Graf von Württemberg - Herzog von Württemberg
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06.12.2016, 10:45
Beitrag: #1
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Graf von Württemberg - Herzog von Württemberg
(04.12.2016 20:43)Aguyar schrieb:(04.12.2016 19:34)Suebe schrieb: Die Antwort ist richtig. Da scheint mir, muss ich ein bißchen aufklärerisch wirken. Graf und Herzog, Grafschaft und Herzogtum sind im Fall württemberg untrennbar. Graf Eberhard im Bart "Württembergs geliebter Herr" wurde 1495 auf dem Reichstag in Worms zum "Herzog von Württemberg" ernannt. Der "Herzog von Schwaben" wäre ihm wohl lieber gewesen. Den er aber nicht bekam. Der "Herzog von Württemberg" war jedenfalls kein "Titular-Herzog" von denen es im Gebiet des früheren Herzogtums Schwaben etliche gab, sondern von realer Macht unterlegt. Mit dem Unterschied, dass diese selbst erworben war, nicht verliehen! Deshalb: aus den Grafen wurden durch Standeserhöhung Herzöge, aus der Grafschaft wurde das Herzogtum. Was aber lediglich die tatsächlichen Verhältnisse wiedergab. maW die Begriffe können in dem Fall nicht voneinander getrennt werden. "Die Inflation muss als das hingestellt werden, was sie wirklich ist, nämlich als Betrug am Staatsbürger, der um einen Teil seines Einkommens, aber noch mehr um seine Ersparnisse gebracht wird.!" (Ludwig Erhard, Bundeskalnzler 1963 bis 1966) |
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