Deutsche dürfen als Köterrasse bezeichnet werden
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08.03.2017, 05:26
Beitrag: #28
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RE: Deutsche dürfen als Köterrasse bezeichnet werden
(08.03.2017 02:01)zaphodB. schrieb: Nein,da irrst Du Der IS ist auch nicht über's Parteiengesetz geknackt worden - aber er ist geknackt worden und darauf kommt's an. Oder wollte der bereits für die nächste Bundestagswahl kandidieren? Dann hättet's ihn wohl auch nicht verboten, weil er noch nicht groß genug ist, so wie's bei der NPD der Fall war. (08.03.2017 02:01)zaphodB. schrieb: Was meine Ausführungen zum Beleidigungstatbestand betrifft, so handelt es sich nicht um absurde juristische Spitzfindigkeiten sondern um gängige Rechtsprechung, Beleidigungsfähig sind danach nun mal nur natürliche Personen und überschaubare Gruppen- ob dir das nun gefällt oder nicht. Man kann also in Deutschland z.B. straffrei Juden pauschal als "Köterrasse" beschimpfen? Na Mahlzeit, ihr habt's Zustände in eurer Repubilik. (08.03.2017 02:01)zaphodB. schrieb: in Köln wurde doch nix vertuscht,es wurde ausführlich darüber berichtet , ebenso über die unsäglichen Äußerungen von Frau Herrmann und über die noch unsäglichere AFD. Da letztere polarisiert muss sie natürlich mit Gegenwind und Widerspruch rechnen, komischerweise sind die aber nur im Austeilen gut und heulen gleich rum wenn sie angegangen werden-wie erbärmlich ist das denn ? Aber mit Zensur der Meinungsfreiheit hat das nix zu tun. Herman hat vor Gericht Recht bekommen. Dass du nichts gegen Gewalt hast, wenn sie dir unliebige Parteien betreffen, war zu erwarten. MfG, Titus Feuerfuchs |
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