Äüßerungen ohnehin am Thread-Thema vorbei.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
19.09.2012, 09:25
Beitrag: #43
RE: Der Kampf der CDU für die Verjährung von Naziverbrechen.
(18.09.2012 23:34)zaphodB. schrieb:  Die Diskussion läuft hier momentan in ein sehr trübes Fahrwasser und ich warte immer noch auf die Quellen und Belege Eugens für die von ihm aufgestellten Behauptungen. Sollten die nicht erbracht werden und stichaltig sein,liegt der Verdacht nahe , aus welcher Ecke der Wind da weht.

Davon abgesehen gehen die Äüßerungen ohnehin am Thread-Thema vorbei.

Aber Katana, Du willst doch nicht ernstlich BEWEISE für diese eugensche Behauptungen, zumal Du ja selber von "trübem Fahrwasser" redest.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
19.09.2012, 10:48
Beitrag: #44
RE: Der Kampf der CDU für die Verjährung von Naziverbrechen.
Warum diskutiert ihr eigentlich über "Prinz" Eugens Trollerei? Das ist doch nur dumpfe Braunpropaganda und das wissen wir alle.

„Der Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius 0. Und das nennen sie ihren Standpunkt.“ (Albert Einstein)
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
19.09.2012, 17:28
Beitrag: #45
RE: Der Kampf der CDU für die Verjährung von Naziverbrechen.
Eine eigenartige Diskussion.

Deutsche Kriegsverbrechen wurden von deutschen Gerichten ab 1949 auf Grundlage des Strafgesetzbuches verurteilt. Es gab im StGB eine allgemeine Verjährungssfrist von 20 Jahren für alle Verbrechen, einschließlich für Mord. Das ist so im Jahre 1873 festgelegt worden, als das StGB eingeführt wurde. Das hatte auch nichts verschwörerisches an sich, sondern war eben damals eine recht liberale Rechtsauffassung. Richtig ist, dass diese Vorschrift in den 60er Jahren Probleme bereitete, weil am 1. Juni 1965 alle Verbrechen aus der NS-Zeit verjährt wären. Ein bekannter Kölner Strafrechtler der zu dieser Zeit Referendar hat sich daran erinnert, wie damals bei Polizei und Justiz alles dem 1. Juni 1965 entgegen fieberte. Das war wohl unter dem Eindruck der Einsatzkommando-Prozesse. Von amerikanischer und israelischer Seite wurde Druck auf die deutsche Regierung ausgeübt, die Verjährungsvorschrift zu ändern.

Die Regel "Mord verjährt nie" ist also eine Erneuerung im Strafrecht. Wenn die CDU sich dagegen gesperrt hat mag das auch daran liegen, dass diese Reform im Hinblick auf die Kriegsverbrechen rechtsstaatliche Bedenken aufwarf. Art. 103 Abs. 2 Grundgesetz normiert den allgemeinen Grundsatz, dass nur Strafrecht zur Anwendung kommen darf, welches zur Tatzeit bereits gültiges Gesetz war. Auch Kriegsverbrecher haben Anspruch darauf, dass das vor 1945 geltende Strafrecht zur Anwendung kommt. Es bedurfte der verfassungsrechtlichen Klärung, dass die Verjährungsvorschriften zwar im Strafgesetzbuch geregelt sind, aber nicht zum Strafrecht gehören, sondern zum Strafprozessrecht. Im Anschluss daran war zu überlegen, ob strafprozessuale Regelungen auch von Art. 103 Abs. 2 Grundgesetz erfasst werden oder ob sie auch nach der Tat zum Nachteil der Angeklagten verändert werden dürfen.

Man braucht also nicht immer hinter allem eine rechte Verschwörung zu wittern...es gibt auch harmlose Erklärungen.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
19.09.2012, 18:46
Beitrag: #46
RE: Der Kampf der CDU für die Verjährung von Naziverbrechen.
Ganz so einfach ist es nun nicht

1.) Erst ab 1950 wurde die Einschränkung der Verfolgung von NS-Verbrechen aufgehoben. Und wer war zu diesem Zeitpunkt Bundeskanzler ? Richtig, Konrad Adenauer

(OT, fällt mir gerade ein: im neuesten Spiegel, in dem über den Zerschlagungsversuch der CDU-Bundesregierung gegen den missliebigen Speigel berichtet wird, da gibt es eine Kopie eines Regierungsschreibens, Und was prangt darauf ? Richtig, das Handzeichen von Hans Globke , Kommentator der Nürnberger Rassegesetze,Rechte Hand Adenauers.)

Das die rechte Hand Andenauers für die Verjährung von Nazi-Verbrechen war, ist das so unverständlich.

Marco, Du versuchst mit Deiner Argumentation die Verbrechen der Nazis auf die gleiche Stufe zu stellen wie ganz normale Verbrechen, das ist unseriös, und unlauter !!

Rechtstaatliche Bedenken ? zumindest hatte ein ziemlich braun angehauchter Kreis um Adenauer keine Bedenken sich, beim Beispiel Spiegel, über die Rechststaatlichkeit hinweg zu setzen.

2.) aber weiter zum Thema: Wollte die CDU-Bundesregierung bis 1950 einen Großteil der Naziverbrechen unter den Tisch kehren, so war Sie später gezwungen, auch aufgrund des Druckes aus dem Ausland , z.B. die Auschwitzprozesse durchführen zu müssen. Nicht aus Gründen der eigenen politischen Hygiene.

11 Jahre hatte man gebraucht, um erst einmal Angeklagte zu finden, Niemand will mir hier erzählen, dass über den einen oder den anderen nicht die schützende Hand staatlicher Stellen gelegen hat.
In Schleswig Holstein zeichntete sich der Ministerpräsident Lembke durch eine besondere Fürsorge für NS-Täter aus. Nicht umsonst wurde Wesselburen die erste Hochburg der neuen deutschen Rechten

Der Versuch der CDU, belasteten NS-Tätern einen Freifahrtschein zu gaben, DAS war eine rechte Verschwörung.
Widerwillig musste sich die CDU beugen, erst einmal die Verjährungsfrist von 20 Jahren nicht bereits 1960 ablaufen zu lassen, die SPD schaffte mit weiteren 9 Jahren erst einmal Luft.
Es war der CDU.Innenminister Schäffer, der dann im Plenum meinte, Alle
NS-Verbrechen wären bereits aufgeklärt, es bedürft keiner weiteren Verlängerung dieser Verjahrungsfrist.
Hätte man auf diesen CDU-Mann gehört, es hätte nicht die Auschwitzprozesse ab 1963 gegeben !!
Die Mörder von Auschwitz hätten triumphiert. Und das wussten die Herren von der Union, dass wusste Globke und das wusste Adenauer.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
19.09.2012, 20:10
Beitrag: #47
RE: Der Kampf der CDU für die Verjährung von Naziverbrechen.
(19.09.2012 18:46)krasnaja schrieb:  Ganz so einfach ist es nun nicht


Zustimmung.

Zitat: Widerwillig musste sich die CDU beugen, erst einmal die Verjährungsfrist von 20 Jahren nicht bereits 1960 ablaufen zu lasse

Termin war, wie schon von Marco angeführt, der 1. Juni 1965.

Zitat:Es war der CDU.Innenminister Schäffer, der dann im Plenum meinte, Alle
NS-Verbrechen wären bereits aufgeklärt, es bedürft keiner weiteren Verlängerung dieser Verjahrungsfrist.

Zustimmung.

Zitat:Hätte man auf diesen CDU-Mann gehört, es hätte nicht die Auschwitzprozesse ab 1963 gegeben !!
Die Mörder von Auschwitz hätten triumphiert. Und das wussten die Herren von der Union, dass wusste Globke und das wusste Adenauer

Wieso denn das? 45 + 20 macht 65.
Und wenn Ermittlungen laufen. ruht die Verjährung eh.

Zitat:Der Versuch Luft.der CDU, belasteten NS-Tätern einen Freifahrtschein zu gaben, DAS war eine rechte Verschwörung.
Widerwillig musste sich die CDU beugen, erst einmal die Verjährungsfrist von 20 Jahren nicht bereits 1960 ablaufen zu lassen, die SPD schaffte mit weiteren 9 Jahren erst einmal

Aus den bereits geschriebenen Beiträgen ergibt sich klar, dass es nicht eine Partei war, sondern der Deutsche Bundestag in seiner Mehrheit.

Nimm zwischendrin auch mal zur Kenntnis was man hier schreibt, oder widerlege es, und wiederhole nicht Gebetsmühlenhaft deine ständige Antifa-Propaganda.

Denn, wie du oben zutreffend schriebst, ganz so einfach:
rot-schwarz, gut-böse
ist die Welt halt nicht.

"Die Inflation muss als das hingestellt werden, was sie wirklich ist, nämlich als Betrug am Staatsbürger, der um einen Teil seines Einkommens, aber noch mehr um seine Ersparnisse gebracht wird.!" (Ludwig Erhard, Bundeskalnzler 1963 bis 1966)
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
19.09.2012, 22:31
Beitrag: #48
RE: Der Kampf der CDU für die Verjährung von Naziverbrechen.
Guten Abend,

ich hatte ein ellenlanges Schreiben aufgesetzt gehabt, um meinen Eintrag bzgl. Völkermord mit diversen Quellen, Quellenverzeichnissen usw. offen zu legen.
Hat sich jedoch für mich erübrigt!

Wallenstein, Arkona und weiteren jungen Schreibern bin ich nicht kram, hinsichtlich ihrer Kommentare zu meinem für Euch strittigen Eintrag.

Das eigentliche Problem für mich ist Krasnaya, der mit sich selbst im unreinen zu sein scheint und alles was das Dritte Reich, den WKII im Allgemeinen und da widerum die Deutschen anbelangt, so einen Haß verspürt, daß es schmerzt. Ich empfinde es als Hetze und nichts anderes!

Konzentrationslager wurden weit vor dem WKI von den Engländern eingeführt und nach dem WKII von den Alliierten weiter in Anwendung gebracht usw.; dann Dresden, Hamburg, Köln, A-Bomben auf Japan und und und

Für mich war es das dann hier. Der Admin kann bitte meinen Account löschen.

Adieu
Prinz-Eugen (Barbara)
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
20.09.2012, 00:17
Beitrag: #49
RE: Der Kampf der CDU für die Verjährung von Naziverbrechen.
(19.09.2012 20:10)Suebe schrieb:  
(19.09.2012 18:46)krasnaja schrieb:  Ganz so einfach ist es nun nicht


Zustimmung.

Zitat: Widerwillig musste sich die CDU beugen, erst einmal die Verjährungsfrist von 20 Jahren nicht bereits 1960 ablaufen zu lasse

Termin war, wie schon von Marco angeführt, der 1. Juni 1965.

Zitat:Es war der CDU.Innenminister Schäffer, der dann im Plenum meinte, Alle
NS-Verbrechen wären bereits aufgeklärt, es bedürft keiner weiteren Verlängerung dieser Verjahrungsfrist.

Zustimmung.

Zitat:Hätte man auf diesen CDU-Mann gehört, es hätte nicht die Auschwitzprozesse ab 1963 gegeben !!
Die Mörder von Auschwitz hätten triumphiert. Und das wussten die Herren von der Union, dass wusste Globke und das wusste Adenauer

Wieso denn das? 45 + 20 macht 65.
Und wenn Ermittlungen laufen. ruht die Verjährung eh.

Zitat:Der Versuch Luft.der CDU, belasteten NS-Tätern einen Freifahrtschein zu gaben, DAS war eine rechte Verschwörung.
Widerwillig musste sich die CDU beugen, erst einmal die Verjährungsfrist von 20 Jahren nicht bereits 1960 ablaufen zu lassen, die SPD schaffte mit weiteren 9 Jahren erst einmal

Aus den bereits geschriebenen Beiträgen ergibt sich klar, dass es nicht eine Partei war, sondern der Deutsche Bundestag in seiner Mehrheit.

Nimm zwischendrin auch mal zur Kenntnis was man hier schreibt, oder widerlege es, und wiederhole nicht Gebetsmühlenhaft deine ständige Antifa-Propaganda.

Denn, wie du oben zutreffend schriebst, ganz so einfach:
rot-schwarz, gut-böse
ist die Welt halt nicht.


aber suebe, Du unterstützt die Meinung Schäffers ? Dann wären die Mörder von Auschwitz nicht zur Verantwortung gezogen worden, ist DAS wirklich Deine Meinung ? Oder drück dich klarer aus.
Jetzt hast Du ne Bringeschuld.

Durch Deinen mir gegenüber gebrauchter Terminus "antifa" outest Du Dich als schon ziemlich weit rechts stehend
Offensichtlich kannst Du Zusammenhänge nicht verarbeiten

de.wikipedia.org/wiki/Verjährungsdebatte#Berechnungsgesetz_von_1960

Lies einfach mal, was Schäffer 1960 !!! wollte VOR den Auschwitz-Prozessen
nix mit Antifa, Du Spezialist,

In diesem Fall kann man wirklich sagen: schwarz = böse oder, auf DIESE Sache bezogen: schwarz = braun
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
20.09.2012, 00:21
Beitrag: #50
RE: Der Kampf der CDU für die Verjährung von Naziverbrechen.
(19.09.2012 22:31)Prinz-Eugen schrieb:  Guten Abend,


Das eigentliche Problem für mich ist Krasnaya, der mit sich selbst im unreinen zu sein scheint und alles was das Dritte Reich, den WKII im Allgemeinen und da widerum die Deutschen anbelangt, so einen Haß verspürt, daß es schmerzt. Ich empfinde es als Hetze und nichts anderes!

Konzentrationslager wurden weit vor dem WKI von den Engländern eingeführt und nach dem WKII von den Alliierten weiter in Anwendung gebracht usw.; dann Dresden, Hamburg, Köln, A-Bomben auf Japan und und und

Ich werde für Tiefbraune wie Dich immer ein Problem sein und das ist auch gut so.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
20.09.2012, 01:38
Beitrag: #51
RE: Der Kampf der CDU für die Verjährung von Naziverbrechen.
Haha, "junge Schreiber". Von einigen aktiven Teilnehmern an dieser Diskussion, mich eingeschlossen, weiß ich dass sie 50+ sind. Also, lieber Prinz, lern erstmal ein bißchen Toleranz, die kommt mit den Jahren...

„Der Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius 0. Und das nennen sie ihren Standpunkt.“ (Albert Einstein)
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
20.09.2012, 09:12
Beitrag: #52
RE: Der Kampf der CDU für die Verjährung von Naziverbrechen.
(20.09.2012 01:38)Arkona schrieb:  Haha, "junge Schreiber". Von einigen aktiven Teilnehmern an dieser Diskussion, mich eingeschlossen, weiß ich dass sie 50+ sind. Also, lieber Prinz, lern erstmal ein bißchen Toleranz, die kommt mit den Jahren...

Arcona, Tolereranz, von Rechten ? tz,tz, tz,

Ich habe meine Signatur ja nicht aus Jux und Tollerei, Du siehst, wie passend sie ist.
Ist mir hier nicht noch Jemand eine Antwort dazu schuldig, warum er die Entfernung diese Signatur wünschte ?
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
22.09.2012, 19:47
Beitrag: #53
RE: Der Kampf der CDU für die Verjährung von Naziverbrechen.
Also"junger Schreiber" at mich zuletzt jemand glaub ich vor 40 Jahren genannt-:rofl:

Aber zum Thema ,krasnaja.
Ich glaube nach wie vor,daß Du die Sache ideologisch statt historisch und juristisch betrachtest und nicht sauber argumentierst.
Ich erklär Dir es also noch mal:
Tatsache ist,wie oben bereits gepostet,daß gem §70 STGB in seiner von 1871 bis 1969 gültigen Fassung die Verjährung von Verbrechen , die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht waren, eine Frist zwanzig Jahre betrug. Und dazu zählte auch Mord in allen Varianten.
Als Beginn der Frist wurde zunächst von der juristischen Dogmatik der 8. Mai 1945 angesehen .
Verjährung wäre demnach 1965 eingetreten.
Gegen eine Änderung dieser Verjährungsvorschriften im Hinblick auf die NS-Verbrechen gab es ernstzunehmende rechtliche Bedenken von Straf- und Verfassungsrechtlern .Die rückwirkende Änderung wurde als Verstoß gegen den in Art. 103 GG festgelegten Grundsatz "Nulla poena sine lege" angesehen, der besagt,daß dass eine Person nur dann bestraft werden könne,wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde und demzu folge auch nur die entsprechenden geltenden Verjährungsvorschriften anwendbar seien.Daher sahen etliche Abgeordnete quer durch alle Fraktionen auch die Grundsätze eines Rechtsstaates unheilbar verletzt, wenn ein erloschener Strafanspruch rückwirkend wieder geltend gemacht würde. Und tatsächlich ist es ein Bruch in der Dogmatik.
Nach Beratung im Rechtsausschuss wurde am 23. März 1965 ein „Gesetz zur Berechnung strafrechtlicher Verjährungsfristen“ beschlossen, das den Beginn der Verjährungsfrist auf den 31. Dezember 1949 festlegte. Alle Abgeordneten der SPD und 180 der 217 CDU-Abgeordneten votierten für diese Regelung,die Abgeordneten der FDP stimmten dagegen fast geschlossen für die Beibehaltung der alten Verjährungsvorschrit.
1969 beschloss der Bundestag Mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen ein abgeändertes Strafrechtsänderungsgesetz, das die Verjährung für Mord auf 30 Jahre heraufsetzte und dies trotz der o.a. geführten rechtlichen Bedenken auch rückwirkend .
Das widerspricht eigentlich komplett Deinen Thesen und Behauptungen zu dieser Problematik.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
22.09.2012, 20:21
Beitrag: #54
RE: Der Kampf der CDU für die Verjährung von Naziverbrechen.
katana, glauben heißt nicht wissen, ich habe mich ausschließlich auf die Fakten gestützt, die da lauten:

Die Union wollte die Verbrechen, die in der der Nazi-Zeit verübt worden sind auf ganz normale Verbrechen reduzieren und bemühte dafür Formalinjurien aus dem letzten Jahrhundert.

Wäre die Union damit 1960 durchgekommen, es hätte keine Auschwitzprozesse gegeben.
Das wird ein ewiger Schandfleck auf der Union bleiben.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
22.09.2012, 22:06
Beitrag: #55
RE: Der Kampf der CDU für die Verjährung von Naziverbrechen.
Wen zum Kuckuck meinst denn eigentlich mit katana, Schatzerl ?Big GrinBig Grin
Und ohne Dir zu nahe treten zu wollen,aber Fremdwörter sollte man nur gebrauchen,wenn man deren Bedeutung kennt- Formalinjurien sind formale Beleidigungen und haben nichts mit formaljuristischen Argumenten zu tun- die hast Du aber wohl gemeint.

Wenn Du das,was isch oben geschrieben ´abe aber richtig gelesen ´ättest, wüßtest Du,daß es sich keineswegs um formaljuristischen Argumente handelte, die die Gegenposition der Verjährungsverlängerung ins Feld führte. Das Prinzip "nulla poena sine lege" ist ein tragendes Prinzip eines rechtsstaatlichen Strefrechtssystems und ihm kommt über Artikel 103 ,Abs.2 Grundgesetz sogar Verfassungsrang zu . (Text Art.103 II GG: Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.)
Daß die rückwirkende Verlängerung der Verjährungsfrist einen Systembruch und eine "Umgehung" dieses Prinzips darstellt steht außer Zweifel. Es gab daher durchaus gute Gründe jenseits der von Dir postulierten Verschwörungstheorie, dagegen zu votieren (was im übrigen z.B. auch der rechtspolitische Sprecher der SPd ,Arndt bei der Abstimmung 1960 tat.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
22.09.2012, 23:38
Beitrag: #56
RE: Der Kampf der CDU für die Verjährung von Naziverbrechen.
(22.09.2012 22:06)zaphodB. schrieb:  Wen zum Kuckuck meinst denn eigentlich mit katana, Schatzerl ?Big GrinBig Grin
Und ohne Dir zu nahe treten zu wollen,aber Fremdwörter sollte man nur gebrauchen,wenn man deren Bedeutung kennt- Formalinjurien sind formale Beleidigungen und haben nichts mit formaljuristischen Argumenten zu tun- die hast Du aber wohl gemeint.

Wenn Du das,was isch oben geschrieben ´abe aber richtig gelesen ´ättest, wüßtest Du,daß es sich keineswegs um formaljuristischen Argumente handelte, die die Gegenposition der Verjährungsverlängerung ins Feld führte. Das Prinzip "nulla poena sine lege" ist ein tragendes Prinzip eines rechtsstaatlichen Strefrechtssystems und ihm kommt über Artikel 103 ,Abs.2 Grundgesetz sogar Verfassungsrang zu . (Text Art.103 II GG: Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.)
Daß die rückwirkende Verlängerung der Verjährungsfrist einen Systembruch und eine "Umgehung" dieses Prinzips darstellt steht außer Zweifel. Es gab daher durchaus gute Gründe jenseits der von Dir postulierten Verschwörungstheorie, dagegen zu votieren (was im übrigen z.B. auch der rechtspolitische Sprecher der SPd ,Arndt bei der Abstimmung 1960 tat.

In einer bestimmten, mir sehr am Herzen liegenden politischen Strömung bin ich immer wieder auf eine penetrante Besserwisserei in grammatikalischen Dingen gestoßen,
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
23.09.2012, 14:49
Beitrag: #57
RE: Der Kampf der CDU für die Verjährung von Naziverbrechen.
(22.09.2012 22:06)zaphodB. schrieb:  Wen zum Kuckuck meinst denn eigentlich mit katana, Schatzerl ?Big GrinBig Grin
Und ohne Dir zu nahe treten zu wollen,aber Fremdwörter sollte man nur gebrauchen,wenn man deren Bedeutung kennt- Formalinjurien sind formale Beleidigungen und haben nichts mit formaljuristischen Argumenten zu tun- die hast Du aber wohl gemeint.

Wenn Du das,was isch oben geschrieben ´abe aber richtig gelesen ´ättest, wüßtest Du,daß es sich keineswegs um formaljuristischen Argumente handelte, die die Gegenposition der Verjährungsverlängerung ins Feld führte. Das Prinzip "nulla poena sine lege" ist ein tragendes Prinzip eines rechtsstaatlichen Strefrechtssystems und ihm kommt über Artikel 103 ,Abs.2 Grundgesetz sogar Verfassungsrang zu . (Text Art.103 II GG: Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.)
Daß die rückwirkende Verlängerung der Verjährungsfrist einen Systembruch und eine "Umgehung" dieses Prinzips darstellt steht außer Zweifel. Es gab daher durchaus gute Gründe jenseits der von Dir postulierten Verschwörungstheorie, dagegen zu votieren (was im übrigen z.B. auch der rechtspolitische Sprecher der SPd ,Arndt bei der Abstimmung 1960 tat.

Du machst ja auch hier wieder einen Eiertanz.
Jede Wahrheit wird wohl als Verschwörung postuliert.
Richtig, es war eine Verschwörung, es war die Verschwörung der Herren Christdemokraten gegen die Menschlichkeit, den Opfern der NS-Willkür Gerechtigkeit widerfahren zu lassen.
DAS hat die Union nie begriffen.

Mit einem Taschenspielertrick, der auf den ersten Blick als absolut nach dem Gesetz aussah, versuchte die Union scheinheilig die Verfolgung von NS Verbrechen zu verhindern.
Die CDU meinte, der NS-Massenmord sei wie ganz normaler Mord zu bewerten, die Verjährung dieser Verbrechen nach dem Strafgesetz aus 1871 rechtens.

Scheinheilig auch darum, weil die CDU einen Eiertanz zum Erreichen eines kürzeren Beginns der Verjährungsfristen anstrebte und gerne den 8,5,1945 gesehen hätte.
(aufgrund der Komlexität gehe ich nicht darauf ein, dass Verjährungsfristen auch in Abhängkeigkeit von einer Strafzumessung gelten = wenn sich in einer Verhandlung herauzsstellen sollte, dass das Strafmaß für den Angeklagen nur 10 Jahre bedeuten würde, wäre alleine dadurch die Tat des Angeklagten bereits verjährt und dürfte nicht mehr verhandelt werden).

Und mit diesem Trick versuchte nun die CDU ihre Protagonisten "aus alten Kämpferzeiten" zu den Thema zu fangen.

Auch hier wird von Dir, verehrter Schreiber, die gleiche unsägliche Debatte als richtig darzustellen, Richtig im Sinne der NS-Täter, die in der CDU einen großen Fürsprecher hatten.


In der Tat sah es so aus, dass die Verjährungsfrist auch schwerer NS-Delikte (Außer Mord und Totschlag ) im Jahr 1960 abzulaufen drohte.
Um dieses zu verhindern, brachte die SPD-Franktion des Bundestages ein „Verjährungsgesetz“ ein, das ohne Aussprache an den Rechtsausschuss weitergeleitet wurde und dort mit der CDU-Mehrheit abgelehnt wurde.
Gedacht war gewesen den Beginn der Verjähungsfrist für diese Delikte nicht auf den 8.5.45 sondern auf den 16.9.49 anzusetzen, dem Gründungstag der BRD
Durch die Ablehnung des Antrages durch die CDU waren damit ALLE Delikte wie Körperverletzung mit Todesfolge verjährt, also auch die Tat eines SS-Bewachers, der einen Häftling prügelt und der Häftling dann an den Verletzungen stirbt.

Durch das Taktieren der Herren von der Union konnte es z.B. auch nicht zu dem Prozess gegen das Personal des Reichssicherheitshauptamtes kommen (RSHA) kommen, deren Chefs Heydrich und Kaltenbrunner waren und wo Adolf Eichmann für das Referat Juden zuständig war.

Diese zig-Eichmänner lebten durch das Taktieren der Christdemokraten als freie Bürger unter uns.


Scheinheilig wurden in den folgenden Jahren die drohenden Verjähungsfristen immer wieder diskutiert, bis sich dann am 3. Juli 1979 der Bundestag entschloss, die Verjähgung von Mord und Völkermord gänzlich aufzuheben.

Mit 255 zu 222 Stimmen, Wer waren da wohl jene 222 Gegenstimmen ? .
Schon diese 222 Gegenstimmen machen die CDU heute für mich nicht wählbar.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
25.09.2012, 16:26
Beitrag: #58
RE: Der Kampf der CDU für die Verjährung von Naziverbrechen.
(19.09.2012 18:46)krasnaja schrieb:  Marco, Du versuchst mit Deiner Argumentation die Verbrechen der Nazis auf die gleiche Stufe zu stellen wie ganz normale Verbrechen, das ist unseriös, und unlauter !!

Rechtstaatliche Bedenken ? zumindest hatte ein ziemlich braun angehauchter Kreis um Adenauer keine Bedenken sich, beim Beispiel Spiegel, über die Rechststaatlichkeit hinweg zu setzen.

Das ist überhaupt nicht unlauter, sondern sachlich! Blush
Eine Ausnahme- oder Sondergerichtsbarkeit kann es in einem Rechtsstaat nicht geben, deshalb sind die gleichen Gesetze und Rechte für alle anzuwenden.

Die anzuwendenden Gesetze bzw. die Rechtsordnung müssen zur Zeit der Verbrechen schon vorhanden gewesen sein, worin natürlich ein Hauptproblem des Nürnberger Prozesses bestand. Völkerrecht im heutigen Sinne gab es ja noch nicht.

Bei den unmittelbaren Tätern, um die es hier in erster Linie geht, war das aber nicht das Problem, da es ja meistens um mehrfachen Mord ging. Nach deutschem Recht gibt es keine Steigerung. Das ergibt sich schon aus der Rechtsfolge: Nämlich zwingende Festsetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe. Eine Strafmilderung ist nicht möglich. In juristischer Hinsicht spielt es deshalb tatsächlich keine große Rolle, ob es sich um einen "gewöhnlichen" Mord oder um ein Nazi-Verbrechen handelt, die Strafe bleibt immer die gleiche, nämlich lebenslänglich.

In moralischer oder historischer Hinsicht wird man die Nazi-Verbrechen natürlich anders bewerten. Aber in juristischer Hinsicht sind sie mit anderen Verbrechen (Morden) gleich zu setzen.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
26.09.2012, 09:29
Beitrag: #59
RE: Der Kampf der CDU für die Verjährung von Naziverbrechen.
Deiner juristischen Definition kann ich ja folgen, HIER ging es aber darum, die bestehenden Gesetzesvorschriften zugunsten von Tätern zu missbrauchen.

Durch das Taktieren der CDU war es gelungen, Tätern, deren Schuld nicht der Mord war sondern nur die Körperverletzung mit Todesfolge, also der Totschlag, Straffreiheit zu verschaffen .
Ein SS-Scherge, der einer Frau so lange in den Unterleib getreten hat, dass sie dann Tage später auf der Krankenstation starb, der lief denn wunschgemäß der Union als freier Mann rum.

Und ähnlich versuchte es die Union auch, Massenmord (natürlich NUR nach dem Gesetz, ) kalt verjähren zu lassen.
Die Union wollte nicht, dass die Mörder in Auschwitz vor Gericht kommen.
Warum ?
Ganz einfach: Wählerklientel. deren credo es war: " Es muss doch einmal Schluss sein" Und dieses Wählerrklientel sah in der Politik der CDU die eigenen Vorstellungen von Vergangenheitsbewältigung vertreten
Und dieses Wählerklientel bediente die CDU.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
28.09.2012, 00:58
Beitrag: #60
RE: Der Kampf der CDU für die Verjährung von Naziverbrechen.
Du machst ja auch hier wieder einen Eiertanz.
Jede Wahrheit wird wohl als Verschwörung postuliert.

krasnaja,durch gebetsmühlenartiges Wiederholen wirddas,was du hier postulierst auch nicht richtiger Ich mache heir keinen Eiertanz sondern habe versucht,Dir die Prinzipien unseres rechtsstaatlichen Strafrechtssystems zu erklären. Und ein grundlegendes Prinzip rechtsstaatlichen Handelns lautet nun mal "Nulla poena sine lege"-keine Strafe ohne Gesetz
Ein anderes lautet "Gleichheit vor dem Gesetz"
Das unterscheidet einen Rechtsstaat von einer Willkürherrschaft, egal unter welchesn moralischen Vorzeichen sie daher kommt.Und genau darum ging es in der Verjährungsdebatte.
Das haben jetzt verschiedene Leute hier versucht Dir nahe zu bringen., aber offensichtlich vergeblich.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt    |     Startseite    |     Nach oben    |     Zum Inhalt    |     SiteMap    |     RSS-Feeds