Jux-Rätsel mit geschichtlichem Hintergrund
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06.06.2018, 19:38
Beitrag: #2620
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RE: Jux-Rätsel mit geschichtlichem Hintergrund
Es gab eine Badeverordnung vom 10. Juli 1942 in dem das Nacktbaden grundsätzlich erlaubt wurde.
Die Erlaubnis aber davon abhängig machte, dass der "Nackt-"Bereich von außen nicht einsehbar war. Die Verordnung: Polizeiverordnung zur Regelung des Badewesens vom 10. Juli 1942, DRGBI. I S. 461 Die Badeverordnung galt in den einzelnen Bundesländern und auch in der DDR mehr oder weniger weiter. Wurde natürlich immer mal wieder verändert. Aber die grundsätzliche Erlaubnis war seit dem 10. Juli 1942 erteilt. Und dies galt auch in Österreich, ziemlich unverändert bis in die 60er Jahre hinein. "Die Inflation muss als das hingestellt werden, was sie wirklich ist, nämlich als Betrug am Staatsbürger, der um einen Teil seines Einkommens, aber noch mehr um seine Ersparnisse gebracht wird.!" (Ludwig Erhard, Bundeskalnzler 1963 bis 1966) |
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