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Geschwindigkeitsbeschränkung
10.02.2015, 11:25
Beitrag: #11
RE: Geschwindigkeitsbeschränkung
Das war 1957 aber noch weit vor den Leistungsexplosionen Wink
ein VW Bus T1 hat zwischen 25 und 30 PS gehabt mit zwischen 700 und 950 kg Nutzlast.
Der hatte innerorts nirgends soviel Anlauf, dass er über 50 km/h gehommen wäre.
Bei LKWs noch extremer 15 Tonnen Nutzlast bei vielleicht 60 PS, wenn sich da einer an einer Steigung verschaltet hat, ist er mit 7km/h hochgerattert. (sieben, nicht siebzig) an Steigungen haben sich 13-14jährige mit Fahrrädern postiert, haben die LKWs im Sprint eingeholt, und sich dann an der Pritsche festgehalten wurden sie kommod und bequem mit hochgeschleppt.

Da gab es wirklich wenig Möglichkeit die 50 km/h zu überschreiten. Bei PKWs und damals insbesondere Motorräder war das anders.

Lange hielt sich auch die Mär, Taxis dürften innerorts 80 km/h schnell fahren. War aber lediglich ein nicht erfüllter Wunsch der Taxifahrer.

"Die Inflation muss als das hingestellt werden, was sie wirklich ist, nämlich als Betrug am Staatsbürger, der um einen Teil seines Einkommens, aber noch mehr um seine Ersparnisse gebracht wird.!" (Ludwig Erhard, Bundeskalnzler 1963 bis 1966)
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Geschwindigkeitsbeschränkung - Suebe - 09.02.2015, 12:35
RE: Geschwindigkeitsbeschränkung - Suebe - 10.02.2015 11:25

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