Kleine Geschichte(n) aus Österreich :
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07.07.2012, 19:09
Beitrag: #40
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Das ABGB .
Servus .
Unser allgemeines bürgerliches Gesetzbuch ( ABGB ) feierte am 1.1.2012. seinen 200. Geburtstag . Es ist daher nach dem Code Civil ( 1804 ) das älteste gültige , zivile Gesetzwerk in Europa . Dem Inkrafttreten ging eine sehr lange Ausarbeitungszeit vorraus . Denn schon 1753. beauftragte die Kaiserin Maria Theresia , die Zusammenstellung eines bürgerlichen Gesetzes . Nach Ihr regierten noch Joseph II. und Leopold II. und erst in der Regierungszeit Kaiser Franz II./I. wurde es fertig . Mittels Kundmachung gab er das neue Gesetz 1811. bekannt und es solle am 1.1.1812. inkraft treten . Originalausgabe: Kundgemacht 1811 . Bild: Weiss § 16. Jeder Mensch hat angeborne, schon durch die Vernunft einleuchtende Rechte, und ist daher als eine Person zu betrachten . Sclaverey oder Leibeigenschaft, und die Ausübung einer darauf sich beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet. § 353. Alles, was jemanden zugehöret, alle seine körperlichen und unkörperlichen Sachen , heißen sein Eigenthum. § 354. Als ein Recht betrachtet, ist Eigenthum das Befugniß , mit der Substanz und den Nutzungen einer Sache nach Willkühr zu schalten, und jeden Andern davon auszuschließen. Das ABGB von 1812. war ein Stück Freiheit , denn es verbriefte den Bürgern schon Grundrechte . Kurrioserweise wurden die Grundrechte nämlich erst 55. Jahre später ( 1867 ) , in der Dezemberverfassung festgeschrieben . http://de.wikipedia.org/wiki/Dezemberverfassung Das ABGB betrifft alle Bereiche des Lebens . Von der Kindererziehung , über die Ehe , das Erbrecht , das Zusammenleben in der Nachbarschaft . Kauf und Verkauf und bildet somit auch die Basis für Verträge ( Handel und Wirtschaft ) , .... Es wurde kontinuierlich den neuen Bedürfnissen angepaßt und niveliert . Es ist bei Uns das einzige Paragraphenwerk daß im Laufe der Zeit nicht gewaltig anwuchs . Begonnen hatte es ursprünglich mit 1502. § . Davon sind heute nur mehr 1319.§ in Kraft . Vom Jus. Professor der Keppler Uni. Hr. F. Kerschner , der meinte , heutige Gesetzesmacher könnten von den Autoren des ABGB noch etwas lernen : Je länger man darüber nachgedacht wurde , wie man ein Gesetz verständlich und einfach vormuliert , desto geringer wurde die tatsächliche Zahl der Paragraphen . Etwas das heute nicht wirklich selbstverständlich ist . Und noch eine Feststellung von Ihm : Das ABGB ist ein letzter Freiraum , in den Politiker nicht eingeifen können . Beruhigt durch diese tröstlichen Worte ; Luki. http://www.ibiblio.org/ais/abgb1.htm http://www.jusline.at/index.php?cpid=f04...a&law_id=1 Angeregt durch einen Artikel der Oberösterreichischen Nachrichten . Und übrigens , Morgen ist auch noch ein Tag |
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