Recht kurioses Rechts im Mittelalter
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25.04.2016, 19:54
Beitrag: #6
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RE: Recht kurioses Rechts im Mittelalter
Mitte des 16. Jahrhunderts machte man sich in Württemberg daran ein einheitlich geltendes Zivilrecht zu schaffen.
Zu der Zeit galt eigentlich überall ein anderes "gemeines Recht". Auf die Initiative der Landstände sollte dieses allgemein verbindliche Recht auf Basis des bisherigen "Gemeinen Rechts" entstehen. So wurden bei Städten und Gemeinden landauf, landab die Rechtsbräuche erhoben. Mit dem Ergebnis, dass die eingesetzte Kommission sich außerstande erklärte auf dieser Basis etwas schaffen zu können, die Rechtsbräuche waren zu enterschiedlich und konträr. Sie forderten den Herzog auf, auf Basis des "Römischen Rechts" ein allgemein verbindliches Landrecht zu schaffen. Dies geschah, wurde 1555 verkündet, noch zweimal überarbeitet, und galt bis zur Einführung des BGB im Jahre 1900. Das "Württembergische Landrecht" hatte in der Folge eine erhebliche Wirkung auf die deutsche Rechtsgeschichte, nicht zuletzt sind weite Strecken des wenig später erlassenen "Pfälzischen Landrechts" wörtlich übernommen. Dies betrifft, wie geschrieben, das Zivilrecht, für das Strafrecht war die "Carolina" in der selben Zeit entstanden, im ganzen HRR gültig. "Die Inflation muss als das hingestellt werden, was sie wirklich ist, nämlich als Betrug am Staatsbürger, der um einen Teil seines Einkommens, aber noch mehr um seine Ersparnisse gebracht wird.!" (Ludwig Erhard, Bundeskalnzler 1963 bis 1966) |
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