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Staatsleistungen - Zahlungen der Länder an die Kirchen
14.01.2016, 13:51
Beitrag: #1
Staatsleistungen - Zahlungen der Länder an die Kirchen
Zufällig habe ich diese Woche auf Arte eine Sendung über die Vermögen der Kirchen in Deutschland und Frankreich mit einem halben Ohr mitbekommen.

Interessieren tut mich dieser Faktum schon seit längerem, fand aber nie Grund und Anlass mich näher damit zu befassen.

Nun habe ich die Tage mal etwas "reingeschnüffelt". Mein Vater sagte immer, wenn es aus irgend einem Grund zur Spreche kam: "Die Kirche denkt in Jahrhunderten"
Und diesen Satz kann man nur bestätigen.

Es gibt seit 1919 und der Weimarer Reichsverfassung den "Verfassungsauftrag" an die deutschen Volksvertreter, diesen Komplex endgültig zu regeln. Und so steht es auch im Grundgesetz.
Nur, regeln will das wohl keiner.
Denn, die Volksvertreter denken nicht in Jahrhunderten, sondern in Wahlperioden, und die sind halt nur 4 Jahre lang Idea Rolleyes
In den Medien wird dies alle 5-10 Jahre mal neu ausgebreitet, und damit hat es sich dann wieder für ein Jahrzehnt.

Die Staatsleistungen sind. katholisch, meist im Reichsdeputations-Hauptschluss begründet und entstanden.
evangelisch, die meisten dagegen schon im Westfälischen Frieden. Jewiels durch die Enteignungen mit Namen "Säkularisation".
Aber es gibt je nach Land und Ländchen die unterschiedlichsten "Entstehungen"

Auf alle fälle ein sehr komplexes und interessantes Thema, ich habe allerdings nur ein bßchen daran geknabbert, vielleicht hat aber der eine oder andere hier besser Kenntnisse.

"Die Inflation muss als das hingestellt werden, was sie wirklich ist, nämlich als Betrug am Staatsbürger, der um einen Teil seines Einkommens, aber noch mehr um seine Ersparnisse gebracht wird.!" (Ludwig Erhard, Bundeskalnzler 1963 bis 1966)
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