Die RAF und das sozialistische Anwalstskollektiv 1 etc
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16.06.2015, 15:43
Beitrag: #5
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RE: Die RAF und das sozialistische Anwalstskollektiv 1 etc
(15.06.2015 20:38)Suebe schrieb: Irgendwann, wird so 74 gewesen sein, sagte ein damals "Älterer" (er wäre heute ca. 90) Es hätte nicht wenige Punkte gegeben, an denen der Gewaltspirale Einhalt hätte geboten werden können. Es geschah nie. Die Urteile der Justiz für die Kaufhausbrandstiftung erschienen damals sehr hart, und ich empfinde sie auch heute noch so. Das war doch irgendwo ein ausgeufertes Räuber und gendarm-Spiel. Der entstandene Schaden pipifatz, erst größer geworden durch die Kaufhauseigenen Sprenkleranlagen, von deren Existenz die Brandstifter mEn nichts wussten. Es wurde damals auch von Teilen der Justiz so gesehen, siehe Aufhebung der Haftbefehle. Auch zum Zeitpunkt der Gnadengesuche Anfang 1970 müsste doch ein Anwaltsdeal mit der Justiz möglich gewesen sein. Auffallend, zumindest für den historisch Interessierten, ist der Fakt, dass während der gesamten "Kampfzeit" der RAF sozalliberale Regierungen im Amt waren, also politisch der RAF eher etwas näherstende. Allerdings historisch nicht ohne Vorbild, auch zu Zeiten der Niederschlagung des Berliner Januaraufstandes oder der Münchner Räterepublik waren die Regierungskoalitionen ähnlich zusammengestellt. "Die Inflation muss als das hingestellt werden, was sie wirklich ist, nämlich als Betrug am Staatsbürger, der um einen Teil seines Einkommens, aber noch mehr um seine Ersparnisse gebracht wird.!" (Ludwig Erhard, Bundeskalnzler 1963 bis 1966) |
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