Recht kurioses Rechts im Mittelalter
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13.06.2016, 22:43
Beitrag: #17
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RE: Recht kurioses Rechts im Mittelalter
Die verkaufte Fehde
im Mittelalter gab es einvöllig anderes Vehältnis zwischen öffentlicher Verwaltung und Privatpersonen Sokonnten Privatpersonen gegenüber Städten per Absagebrief die Fehde erklären und diese Fehden auch an Dritte verkaufen oder übertragen.ein offenbar durchaus beliebtes spiel zur Durchsetzung von Ansprüchen Am bekanntesten ist wohl in diesem Zusammenhang der Auftakt zum Sechsplappert-Krieg im Elsass 1466-1470._damals erhielt der Müllersknecht Herrmann Klee von seinem Meister in Mühlhausen zu geringen Lohn-es fehlten 6 Pfennige (Plappert) Klee schlug daraufhin einen Absagebrief an das Stadttor von Mühlhausen, verstand es aber im Anschluss,die Übergabe des Geldes an ihn zu verhindern, Stattdessen verkaufte er seinen Anspruch und sein Fehderecht an den Ritter Peter von Regisheim,der den Adel des Südelsass sammelte um gegen Mühlhausen vorzugehen,Unterstützung fand er dabei auch von Seiten der Habsburger ,des schwäbischen Ritterbundes und der Grafen v, Lupfen, Auf Seiten Mühlhausens traten die Städte Türkheim und ,Kaysersberg, Friedrich I von der Pfalz als elsässischer Reichsvogt, die Wildgrafen von Dhaun und die Eidgenossen, Der Krieg endete nach vier Jahren mit der Zerstörung der vier Burgen bei Eguisheim,der Unterwerfung der Grafen v.Lupfen und Peters v,Regisheim,der nur knapp dem Strick entging und das alles nur wegen sechs Pfennigen und einer verkauften Fehde, . |
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