Köln an Sylvester
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13.07.2016, 07:04
Beitrag: #397
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RE: Köln an Sylvester
(12.07.2016 14:34)Dietrich schrieb: Abgelehnte Asylbewerber, Asylsuchende und Ausländer ohne deutsche Staatsangehörigkeit müssen nach Straftaten und rechtskräftiger Verurteilung umgehend abgeschoben werden. Wir haben mit unseren eigenen Kriminellen genug zu tun. Damit hebelst du unser Strafrecht aus. Sie werden zwar bei uns verurteilt, ob die Strafe aber in ihrem Herkunftsland vollstreckt wird, ist nicht geklärt. Das wird diese Kriminellen aus dem Ausland nicht abschrecken und sie werden wieder einreisen, unter andern Namen oder Pass ... Wenn eine in Deutschland verhängte Strafe besteht, dann muß dieses auch in Deutschland vollstreckt werden. Alles andere macht dabei keinen Sinn. |
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