Akzeptanz der Staatszugehörigkeit im Elsass und in Lothringen
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19.09.2014, 20:52
Beitrag: #55
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RE: Akzeptanz der Staatszugehörigkeit im Elsass und in Lothringen
(19.09.2014 20:34)Suebe schrieb: 2.) Na sowas, Deutschland brauchte keine Revolution! Ach nein? (19.09.2014 20:34)Suebe schrieb: Schon das HRR war ein Rechtsstaat. Es gab zig-Territorien im HRR mit demokratischer Verfassung, in Frankreich 1788 keine Rede von allem. Die Menschenrechte waren mindestens rudimentär vorhanden. In Frankreich 1788 gar nicht! Frankreich war auch ein Rechtsstaat, und die Menschenrechte wurden zur damaligen Zeit in ganz Westeuropa etwa gleich wahrgenommen. Nur weil ein Land eine absolute Monarchie hat, was damals viele Länder hatten, ist es noch lang kein Terrorregime. (19.09.2014 20:34)Suebe schrieb: Der Staat bin ich - ein im HRR völlig indiskutabler Satz. Das sagte der französische König in einem ganz bestimmten Kontext, und der Satz richtete sich vor allem gegen die Adligen. (19.09.2014 20:34)Suebe schrieb: In Frankreich Verfassung und Grundgesetz. Wie bitte? (19.09.2014 20:34)Suebe schrieb: Es gab einen ständigen Reichstag! (kannst in Regensburg die Baulichkeiten wo er tagte besichtigen) Wieviele Jahrhunderte in Frankreich nichts ähnliches? Und der deutsche Reichstag war machtlos. Er beschützte nämlich in keiner Weise die Landleute und einfachen Bürger, sondern kümmerte sich vor allem um die Rechte der Stände. Außerdem war er meistens hilflos zerstritten. Die Kaiserwahl war im ganzen deutschen Mittelalter kein Segen für das Volk. |
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