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SS-Mann im Lüneburger Aussschwitz-Prozess
31.05.2015, 10:37
Beitrag: #2
RE: SS-Mann im Lüneburger Aussschwitz-Prozess
Dir Rechtslage ist doch klar, Mord und Beihilfe verjähren nicht, auch wenn der Mann schon vor 60 Jahren vor Gericht gehört hätte. Sitzen wird er nicht einen Tag mehr, aber ein Urteil muss sein

„Der Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius 0. Und das nennen sie ihren Standpunkt.“ (Albert Einstein)
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RE: SS-Mann im Lüneburger Aussschwitz-Prozess - Arkona - 31.05.2015 10:37

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