Recht kurioses Rechts im Mittelalter
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26.04.2016, 20:11
Beitrag: #15
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RE: Recht kurioses Rechts im Mittelalter
(25.04.2016 20:26)zaphodB. schrieb: das inoffzielle Wappentier von Basel - nun vom Ende des 15. bis ins 19. Jahrhundert wurde der Basilik als Schildhalter des Baseler Wappenschildes gebraucht und war damit als Heroldsstück Wappenbestandteil Im Spätmittelalter war man ja auch überzeugt, dass der Name von Basel vom "Basilisk" abgeleitet sei, insofern erklärt sich Schildhalter. Mit "inoffiziellem Wappen" meinte ich auch eher die heutige Situation - die "Basiliskenbrunnen" (welche meist aus der Neuzeit stammen) fehlen in keinem Reiseführer und das Emblem der städtischen Verkehrstriebe ist ebenfalls der Basilisk (25.04.2016 20:26)zaphodB. schrieb: Was ich nach wie vor erstaunlich finde ist,dass die Urteile gegen die Mäuse und Käfer von einer gewissen willentlichen Organisationsform, heute würde man wohl von Schwarmintelligenz sprechen, ausging -anders sind die Vergleichs - und Geleitsangebote nicht zu verstehen, - über die tatsächliche Vollstreckung ist wohl in beiden Fällen nichts bekannt. Vielleicht war ja das der Lehrling, der hier sein Gesellenstück abliefern musste ? Dass man dazu aber gleichen einen Adligen verwendete .... Abstufungen gab es im Übrigen nicht nur nach Ständen sondern auch in der Hinrichtungsart, wobei das Enthaupten als „ehrlichste“ Todesstrafe galt. Als Schändlichste hingegen galt das Erhängen, was schon daraus ersichtlich ist, dass man Geköpfte sofort nach der Hinrichtung christlich, d.h. in "geweihter" Erde begrub, während die Leichen der Erhängten am Galgen hängen gelassen wurden, bis sie von Wind und Wetter zersetzt und von Raben zerhackt und aufgezehrt waren. Bemerkenswert am Deinem Beispiel finde vor allem tatsächlich, dass der Henker noch nie ene Hinrichtung durchgeführt hatte. War der Henker tatsächlich ein solcher, oder hat im vorliegenden Fall ein adliger Standesgenosse von Saint Pol die Henkersarbeit übernommen ? Das wäre dann wohl als eine besonders "ehrenhafte" Hinrichtung gewesen (Henker waren Standeslose) und würde auch das geschmückte Kissen und Augentuch erklären. Ich habe jedenfalls mal gelesen, dass es Verordnungen gab, wonach der Henker den Kopf des Verurteilten so abschlagen musste, dass ein Wagenrad zwischen dem Kopf und dem Leib hindurchfahren konnte. Sonst nämlich – hiess es – wäre der Tote in der Lage wieder zurückzukehren, ums sich für seine Bestrafung zu rächen. Es wurden also durchaus gewisse Anforderungen an das Können des Henkers gestellt. |
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