Thema geschlossen 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Inwiefern ist der völkerrechtliche Status Österreichs geklärt
01.02.2017, 13:57
Beitrag: #1
Inwiefern ist der völkerrechtliche Status Österreichs geklärt
(31.01.2017 21:20)Suebe schrieb:  
(31.01.2017 21:05)Titus Feuerfuchs schrieb:  So eindeutig und umumstritten, wie viele gerne tun, ist die Sache aber nicht. Es sind keineswegs nur abgedrehte "Reichsbürger" bzw Rechtsextremisten, die diese These vertreten, sondern auch namhafte und anerkannte Experten wie Blumenwitz:




(Suebe wird sich jetzt gleich wieder in ein Rumpelstilzchen verwandeln, aber damit kann ich leben. Cool )

Ganz und gar nicht.
Wie ist denn der völkerrechtliche Status Österreichs?
Kein Friedensvertrag?
Nur die Kapitulation der Großdeutschen Wehrmacht!
Demnach völlig undurchsichtig.
Die letzte Präsidentenwahl könnt ihr auch gleich mit schwarzer Tinte in den Kamin schreiben.
Gibts ja nicht als völkerrechtliches Subjekt?
Was gilt jetzt?
Die Volksabstimmung von Anno 38?
AngelAngelAngelAngelAngelAngelAngel:

(31.01.2017 23:55)Titus Feuerfuchs schrieb:  
(31.01.2017 15:27)Adolina schrieb:  [...] Ein ganzes Volk kann danach garnicht schuldig sein. Mehr sagte ich nicht, Aguyar. Wir wollen schon exakt arbeiten, nicht auf dem Niveau des Geschichts - Forums. Ob wir die früheren Kriegsverursacher - auch des I.WK - nicht als Schuldige, sondern als verantwortliche Verursacher bezeichnen, das macht qualitativ keinerlei Unterschied, ist aber genauer definiert.

Imho ein bißchen eine Diskussion um des Kaisers Bart. Wenn man im historischen Diskurs den WK1 betreffend von Schuld spricht, ist klar, was gemeint ist. Logisch, dass es sich hier um den Verursacher handelt. Schließlich diskutieren wir den Begriff geschichtswissenschaftlich und nicht juristisch.

Kriegsführung als Straftatbestand? Totes Recht? Wer zieht z.B. die USA für ihren Angriffskrieg auf den Irak zur Rechenschaft? Niemand.

Dass ein Volk keine Kollektivschuld tragen kann, ist evident, auch wenn's gar nicht so wenige Leute gibt, die das anders sehen.

(01.02.2017 00:01)Aguyar schrieb:  
(31.01.2017 21:05)Titus Feuerfuchs schrieb:  So eindeutig und umumstritten, wie viele gerne tun, ist die Sache aber nicht. Es sind keineswegs nur abgedrehte "Reichsbürger" bzw Rechtsextremisten, die diese These vertreten, sondern auch namhafte und anerkannte Experten wie Blumenwitz:

Zitat:[...] Bei der bedingungslosen Kapitulation der deutschen Streitkräfte am 7. und 8. Mai 1945, welche nach Auffassung von Dieter Blumenwitz „auch nur ein militärischer Akt [war] und deshalb die rechtliche Substanz der deutschen Staatsgewalt nicht entscheidend treffen [konnte]“, wurde Deutschland faktisch dennoch jeglicher exekutiver Gewalt enthoben, existierte als völkerrechtliches Subjekt jedoch weiter. [...]

https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtslage..._nach_1945

Wenn ein Rechtsextremer unter den Juristen, namhaft oder nicht, dieser Ansicht ist, heisst das noch lange nicht, dass die Gesamtheit der Völkerrechtler diese Rechtsauffassung teilt (bis jetzt haben wir mit Blumenwitz und Adolina immerhin zwei).
Auch die abgedrehten Rechtsextremen und vielleicht sogar die Reichsbürger haben ihre Juristen und ich würde nie behaupten, dass die blöd sind.

Dass Blumenwitz ein Rechtsextremer übelster Sorte (meine Einschätzung) war und mir ein Begriff ist, ist ein Zufall. Ich verdanke diese Kenntnis lediglich meinen persönlichen Bindungen zu Chile. Der Saukerl hat die Colonia Dignidad (ich nehme an, Du bist in etwa über Schäfers Sekte im Bilde) rechtlich (völkerrechtlich ?) gegen Amnesty vetreten. Zudem hat er an der Vefassung von Pinochet (der Diktator hatte ein Verfassung !) mitgewurstelt - das ist in etwa so, als würde ein Völkerrechtler (das war Blumenwitz) das nordkoreanische Regime legitimieren. Wenn man Blumenwitz' Interpretationen zum Massstab machen will, kann man gleich über die völkerrechtliche Anerkennung von Folter diskutieren.

Ansonsten weiss Marek (ich bin jetzt politisch sicher nicht auf derselben Seite wie er) vielleicht mehr über den Kerl. Ich meine mich zu erinnern, dass er sich mal als Vertreter der Sudetendeutschen mit Tschechien angelegt hat.

(01.02.2017 02:07)Titus Feuerfuchs schrieb:  Mag sein, dass deine Ausführung über Blumenwitz korrekt ist, das entzieht sich zz meiner Kenntnis. Aber Blumenwitz ist nicht der Punkt.

Der Punkt ist, dass die Rechtslage Deutschlands nach 1945 keineswegs so eindeutig ist, wie allgemein angenommen und auch nicht so unumstritten.

Das sieht ja auch - das hoffentlich politisch unverdächtige- Bundesverfassungsgericht so:

Zitat:Auch das Bundesverfassungsgericht war in zahlreichen Entscheidungen vom Fortbestand des Deutschen Reiches ausgegangen:

„In wissenschaftlichen Erörterungen ist die Tatsache, daß nur die Wehrmacht und nicht die Regierung bedingungslos kapituliert hat, lediglich als Beweis für die Kontinuität eines einheitlichen Deutschland gewertet worden. Die Alliierten haben danach die Staatsgewalt in Deutschland kraft eigenen Okkupationsrechtes, nicht kraft Übertragung durch eine deutsche Regierung ausgeübt; die Staatsgewalt der später neu gebildeten deutschen Regierungsorgane beruht nicht auf einer Rückübertragung durch die Alliierten, sondern stellt ursprüngliche deutsche Staatsgewalt dar, die mit dem Zurücktreten der Okkupationsgewalt wieder frei geworden ist.“


https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtslage...dstheorien

(01.02.2017 10:05)Aguyar schrieb:  [quote='Titus Feuerfuchs' pid='54707' dateline='1485907625']
... die Staatsgewalt der später neu gebildeten deutschen Regierungsorgane beruht nicht auf einer Rückübertragung durch die Alliierten, sondern stellt ursprüngliche deutsche Staatsgewalt dar, die mit dem Zurücktreten der Okkupationsgewalt wieder frei geworden ist.“

Dann kann aber das dritte Reich nicht noch als "völkerrechtliches Subjekt" herumgeistern, wenn die neu gebildeten Regierungsorgane (BRD/DRR) die ursprüngliche Staatsgewalt ausübten. Das ist schliesslich der Streitpunkt, und nicht, ob lediglich die Armee oder ganze Staat kapituliert hat. Bei Japan zweifelt m.W. auch niemand an, dass die Staatsgewalt des Kaiserreichs auf die heutige Regierung Japans überging. Oder hat Japan nach Hiroshima als Land kapituliert und nicht "nur" die japanische Armee ? Wieso ist das dort kein Thema ? Wahrscheinlich weil die keine Reichsbürger haben.



Titus Feuerfuchs bringt inzwischen mindestens das 4. Mal den Standpunkt der "Reichsbürger" aus Tablett.
Das ist natürlich nicht unproblematisch, denn nach dem Polizistenmord neulich den ein "Reichsbürger" verübte stehen die im Fokus der Strafverfolgungsbehörden.
Inwiefern dies Titus egal ist, weiß ich nicht. Den anderen hier aber vermutlich nicht.

Jetzt aber meine Frage, der sich Titus permanent zu entziehen versucht.
Der völkerrechtliche Status Österreichs ist ja analog zu dem Deutschlands, auch hier hat "nur" die Großdeutsche Wehrmacht kapituliert, auch hier gibt es keinen Friedensvertrag, "nur" einen Staatsvertrag der den Friedensvertrag ersetzt.

Ist deshalb Österreichs völkerrechtlicher Status "bedenklich", "umstritten" oder schlicht und einfach klar?

Würde mich mal interessieren.

"Die Inflation muss als das hingestellt werden, was sie wirklich ist, nämlich als Betrug am Staatsbürger, der um einen Teil seines Einkommens, aber noch mehr um seine Ersparnisse gebracht wird.!" (Ludwig Erhard, Bundeskalnzler 1963 bis 1966)
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Thema geschlossen 


Nachrichten in diesem Thema
Inwiefern ist der völkerrechtliche Status Österreichs geklärt - Suebe - 01.02.2017 13:57

Möglicherweise verwandte Themen...
Thema: Verfasser Antworten: Ansichten: Letzter Beitrag
  Deutscher Dualismus, Machtstreben Österreichs krasnaja 6 15.588 02.07.2012 22:09
Letzter Beitrag: Annatar

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt    |     Startseite    |     Nach oben    |     Zum Inhalt    |     SiteMap    |     RSS-Feeds