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Recht kurioses Rechts im Mittelalter
28.04.2016, 16:41
Beitrag: #16
RE: Recht kurioses Rechts im Mittelalter
(26.04.2016 16:24)Suebe schrieb:  Noch ein makabres Urteil. (Bei Bedarf suche ich näheres heraus)
nicht Mittelalter, aber vielleicht interessiert es.

In Zillhausen im Herzogtum Wirtenberg wurde zu Beginn des 18. Jahrhunderts eine Frau wegen mehrfachem Ehebruch zum Tod verurteilt.
Die vollstreckung des Urteils wurde ausgesetzt, bis das Kind (des letzten Ehebruchs) ein bestimmtes Alter erreicht hatte. Wobei die Frau immer in Freiheit blieb.
Die Aussetzung der Vollstreckung ist eigentlich schon die Aufhebung des Urteils, denn von Zillhausen aus ist die damalige wirtenbergische Grenze in einem 10 minütigen Fussmarsch zu erreichen.

Die Frau ist später in einen anderen Ort des Herzogtums gezogen, wo sie eine Eheverbindung eingehen konnte.
Von dem Urteil ist anscheinend nie mahr die Rede gewesen.

MM: Das Urteil erging auf Wunsch der örtlichen Moralapostel, an einer Vollstreckung hatten aber auch die kein Interesse. Aber die unter "Hormondruck" Leidenden hatten eine Angst mehr auszustehen. Was vermutlich der Hintergrund des Urteils war.

Das Interesse ist nicht überwältigend.
Ich habe es trotzdem nachgelesen, und es eröffnet einige Einblicke in Rechtsbräuche der freuen Neuzeit. (obiges ist aus dem "Kopf" das anschließend geschriebene aus den Akten)

Für Todesurteile in Württemberg musste das zuständige Gericht ein Rechtsgutachten höherer Stelle einholen. In der Regel der Universität Tübingen.
Die Frau (der Name ist bekannt, ein bis heute häufiger in der Gegend) hatte 4 Jahre vorher schon ein Kind aus einer anderen "ehebrecherischen" Beziehung bekommen, was sich nun strafverschärfend auswirkte.
Die Tübinger Juristen erkannten auf Enthauptung, das Balinger Stadtgericht fällte dieses Urteil, mit der Maßgabe, dass die Vollstreckung 6 Wochen nach der Geburt des Kindes zu erfolgen habe. Der Balinger Vogt legte das Urteil dem Herzog vor, mit der Bemerkung, dass er es für gerecht haölte. Der Herzog bestätigte es, und gab dem Vogt auf, für die Vollstreckung zu sorgen.

Jetzt schaltete sich die Mutter der Delinquentin ein. Sie brachte über ihre Anwälte vor:
Bei dem ersten ehebrecherischen Verhältnis sei überhaupt keine Strafe erfolgt, ihre Tochter hätte also gar keine Gelegenheit gehabt sich zu bessern,
der Anwalt der Tochter, "ein junger Handwerksbursche" hätte sich überhaupt keine Mühe gegeben strafmildernde Punkte vorzubringen. Außerdem wäre ihre Tochter "blödsinnig".

Dies wurde den selben Tübinger Juristen vorgelegt, die daraufhin empfahlen, die Frau zur Abschreckung an den Pranger zu stellen und dann des Landes zu verweisen. Vom Todesurteil keine Rede mehr.
Das Urteil erging dann auch so, ohne Landesverweisung.

Zehn Jahre später musste sich das Stadtgericht nochmals und mit dem gleichen Delikt mit der Frau befassen. Wobei sie das 4. Kind aus einer ehebrecherischen Beziehung erwartete. Ergo, bei dem 3. Fall gab es keine Strafverfolgung, warum auch immer.
Diesmal erging das Urteil, sie noch 4 Wochen in Haft zu halten, dann an den Pranger zu stellen, und sie anschließend mit ihren 4 Kindern des Landes zu verweisen.
Sie weigerte sich vehement das 4. Kind mitzunehmen, indem sie erklärte sie würde es am nähsten Feldstein totschlagen oder sie ginge mit ihm "ins Wasser". Daraufhin nahm man ihr das Kind weg, und gab es einer "rechtschaffenen Frau".
Die Landesverweisung erfolgte diesmal, die Ehebrecherin zog nach Bisingen, ins hohenzollerische, wo sie den kath. Glauben annahm.

"Die Inflation muss als das hingestellt werden, was sie wirklich ist, nämlich als Betrug am Staatsbürger, der um einen Teil seines Einkommens, aber noch mehr um seine Ersparnisse gebracht wird.!" (Ludwig Erhard, Bundeskalnzler 1963 bis 1966)
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RE: Recht kurioses Rechts im Mittelalter - Suebe - 28.04.2016 16:41

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