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Inwiefern ist der völkerrechtliche Status Österreichs geklärt
01.02.2017, 13:57
Beitrag: #1
Inwiefern ist der völkerrechtliche Status Österreichs geklärt
(31.01.2017 21:20)Suebe schrieb:  
(31.01.2017 21:05)Titus Feuerfuchs schrieb:  So eindeutig und umumstritten, wie viele gerne tun, ist die Sache aber nicht. Es sind keineswegs nur abgedrehte "Reichsbürger" bzw Rechtsextremisten, die diese These vertreten, sondern auch namhafte und anerkannte Experten wie Blumenwitz:




(Suebe wird sich jetzt gleich wieder in ein Rumpelstilzchen verwandeln, aber damit kann ich leben. Cool )

Ganz und gar nicht.
Wie ist denn der völkerrechtliche Status Österreichs?
Kein Friedensvertrag?
Nur die Kapitulation der Großdeutschen Wehrmacht!
Demnach völlig undurchsichtig.
Die letzte Präsidentenwahl könnt ihr auch gleich mit schwarzer Tinte in den Kamin schreiben.
Gibts ja nicht als völkerrechtliches Subjekt?
Was gilt jetzt?
Die Volksabstimmung von Anno 38?
AngelAngelAngelAngelAngelAngelAngel:

(31.01.2017 23:55)Titus Feuerfuchs schrieb:  
(31.01.2017 15:27)Adolina schrieb:  [...] Ein ganzes Volk kann danach garnicht schuldig sein. Mehr sagte ich nicht, Aguyar. Wir wollen schon exakt arbeiten, nicht auf dem Niveau des Geschichts - Forums. Ob wir die früheren Kriegsverursacher - auch des I.WK - nicht als Schuldige, sondern als verantwortliche Verursacher bezeichnen, das macht qualitativ keinerlei Unterschied, ist aber genauer definiert.

Imho ein bißchen eine Diskussion um des Kaisers Bart. Wenn man im historischen Diskurs den WK1 betreffend von Schuld spricht, ist klar, was gemeint ist. Logisch, dass es sich hier um den Verursacher handelt. Schließlich diskutieren wir den Begriff geschichtswissenschaftlich und nicht juristisch.

Kriegsführung als Straftatbestand? Totes Recht? Wer zieht z.B. die USA für ihren Angriffskrieg auf den Irak zur Rechenschaft? Niemand.

Dass ein Volk keine Kollektivschuld tragen kann, ist evident, auch wenn's gar nicht so wenige Leute gibt, die das anders sehen.

(01.02.2017 00:01)Aguyar schrieb:  
(31.01.2017 21:05)Titus Feuerfuchs schrieb:  So eindeutig und umumstritten, wie viele gerne tun, ist die Sache aber nicht. Es sind keineswegs nur abgedrehte "Reichsbürger" bzw Rechtsextremisten, die diese These vertreten, sondern auch namhafte und anerkannte Experten wie Blumenwitz:

Zitat:[...] Bei der bedingungslosen Kapitulation der deutschen Streitkräfte am 7. und 8. Mai 1945, welche nach Auffassung von Dieter Blumenwitz „auch nur ein militärischer Akt [war] und deshalb die rechtliche Substanz der deutschen Staatsgewalt nicht entscheidend treffen [konnte]“, wurde Deutschland faktisch dennoch jeglicher exekutiver Gewalt enthoben, existierte als völkerrechtliches Subjekt jedoch weiter. [...]

https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtslage..._nach_1945

Wenn ein Rechtsextremer unter den Juristen, namhaft oder nicht, dieser Ansicht ist, heisst das noch lange nicht, dass die Gesamtheit der Völkerrechtler diese Rechtsauffassung teilt (bis jetzt haben wir mit Blumenwitz und Adolina immerhin zwei).
Auch die abgedrehten Rechtsextremen und vielleicht sogar die Reichsbürger haben ihre Juristen und ich würde nie behaupten, dass die blöd sind.

Dass Blumenwitz ein Rechtsextremer übelster Sorte (meine Einschätzung) war und mir ein Begriff ist, ist ein Zufall. Ich verdanke diese Kenntnis lediglich meinen persönlichen Bindungen zu Chile. Der Saukerl hat die Colonia Dignidad (ich nehme an, Du bist in etwa über Schäfers Sekte im Bilde) rechtlich (völkerrechtlich ?) gegen Amnesty vetreten. Zudem hat er an der Vefassung von Pinochet (der Diktator hatte ein Verfassung !) mitgewurstelt - das ist in etwa so, als würde ein Völkerrechtler (das war Blumenwitz) das nordkoreanische Regime legitimieren. Wenn man Blumenwitz' Interpretationen zum Massstab machen will, kann man gleich über die völkerrechtliche Anerkennung von Folter diskutieren.

Ansonsten weiss Marek (ich bin jetzt politisch sicher nicht auf derselben Seite wie er) vielleicht mehr über den Kerl. Ich meine mich zu erinnern, dass er sich mal als Vertreter der Sudetendeutschen mit Tschechien angelegt hat.

(01.02.2017 02:07)Titus Feuerfuchs schrieb:  Mag sein, dass deine Ausführung über Blumenwitz korrekt ist, das entzieht sich zz meiner Kenntnis. Aber Blumenwitz ist nicht der Punkt.

Der Punkt ist, dass die Rechtslage Deutschlands nach 1945 keineswegs so eindeutig ist, wie allgemein angenommen und auch nicht so unumstritten.

Das sieht ja auch - das hoffentlich politisch unverdächtige- Bundesverfassungsgericht so:

Zitat:Auch das Bundesverfassungsgericht war in zahlreichen Entscheidungen vom Fortbestand des Deutschen Reiches ausgegangen:

„In wissenschaftlichen Erörterungen ist die Tatsache, daß nur die Wehrmacht und nicht die Regierung bedingungslos kapituliert hat, lediglich als Beweis für die Kontinuität eines einheitlichen Deutschland gewertet worden. Die Alliierten haben danach die Staatsgewalt in Deutschland kraft eigenen Okkupationsrechtes, nicht kraft Übertragung durch eine deutsche Regierung ausgeübt; die Staatsgewalt der später neu gebildeten deutschen Regierungsorgane beruht nicht auf einer Rückübertragung durch die Alliierten, sondern stellt ursprüngliche deutsche Staatsgewalt dar, die mit dem Zurücktreten der Okkupationsgewalt wieder frei geworden ist.“


https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtslage...dstheorien

(01.02.2017 10:05)Aguyar schrieb:  [quote='Titus Feuerfuchs' pid='54707' dateline='1485907625']
... die Staatsgewalt der später neu gebildeten deutschen Regierungsorgane beruht nicht auf einer Rückübertragung durch die Alliierten, sondern stellt ursprüngliche deutsche Staatsgewalt dar, die mit dem Zurücktreten der Okkupationsgewalt wieder frei geworden ist.“

Dann kann aber das dritte Reich nicht noch als "völkerrechtliches Subjekt" herumgeistern, wenn die neu gebildeten Regierungsorgane (BRD/DRR) die ursprüngliche Staatsgewalt ausübten. Das ist schliesslich der Streitpunkt, und nicht, ob lediglich die Armee oder ganze Staat kapituliert hat. Bei Japan zweifelt m.W. auch niemand an, dass die Staatsgewalt des Kaiserreichs auf die heutige Regierung Japans überging. Oder hat Japan nach Hiroshima als Land kapituliert und nicht "nur" die japanische Armee ? Wieso ist das dort kein Thema ? Wahrscheinlich weil die keine Reichsbürger haben.



Titus Feuerfuchs bringt inzwischen mindestens das 4. Mal den Standpunkt der "Reichsbürger" aus Tablett.
Das ist natürlich nicht unproblematisch, denn nach dem Polizistenmord neulich den ein "Reichsbürger" verübte stehen die im Fokus der Strafverfolgungsbehörden.
Inwiefern dies Titus egal ist, weiß ich nicht. Den anderen hier aber vermutlich nicht.

Jetzt aber meine Frage, der sich Titus permanent zu entziehen versucht.
Der völkerrechtliche Status Österreichs ist ja analog zu dem Deutschlands, auch hier hat "nur" die Großdeutsche Wehrmacht kapituliert, auch hier gibt es keinen Friedensvertrag, "nur" einen Staatsvertrag der den Friedensvertrag ersetzt.

Ist deshalb Österreichs völkerrechtlicher Status "bedenklich", "umstritten" oder schlicht und einfach klar?

Würde mich mal interessieren.

"Die Inflation muss als das hingestellt werden, was sie wirklich ist, nämlich als Betrug am Staatsbürger, der um einen Teil seines Einkommens, aber noch mehr um seine Ersparnisse gebracht wird.!" (Ludwig Erhard, Bundeskalnzler 1963 bis 1966)
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01.02.2017, 16:52
Beitrag: #2
RE: Inwiefern ist der völkerrechtliche Status Österreichs geklärt
Normative Kraft des Faktischen fällt mir bei solchen Themen immer ein.
Ob jetzt der Keitel, der Dönitz oder Hitler's Schäferhund die Kapitulationsurkunde unterschrieben haben, was spielt das für eine Rolle? De facto war das Deutsche Reich vollständig besetzt und seine Regierung irgendwann abgesetzt. Es kann da überhaupt keinen Zweifel am Ende seiner Existenz geherrscht haben.

Wenn ein menschlicher Körper spurlos verschwindet, wird auch irgendwann der Tod festgestellt. Auch ohne die Feststellung des Todes durch einen Arzt und dessen Unterschrift.

Wie sich Menschen, die ernstgenommen werden wollen, auf so eine Haarspalterei einlassen können? Da fehlt mir das Verständnis.

"Es gibt nur eine Sache die größer ist als die Liebe zur Freiheit: Der Hass auf die Person, die sie dir weg nimmt."(Che Guevara)
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01.02.2017, 17:01
Beitrag: #3
RE: Inwiefern ist der völkerrechtliche Status Österreichs geklärt
(01.02.2017 13:57)Suebe schrieb:  Jetzt aber meine Frage [...]
Der völkerrechtliche Status Österreichs ist ja analog zu dem Deutschlands, auch hier hat "nur" die Großdeutsche Wehrmacht kapituliert, auch hier gibt es keinen Friedensvertrag, "nur" einen Staatsvertrag der den Friedensvertrag ersetzt.

Ist deshalb Österreichs völkerrechtlicher Status "bedenklich", "umstritten" oder schlicht und einfach klar?

Würde mich mal interessieren.

Wie der völkerrechtliche Status des EU-Landes Österreich heute eingestuft wird, ob als "bedenklich", als "umstritten" oder als schlicht und einfach klar, das kann ich nicht beurteilen. Offiziell bzw. de jure wurden die Grundlagen, auf denen im Jahr 1955 die (Zweite) Republik Österreich geschaffen wurde, die zumindest de facto bis zum EU-Beitritt tatsächlich bestanden hat, seit dem EU-Beitritt nicht aufgehoben bzw. falls das inzwischen geschehen sein sollte, wurde das "normale" Volk in Österreich noch nicht darüber informiert. Ob juristische Regelungen durch einzelne neue Gesetze oder Zusätze de facto in Wirklichkeit längst nicht mehr gültig sind oder rückgängig gemacht wurden, kann ich nicht beurteilen.

Von 1955 bis zum EU-Beitritt war jedenfalls der völkerrechtliche Status schlicht und einfach klar. Die Zweite Republik Österreich wurde nach langen Verhandlungen mit dem damaligen Staatsvertrag in Nachfolge der Ersten Republik Österreich (1918 bzw 1919 - März 1938) gegründet.

Die politische bzw. völkerrechtliche Entwicklung der Ersten Republik Österreich und der Jahre und dem Anschluss von 1938 bzw. der Zeit zwischen 1945 und 1955 ist ziemlich kompliziert

Fakt ist jedenfalls, dass der "Anschluss von 1938" (so zumindest die seit vielen Jahren übliche Bezeichnung) nicht nur das offizielle, sondern auch das rechtliche Ende der Ersten Republik Österreich bedeutete. Österreich wurde Teil von "Hitler-Deutschland" und hörte somit (aus völkerrechtlicher Sicht) als souveräner Staat tatsächlich zu bestehen auf. (Auch wenn einzelne Österreicher/innen dieses Hitler-Deutschland unterstützten, einen souveränen Staat Österreich gab es offiziell nicht mehr.)

Anders als z. B. in Frankreich (Vichy-Regime) wurde von "Hitler-Deutschland" im damaligen Land Österreich keine eigene (Marionetten-)Regierung eingesetzt bzw. zum Verbündeten gemacht.

Auf der anderen Seite aber gelang es den österreichischen Politikern, die ins Ausland geflüchtet oder emigriert waren, nicht (anders als z. B. in der damaligen Tschechoslowakei), sich auf eine österreichische Exil-Regierung zu verständigen, die sich als Gegner (mit formal staatlicher Souveränität) hätte profilieren können (und vielleicht auch die Anerkennung von den Allierten erreicht hätte).

Hier spielte sicher auch die politische Entwicklung in der Ersten Republik Österreich seit 1933 eine Rolle. Im Jahr 1938 hatte "Hitler-Deutschland" mit dem Anschluss (je nach Perspektive: eine Annektion (die übliche Sicht) oder Okkupation (aus Sicht der damaligen österreichischen Regierung, dass sie "gewaltfrei" ablief, war eine bewusste (Fehl-)Entscheidung des damaligen Regierungschefs) eine Regierung in Österreich zur Abdankung gezwungen (bzw. gestürzt) (deren Mitglieder in der Folge großteils in Haft genommen wurden), die von ihren Anfängen her selbst umstritten war. Diese Regierung hatte ihre Anfänge im Jahr 1933, als in der Ersten Republik Österreich Politiker der Christlichsozialen Partei (der nach 1945 als "Österreichische Volkspartei ein Neuanfang gelang, mit einem Namenswechsel) übernommen und jenes Regime errichtet hatten, das gewöhnlich als Austrofaschismus bezeichnet wird. Andere Parteien darunter die Sozialdemokratische Partei und die Nationalsozialistische Partei waren verboten und wurden in den Jahren nach 1933 verfolgt. Ein Versuch zum gemeinsamen Vorgehen mit anderen Parteien (vor allem der Sozialdemokratischen Partei), der im Jänner bzw. Februar 1938 von der Regierung noch als Maßnahme gegen den Anschluss an "Hitler-Deutschland" versucht wurde, gelang nicht mehr.)

Ein völkerrechtlicher Fakt ist, dass es einen Staat Österreich es seit dem "Anschluss" im Jahr 1938 tatsächlich nicht gegeben hatte, es hatte weder eine scheinbar selbständige "Marionetten-Regierung" unter "Hitler-Deutschland" (die zusammen mit "Hitler-Deutschland" den Zweiten Weltkrieg Krieg hätte erklären können) noch eine (von den Allierten anerkannte) österreichische Exil-Regierung gegen Hitler-Deutschland (und somit auf der Seite der "Allierten") gegeben. (Daher wurde in der Zweiten Republik Österreich das Kriegsende einerseits auch als Befreiung und andererseits als Beginn der Besetzung gesehen.)

Diese Unklarheit, in der Einstufung der Rolle der früheren Republik Österreich, die tatsächlich (auch juristisch) gegeben war, wurde letztlich berücksichtigt, als der mit der späteren Zweiten Republik Österreich 1955 geschlossene Vertrag ausdrücklich nicht als Friedensvertrag bezeichnet wurde. Durch diesen Vertrag, der unter der Bezeichnung Staatsvertrag in die Geschichte eingegangen ist, wurde ein neuer souveräner Staat Österreich geschaffen bzw. anerkannt (je nach Blickwinkel), der sich in der Folge selbst als (Zweite) Republik bezeichnete und zumindest bis zum EU-Beitritt eindeutig ein souveräner Staat (und als solcher juristisch jedenfalls unangefochten) gewesen ist.

---------------------------
Nur die Geschichtenschreiber erzählen uns, was die Leute dachten.
Wissenschaftliche Forscher halten sich streng an das, was sie taten.

Josephine Tey, Alibi für einen König
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01.02.2017, 19:03
Beitrag: #4
RE: Inwiefern ist der völkerrechtliche Status Österreichs geklärt
Ich sehe das auch so.
Durch den Staatsvertrag ist die rechtliche Situation Österreichs geklärt. trotz fehlendem Friedensvertrag.
Analog Deutschland und dem 2+4 Vertrag.

Mit einem kleinen, aber feinen Unterschied.
Die Urschrift des Staatsvertrag liegt in Moskau.
Die Urschrift des 2+4 Vertrags liegt in Berlin! Angel

Titus du bist dran.

"Die Inflation muss als das hingestellt werden, was sie wirklich ist, nämlich als Betrug am Staatsbürger, der um einen Teil seines Einkommens, aber noch mehr um seine Ersparnisse gebracht wird.!" (Ludwig Erhard, Bundeskalnzler 1963 bis 1966)
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01.02.2017, 20:46
Beitrag: #5
RE: Inwiefern ist der völkerrechtliche Status Österreichs geklärt
(01.02.2017 16:52)Triton schrieb:  Normative Kraft des Faktischen fällt mir bei solchen Themen immer ein.
Ob jetzt der Keitel, der Dönitz oder Hitler's Schäferhund die Kapitulationsurkunde unterschrieben haben, was spielt das für eine Rolle?

Ich mache anhand eines Beispiels deutlich, dass es eben sehr wohl eine Rolle spielt wer einen Vertrag unterschreibt:
Wenn der Hausmeister der Reichskanzlei z.B. 1943 (als es spätestens nach der verlorenen Schlacht bei Kursk nötig gewesen wäre) einen Friedensvertrag unterschrieben hätte, hätte dieser auch keine Gültigkeit gehabt.

Ich denke, damit ist deine Frage beantwortet?

MfG, Titus Feuerfuchs
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01.02.2017, 21:19
Beitrag: #6
RE: Inwiefern ist der völkerrechtliche Status Österreichs geklärt
(01.02.2017 17:01)Teresa C. schrieb:  Wie der völkerrechtliche Status des EU-Landes Österreich heute eingestuft wird, ob als "bedenklich", als "umstritten" oder als schlicht und einfach klar, das kann ich nicht beurteilen.[....]



Es gibt keine Debatte über den völkerrechtlichen Status Österreichs. Österreichs Situation ist mit der des Deutschen Reichs nicht vergleichbar. Die Gründe:

1) Österreich verfügte seit 27. April 1945, also noch vor der Kapitulation der Wehrmacht, bereits wieder über eine eigene Regierung unter Karl Renner. Diese wurde vorerst nur von den Sowjets anerkannt, aber bereits am 19. Oktober 1945 auch von den drei Westalliierten. Damit hatte ganz Österreich wieder eine anerkannte, eigene, handlungsfähige Regierung. Bereits am 25. November fanden die ersten freien Wahlen statt. Damit hatte Österreich bereits am 20 Dezember 1945 wieder eine demokratisch legitimierte Regierung. (Kabinett Figl I)

2) Österreich wurde durch den Staatsvertrag 1955 nicht nur wieder voll souverän, sondern auch inklusive der alten Verfassung von 1929 und in den Grenzen von 1937 völlig wieder hergestellt.

3) Österreich konnte logischerweise nie einen Friedensvertrag für den WK2 erhalten, weil es als Staat nie am WK2 teilgenommen hatte. Österreich hatte 1938 aufgehört als solches zu existieren. Österreich hatte als Teil des Deutschen Reichs im Krieg gekämpft, nie als souveräner Staat.

MfG, Titus Feuerfuchs
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01.02.2017, 21:22
Beitrag: #7
RE: Inwiefern ist der völkerrechtliche Status Österreichs geklärt
@Adolina & Aguyar

(01.02.2017 17:39)Adolina schrieb:  Mein Gott, warum alles so unbeleckt und künstlich verkompliziert, wo es doch so einfach, auch überwiegend auf gut deutsch auszudrücken ist:

Das Deutsche Reich in den Grenzen von zumindest 1937 ist bis heute rechtlich vorhanden, aber mangels Organen handlungsunfähig. Auf einem seiner Teilgebiete wurde unter der Schirmherrschaft der Alliierten das Konstrukt eigener Art - sui generis - BRD errichtet, welches sich seit 1949 durch Zeitablauf, Anerkennung und Vorhandensein von Staatsgebiet, Staatsvolk sowie hoheitlicher Gewaltausübung als Staat geriert und somit tatsächlich Staat ist - fait accompli -, aber ohne wirkliche Nationalverfassung aller seiner Teile. Basta!

So einfach scheint das aber nicht zu sein, da sich die Rechtswissenschaft darüber selbst nicht einig ist.
Ich denke insoweit kann es abseits kruder Verschwörungstheorien und radikalisierter Randgruppen einen Konsens geben?

Die Fortbestandstheorie scheint mir zumindest bis zum Inkrafttreten des 2+4-Vertrages plausibel zu sein.

MfG, Titus Feuerfuchs
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02.02.2017, 00:57
Beitrag: #8
RE: Inwiefern ist der völkerrechtliche Status Österreichs geklärt
(01.02.2017 18:10)Adolina schrieb:  [...]

Für "Großdeutschland" dürfte gelten, daß gem. souveränem Volkswillen Österreich entgegen dem alliierten Anschlußverbot bereits vor 1938 Teil des Deutschen Reiches war und bis heute blieb. Für die Republik Österreich gilt das gleiche wie für die BRD. Österreich ist auf einem Teilgebiet des Reiches ein Staat mit Staatsvolk, Staatsgebiet und hoheitlicher Gewalt kraft Faktum und Anerkennung, aber ohne wirkliche Nationalverfassung unter dem Dach des Reiches.

Was ungewöhnlich erscheint kann dennoch richtig sein.

In diesem Fall nicht.

Wiewohl davon ausgegangen werden kann, dass sich die Österreicher 1918 nach dem WK1 bei einem Plebiszit für einen Anschluss an die Weimarer Republik ausgesprochen hätten, hat ein solcher nie stattgefunden.

Das Plebiszit von 1938 ist aufgrund der enormen demokratiepolitischen und rechtlichen Defizite nicht dazu geeignet, den "souveränen Volkswillen Österreichs" abzubilden.

Und mit dem 2.WK ist vielen Österreichern der Wille, Teil Deutschlands zu sein, aus nachvollziehbaren Gründen abhanden gekommen.

MfG, Titus Feuerfuchs
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02.02.2017, 10:45
Beitrag: #9
RE: Inwiefern ist der völkerrechtliche Status Österreichs geklärt
Titus ignoriert mich Huh

muss ich mich heute abend besaufen.... frust muss weg.... Idea

Aber verstanden hast du es schon, titus.
-das ergibt sich schon aus deiner "Zurückhaltung"

Das angeblich ungeklärte am völkerrechtlichen Status Deutschlands würde, wenn es so wäre, deckungsgleich für Österreich gelten.
Der "fehlende" Friedensvertrag.

Also, titus, es gibt lohnendere Objekte auf denen du rumhacken kannst.
Lass dieses Thema den Reichsbürgern. Um die sich die Polente kümmert.

"Die Inflation muss als das hingestellt werden, was sie wirklich ist, nämlich als Betrug am Staatsbürger, der um einen Teil seines Einkommens, aber noch mehr um seine Ersparnisse gebracht wird.!" (Ludwig Erhard, Bundeskalnzler 1963 bis 1966)
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02.02.2017, 13:01
Beitrag: #10
RE: Inwiefern ist der völkerrechtliche Status Österreichs geklärt
(02.02.2017 10:45)Suebe schrieb:  Das angeblich ungeklärte am völkerrechtlichen Status Deutschlands würde, wenn es so wäre, deckungsgleich für Österreich gelten.
Der "fehlende" Friedensvertrag.

Vor zwei Jahren hat das Bundesverfassungsgericht erklärt, dass die BRD mit dem Deutschen Reich als Völkerrechtssubjekt identisch ist.
https://www.bundestag.de/presse/hib/2015_06/-/380964

Wenn man natürlich das Bundesverfassungsgericht nicht anerkennen will ...

Schade dass der Staats- und Völkerrechtler Blumenwitz nicht mehr in der Lage ist (verstorben 2005), seine Interpretation der Sachlage zu verteidigen.
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02.02.2017, 13:41
Beitrag: #11
RE: Inwiefern ist der völkerrechtliche Status Österreichs geklärt
(02.02.2017 13:01)Aguyar schrieb:  ./.
Vor zwei Jahren hat das Bundesverfassungsgericht erklärt, dass die BRD mit dem Deutschen Reich als Völkerrechtssubjekt identisch ist.
https://www.bundestag.de/presse/hib/2015_06/-/380964

Wenn man natürlich das Bundesverfassungsgericht nicht anerkennen will ...
./.

Die Reichsbürger anerkennen vorrangig Gerichtsvollzieher (das ist den mir bekannten am wichtigsten) überhaupt alle Behörden die Gebührenbescheide erlassen, nicht an. Devil
Was darüber hinausgeht ist weniger wichtig.DevilDevil
Ja doch, Polente Staatsanwälte Richter und so natürlich auch nicht...

Dass sich titus dauernd mit solchen "Vögelein" in ein Boot setzen will versteh ich nicht.
Wird vermutlich sein Geheimnis InnocentLol:lightbulb:bleiben

"Die Inflation muss als das hingestellt werden, was sie wirklich ist, nämlich als Betrug am Staatsbürger, der um einen Teil seines Einkommens, aber noch mehr um seine Ersparnisse gebracht wird.!" (Ludwig Erhard, Bundeskalnzler 1963 bis 1966)
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02.02.2017, 20:12
Beitrag: #12
RE: Inwiefern ist der völkerrechtliche Status Österreichs geklärt
(01.02.2017 20:46)Titus Feuerfuchs schrieb:  
(01.02.2017 16:52)Triton schrieb:  Normative Kraft des Faktischen fällt mir bei solchen Themen immer ein.
Ob jetzt der Keitel, der Dönitz oder Hitler's Schäferhund die Kapitulationsurkunde unterschrieben haben, was spielt das für eine Rolle?

Ich mache anhand eines Beispiels deutlich, dass es eben sehr wohl eine Rolle spielt wer einen Vertrag unterschreibt:
Wenn der Hausmeister der Reichskanzlei z.B. 1943 (als es spätestens nach der verlorenen Schlacht bei Kursk nötig gewesen wäre) einen Friedensvertrag unterschrieben hätte, hätte dieser auch keine Gültigkeit gehabt.

Ich denke, damit ist deine Frage beantwortet?

Dein Beispiel ist falsch und steht leider nicht in einem historischen Kontext.
Wenn sich hier User einfach etwas ausdenken, macht es die Aussage auch nicht richtiger.

Du vergisst bei der Situation, daß bei der Unterschrift der bedingungslosen Kapitulation das Deutsche Reich handlungsunfähig war, sprich die Naziherrschaft war am Ende, daß Militär hatte den Eid auf den Führer geschworen, der war Tot, somit nicht mehr an die Wehrmacht wiesungsbunden.
Es war praktisch der totale Zerfall und dabei war die Unterschrift der Kapitulation nur noch Makulatur oder wie der Mielke mal zu einem anderen Thema sagte: eine formale Frage.

In deinem Beispiel mit dem Hausmeister aber, war das Deutsche Reich noch voll handlungsfähig, die Institutionen der Nazis voll in Betrieb, da reicht es eben nicht aus, wenn irgend einer für Deutschland den Frieden ausruft, dass hat ja auch der Heß mit seinem Flug nach England versuchen wollen.
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03.02.2017, 00:20
Beitrag: #13
RE: Inwiefern ist der völkerrechtliche Status Österreichs geklärt
(02.02.2017 12:24)Adolina schrieb:  
(01.02.2017 20:29)Titus Feuerfuchs schrieb:  @Adolina & Aguyar


So einfach scheint das aber nicht zu sein, da sich die Rechtswissenschaft darüber selbst nicht einig ist.
Ich denke insoweit kann es abseits kruder Verschwörungstheorien und radikalisierter Randgruppen einen Konsens geben?

Die Fortbestandstheorie scheint mir zumindest bis zum Inkrafttreten des 2+4-Vertrages plausibel zu sein.

Darf ich vorschlagen, Titus Feuerfuchs, daß wir dieses Faß jetzt zumachen, damit wir wieder zum I. WK kommen? Sonst hört diese Diskussion hier nie mehr auf. Was soll denn werden, wenn ich jetzt damit komme, daß der 2+4 - Vertrag obsolet ist, weil die rechtswidrig abgetrennten und annektierten deutschen Ostprovinzen an diesem "Verrtrag" garnicht beteiligt waren? Auch dort lebt - wenn auch als Minderheit - noch der deutsche Souverän, der nie gefragt wird, wenn es um deutsche Rechte geht.

Ich lagere das hier in den Fortbestandsthread aus - die Diskussion ist nämlich nicht unspannend. Endlich kann ich mal gegen nicht linke Standpunkte argumentieren - aber davon später mehr.

MfG, Titus Feuerfuchs
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03.02.2017, 00:29
Beitrag: #14
RE: Inwiefern ist der völkerrechtliche Status Österreichs geklärt
(02.02.2017 13:41)Suebe schrieb:  [....]

Dass sich titus dauernd mit solchen "Vögelein" in ein Boot setzen will versteh ich nicht.
Wird vermutlich sein Geheimnis InnocentLol:lightbulb:bleiben


Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
Dabei ist es mir grundsätzlich egal, wer meine Meinung teilt und wer nicht.

Im Übrigen teile ich die Meinung der Reichsbürger - zumindest, soweit ich das überblicken kann, denn ich hab mich mit den Typen nicht näher befasst - gar nicht.

Aber ich weiß nicht, ob diese Erkenntnis zu deiner in manchen Fällen auf dem simplen Reizreaktionsschema bauenden Kognition überhaupt durchdringen kann.


Mir ist im Ürigen unerklärlich, warum man dieser Randgruppe so einen hohen Stellenwert im Diskurs einräumt.


(02.02.2017 10:45)Suebe schrieb:  muss ich mich heute abend besaufen.... frust muss weg....Lightbulb
[...]
Das angeblich ungeklärte am völkerrechtlichen Status Deutschlands würde, wenn es so wäre, deckungsgleich für Österreich gelten.
Der "fehlende" Friedensvertrag.

Vielleicht lernst du in diesem Leben noch, Beiträge sinnerfassend zu lesen, anstatt (frust)zusaufen und ohne Substanz rumzustänkern.
(01.02.2017 21:19)Titus Feuerfuchs schrieb:  [...]
3) Österreich konnte logischerweise nie einen Friedensvertrag für den WK2 erhalten, weil es als Staat nie am WK2 teilgenommen hatte. Österreich hatte 1938 aufgehört als solches zu existieren. Österreich hatte als Teil des Deutschen Reichs im Krieg gekämpft, nie als souveräner Staat.

MfG, Titus Feuerfuchs
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03.02.2017, 11:59
Beitrag: #15
RE: Inwiefern ist der völkerrechtliche Status Österreichs geklärt
Es klang schon von anderer Seite an.

Um die Reichsbürger kümmert sich,
nachdem man lange über die Vollpfosten gelacht hat,
inzwischen die Strafverfolgungbehörden und der Verfassungsschutz.

Nachdem hier Positionen der Reichsbürger immer mal wieder vertreten werden,
keine Ahnung was sich die "Vertreter" davon versprechen....

ist es besser wir machen das Thema hier dicht.
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