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Inwiefern ist der völkerrechtliche Status Österreichs geklärt
01.02.2017, 20:46
Beitrag: #5
RE: Inwiefern ist der völkerrechtliche Status Österreichs geklärt
(01.02.2017 16:52)Triton schrieb:  Normative Kraft des Faktischen fällt mir bei solchen Themen immer ein.
Ob jetzt der Keitel, der Dönitz oder Hitler's Schäferhund die Kapitulationsurkunde unterschrieben haben, was spielt das für eine Rolle?

Ich mache anhand eines Beispiels deutlich, dass es eben sehr wohl eine Rolle spielt wer einen Vertrag unterschreibt:
Wenn der Hausmeister der Reichskanzlei z.B. 1943 (als es spätestens nach der verlorenen Schlacht bei Kursk nötig gewesen wäre) einen Friedensvertrag unterschrieben hätte, hätte dieser auch keine Gültigkeit gehabt.

Ich denke, damit ist deine Frage beantwortet?

MfG, Titus Feuerfuchs
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RE: Inwiefern ist der völkerrechtliche Status Österreichs geklärt - Titus Feuerfuchs - 01.02.2017 20:46

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