Köln an Sylvester
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01.02.2016, 20:44
Beitrag: #82
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RE: Köln an Sylvester
(01.02.2016 08:29)Köbis17 schrieb:(01.02.2016 01:10)Titus Feuerfuchs schrieb: Tatsache ist, dass bei der Grenzsicherung immer verhältnismäßig reagiert werden muss. Ungarn reagierte auf die Versuche, den Zaun zu stürmen, mit Tränengas. Um es gleich vorweg zu sagen: Dass es ein Gesetz gibt, das den Einsatz von Schusswaffen an der Grenze erlaubt, ist richtig. Es ist das „Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes“ (UZwG) http://www.gesetze-im-internet.de/uzwg/index.html. Dieses Gesetz aus dem Jahr 1961 regelt in §11 den „Schußwaffengebrauch im Grenzdienst“. In §11 heißt es: (1) Die in § 9 Nr. 1, 2, 7 und 8 genannten Vollzugsbeamten können im Grenzdienst Schußwaffen auch gegen Personen gebrauchen, die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen. Ist anzunehmen, daß die mündliche Weisung nicht verstanden wird, so kann sie durch einen Warnschuß ersetzt werden. Im übrigen ist zu sagen, dass die Aussagen der Frau Petry aus dem Zusammenhang gerissen und in in der von Zeitungsredakteuren beliebten Verkürzung fast ins Gegenteil verkehrt wurden. |
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