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Die RAF und das sozialistische Anwalstskollektiv 1 etc
15.06.2015, 12:32
Beitrag: #3
RE: Die RAF und das sozialistische Anwalstskollektiv 1 etc
(14.06.2015 21:59)Suebe schrieb:  Schon frühzeitig war bei den RAF-Prozessen der latente Verdacht vorhanden, dass die Anwälte etwas zu sehr Paertei der Angeklgten wären
Ist es nicht die Aufgabe des Anwalts, die Interessen eines Beschuldigten vorbehaltlos zu vertreten? Oder habe ich da die Grundprinzipien eines Rechtsstaats einfach nicht verstanden?

Leider bin ich zu jung, um die Motive und Aktionen der RAF im Kontext der Zeit richtig einordnen zu können. Nach allem, was ich weiss, ging der Staat damals mit den Protagonisten watteweich um, erlaubte ein lockeres Zusammenleben der Inhaftierten in Haft und bot Ihnen mit den Prozessen sogar eine Plattform, sich als arme Opfer darstellen zu können.

Die RAF spielte ein wenig Che Guevara, übersah dabei aber, dass die Nachkriegsbundesrepublik mit ihrem Wohlfahrtsstaat dafür ein denkbar schlechter Ort war. Ironischerweise fiel auch noch die Blütezeit der RAF in die Frühphase der sozialliberalen Koalition, die nun wirklich nicht im Verdacht stand, in irgendeiner Form marktradikal zu sein. Im Gegenteil, unter den maßlosen Wohltaten dieser Zeit leiden wir noch heute.

"Es gibt nur eine Sache die größer ist als die Liebe zur Freiheit: Der Hass auf die Person, die sie dir weg nimmt."(Che Guevara)
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RE: Die RAF und das sozialistische Anwalstskollektiv 1 etc - Triton - 15.06.2015 12:32

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